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Der Verband Und Seine Erfolge
Der Verband und seine Erfolge
Gemeinsam sind wir stark!
Der Bayerische Bauernverband steht für über 750.000 Menschen im ländlichen Raum und für 100.000 land- und forstwirtschaftliche Familienbetriebe in Bayern. Damit ist der Verband die starke Stimme der Land- und Forstwirtschaft gegenüber Politik, Verwaltung und Wirtschaft.
Darum lohnt sich die Mitgliedschaft im Bauernverband:
Information der Mitglieder über aktuelle Marktthemen und politische Entwicklungen über diverse Kanäle.
Der Bayerische Bauernverband ist in München, Berlin und Brüssel aktiv, um auf den verschiedensten Entscheidungsebenen die Anliegen der Mitglieder anzubringen. Durch das BBV-Generalsekretariat in München, sowie durch den Deutschen Bauernverband mit dem Haus der Land- und Ernährungswirtschaft in Berlin und dem deutschen Haus der Land- und Ernährungswirtschaft in Brüssel ist der Bauernverband auf allen politischen Ebenen für seine Mitglieder im Einsatz. Ehrenamt und Hauptamt leisten professionelle Interessenvertretung zugunsten der Bauernfamilien gegenüber den politischen Meinungsbildnern und Entscheidungsträgern. Der Bauernverband ist in Land-, Bundestag und Europaparlament, in Ministerien, bei Regierung und der EU-Kommission präsent, um die Anliegen der Mitgliedsbetriebe voranzubringen. Dieser Einsatz zahlt sich aus und wird im Folgenden vorgestellt.
Erfolge des BBV
Erhalt Kfz-Steuerbefreiung
Die bisherige Entlastung mit rund 460 Mio. Euro/Jahr – für bayerische Familienbetriebe sind das rund 100 Mio. Euro/Jahr – bleibt erhalten.
Die Kürzungspläne der Bundesregierung zum Bundeshaushalt 2024 werden korrigiert.
Keine Versicherungspflicht für selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 20 km/h
Bundesrat folgt Forderung des Bauernverbandes durch Streichung des entsprechenden Artikels
Ersparnis von ca. 90 Euro pro Jahr und Maschine an zusätzlichen Kosten für die Betriebe
EU-Kommissionspläne (IED): keine besonderen Immissionsschutzvorgaben für Rinderhalter
Pläne zur Einbeziehung der Rinder wurden verhindert, die die EU-Kommission im 2022 vorschlug.
Anderweitig konnten die ursprünglichen Vorschläge der EU-Kommission bei Schweinen und Geflügel nachgebessert werden. Leider verringern sich dort die bisherigen Grenzen für immissionsschutzrechtliche Genehmigungen.
GLÖZ 8: Ausnahmeregelung in 2024 – Umsetzung der 4 % GLÖZ-Flächen auch über Zwischen-fruchtanbau und über Leguminosen
Am 22.3.2024 beschloss der Bundesrat, dass in Deutschland diese vom Berufsstand geforderte Ausnahmemöglichkeit umgesetzt wird.
Damit können die deutschen Landwirte auf rund 400.000 ha Ackerfläche statt Stilllegung einen Anbau mit Düngung und bedarfsweisen Pflanzenschutz vollziehen.
Unter der Annahme von durchschnittlich 500 Euro/ha an Erlös steht das für rund 200 Mio. Euro an Wirtschaftsmöglichkeit
Maximaler Einsatz gegen den schrittweisen Abbau der Steuerrückvergütung beim Agrardiesel
Bundesregierung wollte im Dezember 2023 die Agrardieselregelung ab 2024 vollständig streichen. Angesichts der Proteste hat der hier maßgebliche Deutsche Bundestag einen schrittweisen Abbau der Steuerrückvergütung bis Anfang 2026 beschlossen.
Der Bauernverband hat von der CSU die Zusicherung, dass sie bei einer Beteiligung an der nächsten Bundesregierung dies korrigieren wollen.
SUR - Pflanzenschutz (Sustainable Use Regulation): Pauschalverbotspläne in dieser Legislatur-periode in Brüssel vom Tisch
Vorschläge der EU-Kommission vom 22.6.2022: Pauschalverbot PSM in sensiblen Gebieten und pauschale PSM-Reduktion um 50 % bis 2030 ohne verfügbare Alternativen
Bedrohung der Ernten in Europa wurde verhindert und nachhaltige Landbewirtschaftung im Sinne des realistischen Green Deal gesichert.
