Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Testament
Sichern Sie sich, Ihre Familie und Ihren Betrieb für die Zukunft ab
11.11.2024 | Treffen Sie rechtzeitig im Vorfeld die richtigen Entscheidungen, damit auch bei Krankheit, Unfall und Schicksalsschlägen betriebliche und familiäre Entscheidungen weiterhin möglich sind. Wir beraten Sie professionell, um die notwendigen Regelungen zu formulieren und zu vereinbaren.
Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine oder mehrere Personen, im „Fall der Fälle“ sämtliche oder einzelne Aufgaben für Sie zu erledigen. So kann eine ansonsten vom Gericht angeordnete und kostenverursachende Betreuung vermieden werden.
Der Inhalt richtet sich nach Ihren ganz persönlichen Vorstellungen und Wünschen. Die wichtigsten Bereiche sind dabei:
Entscheidungen bezüglich Gesundheitssorge und Pflegebedürftigkeit
Vertretung gegenüber Behörden, Versicherungen und Gerichten
Regelung des Aufenthaltes und Wohnungsangelegenheiten
Fragen der Vermögenssorge
Zugriff auf digitale Medien (E-Mails, soziale Netzwerke, etc.)
Eine detaillierte und auf Ihre individuellen Gegebenheiten abgestimmte Vollmacht, die Sie gegebenenfalls nur noch notariell oder auf der Betreuungsstelle des Landratsamtes beglaubigen lassen müssen.
Mit einer Patientenverfügung legen Sie Ihre Wünsche und Vorstellungen für eine spätere Gesundheitsfürsorge schriftlich nieder. Sie erstellen somit eine Handlungsanweisung für medizinische Maßnahmen, für den Fall, dass Sie diese selbst nicht mehr äußern können. Patientenverfügung heißt vereinfacht: „Ich als späterer Patient verfüge heute schriftlich, wie ich behandelt – oder auch nicht behandelt – werden möchte, wenn ich nicht mehr selbst befragt werden kann.“
Ihre Willenserklärung zu medizinischen Maßnahmen, Behandlungen und Therapien bzw. deren Ablehnung in speziellen gesundheitlichen Situation. Insbesondere sind dies je nach Situation:
Wiederbelebungsmaßnahmen
Lebenserhaltende Maßnahmen
Künstliche Ernährung und Beatmung
Verabreichung starker Schmerzmittel
Eine auf Ihre Wünsche und Vorstellungen abgestimmte Patientenverfügung.
Testament
Mit einem Testament erklären Sie Ihren persönlichen letzten Willen und können darin die Verteilung Ihres Vermögens selbst individuell bestimmen. So kann die Entstehung einer Erbengemeinschaft vermieden werden, die andernfalls eine Weiterführung oder Übergabe des Betriebs deutlich erschweren würde. Auch kann über ein Testament gegebenenfalls ein bestehender Erbvertrag geändert oder ergänzt werden.
Die rechtssichere Formulierung einer auf Ihre Situation abgestimmten Testamentsvorlage durch Beratung und Unterstützung unserer BBV-Juristinnen und Juristen, die Sie gegebenenfalls nur noch handschriftlich abschreiben müssen.
Weitere Informationen und Beratung erhalten Sie an Ihrer regionalen BBV-Geschäftsstelle.