Mehr Fairness für Bauern und Lieferanten
Bauernverbände kritisieren Lebensmitteleinzelhandel
Mit einem offenen Brief an die Vorstandsvorsitzenden von Aldi, Edeka, Lidl und Rewe reagieren die Bauernverbände auf die heftige Reaktion des Lebensmitteleinzelhandels (LEH) im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Gesetzes gegen unlautere Handelspraktiken (UTP-Richtlinie) im Kabinett. Den Landwirten fehlt jedes Verständnis für das Vorgehen des LEH. „Mit einem unsachlichen Rundumschlag wehrt sich der LEH zum Gesetz gegen unlautere Handelspraktiken – ´getroffener Hund bellt´. Der LEH kann und darf nicht machen, was er will“, sagt Bauernpräsident Walter Heidl, der gemeinsam mit DBV-Präsident Joachim Rukwied und den Präsidenten der Landesbauernverbände den offenen Brief unterzeichnet hat.
Offener Brief des Deutschen Bauernverbandes und seiner Landesverbände (PDF):
Anlass dafür ist die jüngste Positionierung des LEH gegenüber der Bundeskanzlerin. Der LEH zeige sich irritiert, beklage unter anderem Diffamierung und Diskreditierung und fühle sich in „ehrabschneidender“ Weise behandelt. Der Bauernverband stellte diesen Empfindlichkeiten die Erfahrungen der Bauernfamilien gegenüber, die seit langem unter massivem wirtschaftlichen Druck stehen, der die Arbeitsfähigkeit, Existenz und Nachhaltigkeit vieler Betriebe zerstört hat. Dieser Druck geht maßgeblich aus vom Preiswettbewerb in der Ernährungsindustrie und des LEH.
Jüngstes Beispiel sind die verheerenden Preissenkungen der zurückliegenden Woche bei Schweinefleisch, „die drastisch über das hinausgehen, was auch in Zeiten von Corona und ASP von Seiten des Marktes angemessen und geboten gewesen wäre“, heißt es in dem offenen Brief. „Die europäische Richtlinie über unlautere Handelspraktiken ist ein erster, zaghafter und aus unserer Sicht unvollständiger Ansatz, die missbräuchliche Nutzung von Nachfragemacht in der Lebensmittelkette einzudämmen. Ihre Unternehmen nehmen häufig in Werbung und Marketing für sich in Anspruch, nachhaltig, verantwortungsvoll und mit Rücksicht auf die Wünsche von Bürgern und Verbrauchern zu agieren. Dieser Anspruch bleibt jedoch nur so lange glaubwürdig, wie er nicht in der täglichen Einkaufspraxis konterkariert wird. Wir fordern Sie auf, Ihren selbstgesetzten Anspruch umzusetzen und in einem ersten Schritt grundsätzlich und über den Anwendungsbereich der UTP-Richtlinie hinaus auf die in Rede stehenden unlauteren Handelspraktiken zu verzichten.“
Das Bundeskabinett hatte am 18. November 2020 den Gesetzentwurf gegen unlautere Handelspraktiken beschlossen. Der DBV hatte den Schritt zur Erweiterung der generell unzulässigen Handelspraktiken bereits vergangene Woche begrüßt. "Der Gesetzentwurf des BMEL stärkt die Position der Landwirte in der Lieferkette. Unlautere Handelspraktiken müssen endlich ein Ende haben“, sagte DBV-Präsident Rukwied vor der Verabschiedung der UTP-Richtline.