Ende 2023 folgte die Mehrheit im EU-Parlament der Kritik des Bauernverbandes als auch anschließend im Januar 2024 die EU-Kommissionspräsidentin, womit die massiven Einschränkungspläne vom Tisch kamen.
Verlängerte EU-Zulassung von Glyphosat um 10 Jahre bis 2033
Im Dezember 2023 hat die EU-Kommission gemäß der wissenschaftlichen Beurteilung der EFSA die Verlängerung der Zulassung bis 2033 vereinbart.
Die Forderung an die Bundesregierung ist, dies nun 1:1 in Deutschland umzusetzen.
NRL – Naturwiederherstellung (Nature Restoration Law): keine pauschale Stilllegungspflicht für 10 % der Landwirtschaftsflächen in der EU
Landschaftselemente: geplante Pflicht von 10% Landschaftselementen gestrichen.
Moor-Vernässung: Ziele für die Vernässung der Moore wurden deutlich abgeschwächt (z.B. bis 2050: 50 statt 70 % der Flächen, von denen nun auch statt 50 dann 1/3 wiedervernässt werden sollen).
Weitere Vereinfachungen bei der Umsetzung der EU-Agrarpolitik bis 2027 – Brüssel ermöglicht Mitgliedstaaten zusätzliche Lockerungen im Sinne der Forderungen des Bauernverbandes
Die Brüsseler Institutionen haben von Mitte März bis 25. April nachfolgende Möglichkeiten für die Mitgliedstaaten auf den Weg gebracht und greifen damit Forderungen des Bauernverbandes auf:
Dauerhafte Abschaffung der Pflichtbrache.
Erfüllung von GLÖZ 8 allein über den Erhalt vorhandener Landschaftselemente.
GLÖZ 7: Wahlmöglichkeit zwischen Anbaudiversifizierung und Fruchtwechsel.
Zusätzliche Ausnahmemöglichkeiten bei GLÖZ 5, 6 und 7 sollen vorgesehen werden.
Befristete regionale Ausnahmemöglichkeiten bei witterungsbedingten Extremverhältnissen bei GLÖZ-Kriterien sollen vorgesehen werden. Einzelbetrieblich ist das bereits mit individueller Begründung möglich.
Befreiung von Kontrollen und Sanktionen für Betriebe bis zu 10 ha Betriebsgröße.
Nun müssen die Mitgliedstaaten – auch Deutschland – dies ihren Landwirten durch nationale Rechtsetzung zugänglich machen.
EU-Richtlinie RED III – Ausbau der erneuerbaren Energien: Holz
Pläne der EU-Kommission sahen Holz anfangs nicht als nachhaltige Energieform vor
Am Ende erreichten wir vor allem über die bayerischen Europaabgeordneten, dass Holz als nachhaltige Energieform und damit für erneuerbare Energiezwecke förderfähig bleibt.
Gebäudeenergiegesetz (GEG) oder Heizungsgesetz: Holz- und Pelletsheizungen
Erste Pläne von Wirtschafts- und Klimaminister Habeck => Diskriminierung von Holz- und Pelletsheizungen
Bis zum Beratungsende im Frühjahr 2023 gelang Korrektur, so dass Holz- und Pelletsheizungen langfristig als erneuerbare Wärmeenergiequellen gelten.
Auch eine gleichrangige Förderung von Holzheizungen über das BEG-Förderprogramm wurde erreicht.
Wolf – Voranbringen der Entnahmemöglichkeiten für Problemtiere
Erlass der bayerischen Wolfsverordnung
Bewegung in der bisher starren Position von Bundesumweltministerin Lemke
Diskussion in Brüssel über Anpassung des Schutzstatus.
Zukunftsvertrag für Landwirtschaft in Bayern
Grundlage für zukunftsgerichtete Standort- und Perspektivpolitik
pro bäuerlicher Familienbetriebe und
pro landwirtschaftlicher Nutztierhaltung
entsprechende Leitlinien für bayerische Politik
60 konkrete Maßnahmen, vorrangig mit Wirkung für die Landwirtschaftsbetriebe
Jährlicher Finanzrahmen mit bis zu 120 Mio. Euro
Unterzeichnung im Herbst 2023 ist vergleichbar einer Grundsteinlegung.
In den kommenden Monaten und zum Teil übers ganze Jahr 2024 sind nun schrittweise die Grundlagen im Bayerischen Haushalt bei den Landtagsberatungen umzusetzen, Förderrichtlinien zu beraten und zu entwickeln sowie politische Initiativen auf den Weg zu bringen.
Schrittweise entfaltet der Zukunftsvertrag die kommenden Jahre Wirkung für die Betriebe.
Waldpakt
Nein zu Stilllegungsplänen in Berlin und Brüssel im Wald. starkes Signal an die Waldbesitzerfamilien und die Gesellschaft, für eine aktive, nachhaltige Waldbewirtschaftung, auf dem eigentumsorientiertem Bayerischen Weg zum klimastabilen Zukunftswald, ein Gegenentwurf zur zunehmend bevormundenden EU- und Bundespolitik
Unterstützung beim Waldumbau und das Meistern der Herausforderungen des Klimawandels
Bekräftigung des Grundsatzes „Wald vor Wild“ und einer Jagd, die sich konsequent am unverzichtbaren Aufbau klimastabiler Zukunftswälder orientiert
Bekenntnis zu „Schützen durch Nützen“, zur Stärkung der regionalen Kreislaufwirtschaft, zum ganzheitlichen Denken und eigenverantwortlichen Handeln
Nein zu Stilllegungsplänen und neuen Bewirtschaftungsauflagen in Berlin und Brüssel im Wald.
Koalitionsvertrag der neuen Bayerischen Staatsregierung
Zitat: „Grundlage für die künftige Landwirtschaftspolitik ist der mit dem Bayerischen Bauernverband geschlossene Zukunftsvertrag.“
Zukunftsvertrag und Waldpakt sind direkter Bestandteil des Regierungsprogramms der nächsten 5 Jahre in Bayern
Unsere gebetsmühlenartige Forderung nach echtem Abbau von Bürokratie- und Regeldickicht hat Eingang gefunden. Wertvoll ist, dass
10 Prozent der Verwaltungsvorschriften abgebaut werden sollen,
eine Paragrafenbremse - „1 rein und 2 raus“ - kommt und
ein zweijähriges Gebührenmoratorium auf den Weg gebracht wurde
Um die Anpassung des Waldes an den Klimawandel zu schaffen und den Zukunftswald aufzubauen, muss der der Grundsatz `Wald vor Wild` und waldverträgliche Schalenwildbestände auf ganzer Fläche realisiert werden.
Ablehnung pauschaler Verbote und Einsatz des BBV für praxistaugliche Regelungen bei den EU-Vorschlägen im Rahmen des Green Deal, zum Beispiel:
Verbotsplänen für Pflanzenschutz in Schutzgebieten und generelle Halbierungsvorgabe des Einsatzes von Pflanzenschutzmittel bis 2030
überzogene Ziele zur Naturwiederherstellung wie Fluten von Moorstandorten
10 % Landschaftselemente bei den Landwirtschaftsflächen
Vorgaben zur Zwangsstillegung – zum Beispiel: GLÖZ 8
entwaldungsfreien Lieferketten: völlig überzogene Bürokratie bei den dort geplanten Vorgaben, die faktisch einen Ausschluss der Kleinwaldbesitzer von den Märkten bedeutet und für die Landwirtschaft (Rinderhalter) völlig unnötige Nachweisbürokratie verursachen könnte
Stilllegung im Wald.
Gemeinsam mit dem Bayerische Bauernverband setzt sich natürlich auch der Deutsche Bauernverband bei allen agrar- und umweltpolitischen Themen kontinuierlich und engagiert für die Interessen der Bäuerinnen und Bauern, der Landwirtschaft und des ländlichen Raums ein.
Dieser Einsatz und dessen Erfolge sind in einer Übersicht des DBV sehr gut veranschaulicht worden.
In der Anlage finden Sie einen Überblick der wichtigsten Erfolge aus dem Jahr 2023 bis zum Frühjahr 2024 in aller Kürze.
Der BBV setzt sich ein, kümmert sich, unterstützt, informiert, bildet, bietet und macht sich stark für:
Hilfen für besonders energieintensive Landwirtschaftsbetriebe: Entlastung bei massiven Energiekostensteigerungen in 2022 und 2023
Zum einen: Kleinbeihilfe per Antrag
Zum anderen: Unbürokratische Umsetzung über antragslose Ausreichung durch die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft
Umdenken in der EU-Handelspolitik
Importe dürfen die hohen Erzeugungsstandards in der EU nicht unterlaufen.
Beispiel Mercosur-Abkommen: Politik muss an kritischer Haltung festhalten und Ratifizierungspläne der EU-Kommission verhindern.
Marktmacht LEH eindämmen
Ein Schritt in die richtige Richtung ist die Umsetzung der EU-Richtlinie gegen unlautere Handelspraktiken (UTP = unfair trade practices) in Deutschland.
BBV erwartet von der Politik aber mehr, um die Position der Landwirte am Markt zu stärken.
Solide EU-Agrarpolitik bis 2027 zeigt Wirkung
bis 2027: solider, leicht erhöhter EU-Finanzrahmen --> durchschnittliches Direktzahlungsvolumen auf bisherigem Niveau für Deutschland und sogar bei der 2. Säule ein Plus mit 5 %, statt diskutierter Kürzungen bis zu 30 % insgesamt vor 7 Jahren.
EU–Direktzahlungen: durchschnittlich ca. 10.000 € je Betrieb in Bayern unter anderem über Basisprämie, Zuschlag für erste Hektare, Junglandwirteprämie, Ökoregelungen usw.
Seit 2023 Wegfall des Sanktionsrisikos bei flächenbezogenen EU-Agrarzahlungen wegen Fehler bei Tierregistrierung und Tierkennzeichnung
Seit 2023 Wegfall des zusätzlichen Systems „Zahlungsansprüche“
Förderung über „zweite Säule“ in Bayern:
Ausgleichszulage 110 Mio. €/Jahr für 60.000 Betriebe
Kulturlandschaftsprogramm 340 Mio. €/Jahr für 50.000 Betriebe, davon
Ökolandbauförderung 110 Mio. €/Jahr für 12.000 Betriebe
Vertragsnaturschutzprogramm 75 Mio. €/Jahr für 25.000 Betriebe.
Flächenbezogene Unterstützungszahlungen über die GAP in Bayern: rund 1,4 Mrd. Euro/Jahr.
Verträgliche Grundsteuer
Wertermittlung bei der Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliches Vermögen) nach der Ertragsfähigkeit durch Einbeziehung der Ertragsmesszahlen (EMZ).
Ermäßigte Grundsteuermesszahl für das betriebliche Wohnhaus im Rahmen der Grundsteuer B.
Düngeverordnung und rote/gelbe Gebiete
Politischer und fachlicher Einsatz für Praxistauglichkeit für alle Gebiete
Aufarbeitung und Überprüfung von Messstellen
Der BBV verfolgt weiterhin sein seit mehreren Jahren festgelegtes Gesamtkonzept:
Intensiver Einsatz sowohl auf fachlicher Ebene (praxistauglicher Vollzug) als auch auf politischer Ebene bei der Umsetzung der DüV
Information und Unterstützung zu juristischen und gutachterlichen Möglichkeiten
Information und Beratung der Landwirte zu Anpassungsmöglichkeiten in Bezug auf die Düngeverordnung sowie zur Gebietsausweisung
Der BBV hat bereits im Februar dieses Jahres die Zusammenarbeit mit dem Büro Hydor Consult verlängert, sodass auch weiterhin gutachterliche Kapazitäten für die vom BBV betreuten Interessengemeinschaften zur Verfügung stehen.
Der BBV unterstützt weiterhin die Gründung von Interessengemeinschaften.
Zum Austausch der vom BBV betreuten Interessengemeinschaften finden regelmäßige Videokonferenzen der Sprecher der Interessengemeinschaften statt.
Beratungsangebote durch die regionalen BBV-Fachberater, um die Herausforderungen der neuen Düngeverordnung einzelbetrieblich zu meistern.
Vernünftige allgemeine Rahmenbedingungen
Befreiung von Maut auf Bundesstraßen für landwirtschaftliche Fahrzeuge
Praxistaugliche Regelung für überbreite Fahrzeuge
Erbschaft- und Schenkungssteuer: Ertragswertverfahren sichergestellt – Hofübergabe im Haupt- und Nebenerwerb in der Regel ohne hohe Belastungen bei Erbschafts- und Schenkungssteuer möglich
Hofübergabe: Notarkostengesetz – Gebühren reduziert
Steuerliche Regelungen für die Land- und Forstwirtschaft:
Einführung der Steuerbefreiung für nicht-fossile Kraftstoffe beim Einsatz in der Landwirtschaft
Umsatzsteuerpauschalierung – Kampf um Erhaltung für möglichst viele Betriebe
Erhalt §13 a – Gewinnermittlung für kleinere Betriebe
Tarifliche Gewinnglättung über 3 Jahre => Fortsetzung über 2023 hinaus
Einführung einer steuerfreien Risikoausgleichsrücklage.
Privilegiertes Bauen im Außenbereich
Bauen im Rahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe: Vereinfachungen über neue Gemeinsame Bekanntmachung in Bayern vom Juli 2021
Unterstützung durch Stellungnahmen bei kommunalen oder regionalen Planungsverfahren
Anlagenverordnung:
Bestandsschutz Güllebehälter bis 1.500 m³
Einleitung von Waschwasser aus der Milchproduktion in Güllegruben weiterhin zulässig
Erste Nachbesserungen für einfachere Vorgaben bei Dichtheit
Soforthilfe und steuerliche Hilfestellungen z.B. bei Sturm, Hochwasser, Trockenheit
Erhalt der sozialen Dienste für Landwirtschaftsbetriebe – Dorf- und Betriebshilfe
Verschieben des Inkrafttretens der neuen EU-Öko-Verordnung um ein Jahr auf 2022
Unterstützung bei schwierigen Problemstellungen durch Geschäftsstelle oder
Kreisehrenamt etc.
Bäuerlicher Hilfsdienst
Montagstelefon.
Anliegen in der Flächenbewirtschaftung
Erhalt von Nutzflächen und Stopp dem Flächenfraß: flächenschonendes Planen, Stärkung der Innenentwicklung, produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen und Ökopunkte statt zusätzliche Ausgleichsflächen
Grundstücksverkehrsgesetz: 1 Hektar- statt 2 Hektar-Grenze
RTK-Signal – erhebliche Preissenkung durch BBV
Pflanzenschutz-Sachkundenachweis praxistauglich umsetzbar; Zeitaufwand 4 Stunden, statt zweitägig; Sicherstellung der Schulungen auch unter Corona-Bedingungen.
T-Führerschein für Schlepper; in anderen Staaten ist hier LKW-Führerschein notwendig
Sonntagsarbeit ohne vorherige Anmeldung möglich
Verlängerung der artenschutzrechtlichen Ausnahmeverordnung --> Entnahme von Biber, Kormoran etc. grundsätzlich möglich
Biberfonds, Pilotprojekt Graugänse, Wolfmanagement („Wolf oder Weide“) etc.
Gewährleistung von praxistauglichen Möglichkeiten für bedarfsweisen Pflanzenschutz
etablierte Förderung der Mehrgefahrenversicherung bei Obst- und Weinbau wird ab 2023 für den Ackerbau und das Grünland ausgeweitet
Die BBV-Arbeitsgruppe Bewässerung ist im Austausch mit allen Beteiligten der Wertschöpfungskette, Politik und Verwaltung, um Lösungen zum Wassermanagement zu finden.
Tierhaltung
für verlässliche Perspektiven in der Nutztierhaltung durch Umsetzung eines gesamtheitlichen Konzepts, wie es die Borchert- Kommission vorgelegt hat. Die Politik muss dies jetzt in Gänze umsetzen einschließlich ausreichender Finanzierung für grundlegende Nachbesserungen beim geplanten Tierhaltungskennzeichnungsgesetz
für Baugenehmigungen bei Investitionen und Umbauten
für praktikable Standards und Vorgaben bei Qualitätssicherungsprogrammen (z.B. QM-Milch e.V., QS) sowie bei Tierwohlprogrammen (Initiative Tierwohl, QM+/ QM++)
gegen die geplante Verschärfung der EU-Industrieemissionsrichtlinie für die Landwirtschaft
für Verbesserung der Marktbedingungen
für Gegenmaßnahmen bei Preisverfall
für lange Übergangsfristen bei der ganzjährigen Anbindehaltung ohne fixierten Endzeitpunkt; gleichzeitig für politisch verbindliches Bekenntnis zur Kombinationshaltung (mit 120 Tagen Bewegung wie dies bei LEH-Haltungsform vereinbart werden konnte) für die Gleichbehandlung in Bayern gegenüber anderen Regionen o-der EU-Mitgliedsstaaten (z. B. beim Tiertransport)
für soliden Milchförderungsfonds, MKS-Hilfsfonds und MKS-Hilfsfonds-PLUS zur Förderung von Image und Absatz der bayerischen Milch sowie gegebenenfalls Unterstützung bei Tierseuchen (speziell Rücknahme BTV-Restriktionsgebiete)
für Förderung bei Investitionen/Steigerung des Tierwohls
für Gefahrenabwehr - Afrikanische Schweinepest
durch Angebote von Seminaren zu Tiergesundheit und Managementtools
für mehr regionale Wertschöpfung, bspw. durch den Wiederaufbau der Kälbermast in Bayern (Projekt Bayerisches Kalbfleisch)
durch die Begleitung der Änderungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung
für notwendige Tiertransporte
für Erhalt und Ausbau der Rindermast in Bayern; durch Mitarbeit in einer Arbeitsgruppe des Bay. Umweltministeriums erreicht: die seit Oktober 2022 geltende Tierschutzleitlinie für die Haltung von Mastrindern und Mutterkühen enthält praktikable und an die bayerischen Strukturen angepasste Vorgaben
bei der Förderung der Anschaffung von Isoflurangeräten zur Ferkelnarkose
für die Lokalanästhesie bei der Ferkelkastration
gegen ein Verbot weiterer Reserveantibiotika
für umsetzbare und zielführende Vorgaben im Tierarzneimittelgesetz
erreicht: Erhöhung der Stallbauförderung auf 40 % für Zuchtsauenhalter und für Milchviehhalter bei Erstumstellung von Anbindhaltung auf Laufstallhaltung
für die Auszahlung von Corona-Härtefallhilfen für wirtschaftlich hart betroffene Betriebe.
Starken Ökolandbau
Erfolgreicher Einsatz für umfassende Kombinierbarkeit der KULAP-Ökoförderung mit Eco-Schemes und anderen KULAP-Maßnahmen
Langjähriger Einsatz für eine verträgliche Umsetzung der Weidepflicht für Pflanzenfresser nach der EU-Öko-Verordnung
Integration von Ökoinhalten in die berufliche Aus- und Weiterbildung von Landwirten, Metzgern, Bäckern und Köchen
Mitarbeit in der Bildungsoffensive Ökolandbau
Gemeinsame Projekte mit der Landesvereinigung für den ökologischen Landbau in Bayern e.V.: Bio-Königin und Bio Bayern Botschafter/-innen, die in Supermärkten, Kantinen und auf Messen für das Bayerische Bio-Siegel werben
Online-Veranstaltungsreihe für Öko-Mitglieder mit rund 700 Teilnehmer/-innen im Winter 2021/22.
Stärkung einer regionalen Ernährung
Konsequente Umsetzung des Ministerratsbeschlusses „Mehr regionale und ökologische Lebensmittel in Bayerns Kantinen“ vom 13.01.2020 über verbindliche Ausschreibungen. Auch die ökologischen Erzeugnisse müssen dabei aus der Region sein.
Regionalitätsbotschafter in den Kreisverbänden
Möglichkeit der Verbraucher, auch im Außer-Haus-Verzehr regionale Produkte zu wählen
Wahlfreiheit bei der Speisenauswahl in der Gemeinschaftsverpflegung, insbesondere auch in der Kita- und Schulverpflegung – neben vegetarischen Gerichten auch fleischhaltige Gerichte zur Auswahl im Angebot.
Sonderkulturen - insbesondere bei den Themen
Sicherstellung der landwirtschaftlichen Bewässerung in der Zukunft
Unterstützung des Gemüsevertragsanbaus gegenüber der verarbeitenden Industrie
Praxistaugliche Umsetzung des Streuobstpakts.
Bestmögliche Verfügbarkeit von Saison-AK
Je nach Bedarf regelmäßiger oder spontaner Austausch mit Betriebsleitern im Rahmen von Videokonferenzen, um kurzfristig zu agieren und sich für die Belange der Betriebe einzusetzen
Vorträge zu arbeitsrechtlichen Änderungen, wie z.B. Erhöhung des Mindestlohns, der neuen Geringfügigkeitsrichtlinie sowie auch Neuregelung zur Aufzeichnung von Arbeitszeiten
Drittstaatenabkommen mit Moldawien und Georgien.
Direktvermarkter
„Baustellen der Direktvermarktung“ politisch platziert auch bundesweit mittels Forderungskatalog
Erste Erfolge gehen Abmahnvereine erreicht
Rahmenvertrag für Verpackungslizenzierung
Rahmenvertrag für Verkaufsautomaten
Beratung und Vorträge bei Einstieg und Fachfragen rund um Direktvermarktung
Attraktives Marketing für Einkaufen auf dem Bauernhof, neue Verpackungs- und Werbemittellinie
Die Zentrale Informationsstelle für Anfragen zu gesetzlichen Verpflichtungen von Direktvermarktern wurde am 1. Oktober 2022 eingerichtet. Angebunden an die Geschäftsstelle des Beauftragten für Bürokratieabbau der Bayerischen Staatsregierung, MdL Walter Nussel, ist die Überprüfung der gesetzlichen Vorgaben auf mögliche Vereinfachungen eine der Hauptaufgaben. Diese zentrale Informationsstelle wurde aufgrund der Forderungen unter anderem durch den Bayerischen Bauernverband und Einkaufen auf dem Bauernhof mittels des Praxis-Checks im Jahr 2021 geschaffen.
§44 Abs. 3 LFGB: Vereinfachte Verfahrenspraxis für Klein- und Kleinstunternehmer durch konstruktive Stellungnahme zu den Vollzugshinweisen am Runden Tisch im Juni 2022.
Verlängerung der Frist um ein Jahr für die Eichpflicht für Milchabgabeautomaten, durch den Einsatz im November 2022: Ein eich- und messrechtskonformer Zustand muss bis 31. Dezember 2023 erreicht sein.
Gute Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien
Erhebliche Korrekturen bei den unsäglichen Vorschlägen zur Abschöpfung von Erlösen bei der Bioenergieerzeugung, vor allem:
Abschöpfung bei Biogas ab EEG-Vergütung (anzulegender Wert) statt 3 Cent nun plus 9 Cent/KWh
Definition der 1 MW-Schwelle (bei Biogas) jetzt als Bemessungsleistung, nicht als installierte Leistung
Satelliten-Biogas-BHKW werden gesondert gezählt.
Entdeckelung“ von Biogasanlagen in der Energiekrise und damit Möglichkeit für höhere Biogasproduktion: Beschränkungen im EEG und im Baurecht werden bis Ende 2024 ausgesetzt. Für die BImSch-Regelungen werden Auslegungshinweise für die Energiekrise erarbeitet
Zertifizierung von Biogasanlagen länger möglich: Frist für die Nachhaltigkeitszertifizierung für alle Biogasanlagen mit mehr als 2 MW Feuerungswärmeleistung vom 30. Juni 2022 auf 31. Januar 2023 verlängert.
Zuschlag für Agri-PV im EEG: Ausschreibungen für PV nun auch für Grünland möglich; Agri-PV Anlagen erhalten im EEG von 2023 bis 2028 einen degressiv gestaffelten Zuschlag.
Flächenstatus einfacher nachweisbar: Für den Anbau von nachwachsenden Rohstoffen, die in Biogasanlagen oder im Biokraftstoffbereich eingesetzt werden, ist schon immer der Nachweis notwendig, dass diese nicht auf Flächen erzeugt wurden, die nach dem 1. Januar 2008 umgebrochen wurden. Auf Initiative des DBV/BBV sind historische INVEKOS-Daten nun auf flik-suche.de kostenlos einsehbar.
Biokraftstoffe bleiben nachhaltig. Trotz Tank-Teller-Trog-Debatte konnte geplante Reduzierung der Versorgung mit einheimischen und nachhaltigen Energiequellen verhindert werden.
Jährlich 10 Mio. € Förderprogramm Biowärme Bayern des StMWi für Förderung von Biomasse-heizwerken und Wärmenetzen.
Jagdgenossenschaften
Im neuen Waldpakt starkes Bekenntnis der Staatsregierung zum Grundsatz „Wald vor Wild“; der Wald mit seinen lebenswichtigen Funktionen hat Vorrang vor jagdlichen Einzelinteressen an hohen Wildbeständen
Weiterentwicklung des Forstlichen Gutachtens zur Situation der Waldverjüngung mit stärkerer Berücksichtigung des Einflusses des Wildverbisses auf die Baumartenzusammensetzung (Entmischung)
Legalisierung Nachtsichtvorsatztechnik bei der Bejagung des Schwarzwildes durch Änderung des Waffengesetzes ist allein dem Einsatz des BBV gegen viele Widerstände zu verdanken! Vereinfachung des Verfahrens zur Genehmigung von Saufängen
Höhere Entschädigungssätze für erlegte Wildschweine im Rahmen der ASP-Prävention
Massiver Einsatz für die Möglichkeit der Gelegebehandlung von Wildgänsen und das revierübergreifende Nachsuchen in Bayern
Umfassender Einsatz für die Interessen der Jagdgenossenschaften, Landwirte und Waldbesitzer bei sämtlichen Fragestellungen zum Thema Jagd unter der Berücksichtigung der Stärkung des Grundeigentums.
Fachkundige Betreuung und Beratung der Jagdgenossenschaften, Landwirte und Waldbesitzer durch Vorträge zu allen Themen der Jagd und des Wildtiermanagements.
Förderungsabwicklung für optisch-akustische Wildretter zur Mähtodvermeidung.
Digitales Jagdkataster – günstige Konditionen beim Vermessungsamt und günstiges BBV-Programm für Mitgliedsjagdgenossenschaften
Massiver Einsatz zur Flexibilisierung der Jagdzeiten für Rehwild auf Grundlage der Ergebnisse eines vom BBV angestoßenen wissenschaftlichen Projektes.
Anliegen im Wald
Neuer Waldpakt: zuverlässige Unterstützung beim Aufbau klimastabiler Wälder und Waldschutz durch finanzielle Förderung und Beratung; wissensbasierte Politik statt ideologischer Scheuklappen
Spürbare Ausweitung der Waldbaulichen Förderrichtlinie mit stark verbesserter Förderung des Aufbaus klimastabiler Wälder und der insektizidfreien Borkenkäferbekämpfung, für die Jahre 2022 und 2023 standen den Waldbesitzerfamilien die Rekordfördersummen von je 96 Mio. Euro bereit
Fortsetzung der Kofinanzierung der waldbaulichen Förderungen aus der GAK durch das BMEL in Höhe von insgesamt 120 Mio. Euro
Bundesmittel in Höhe von insgesamt 900 Mio. Euro (2022-2026) für Waldbesitzer im Rahmen des BMEL-Förderprogramms „Klimaangepasstes Waldmanagement“
Keine neuen Flächenstilllegungen und Nutzungsverbote im Privatwald; Schützen durch Nützen
Vertretung von Eigentumsinteressen bei Schutzgebietsdiskussionen (z. B. Nationalpark)
Ausbau der staatlichen Unterstützung der Waldbesitzer bei der Bewältigung der riesigen Kalamitätsschäden und der Wiederaufforstung
Ergebnis des Waldgipfels 2019: Bereitstellung von zusätzlich 800 Mio. Euro aus Bundesmitteln als Hilfen für die Waldbesitzer bis Ende 2023
Verbändeallianz gegen die Pläne der EU und der Bundesregierung, die eine Diskriminierung der Holzenergie darstellen und Bekenntnis der Bayerischen Staatsregierung zu Energie aus Waldholz;
Über 152.000 Unterschriften für eine Wärmewende mit Holz und gegen eine Diskriminierung im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes
Einführung einer Klimaprämie für Holzhäuser im Mehrgeschossbau (500 Euro je Tonne verbautes CO2) und Holzbaufachberatung
Start eines Lenkungskreises Vegetationsbrände durch das StMI und StMELF unter Einbindung des BBV.
Anliegen der Bäuerinnen und der bäuerlichen Familien
Politische Interessenvertretung für die Anliegen der Bäuerinnen
Bäuerinnenstudien auf bayerischer und Bundesebene
Landfrauentage in den Kreisverbänden (Bildung, Geselligkeit und Interessenvertretung)
Kur- und Erholungsangebote
Stärkung der Bäuerinnen durch Netzwerkangebote wie Qualität vom Hof oder im Bereich Existenzgründung „Selbst ist die Frau!“
Vernetzung von Landfrauen unterschiedlicher Zielgruppen mit Seminarangeboten wie Ladies.Landluft.Lebensträume sowie PowerFrau.
Bildung – vom Kind bis zum Erwachsenen
Seminarangebote für land- und hauswirtschaftliche Fachkräfte zur Mitwirkung bei den Projektwochen „Schule fürs Leben“
Lerneinheiten in der Schule und auf dem Bauernhof bei „Landfrauen machen Schule“
Auslandspraktikum für die grünen Berufe
Veranstaltungen im BBV Bildungswerk von A – Z für den ländlichen Raum: Gesundheit, Ernährung, Gesellschaftsthemen, Politik, Rechtthemen, Alltagskompetenzen etc. – in Zeiten von Corona auch online
Online Veranstaltungen für Bäuerinnen und Bauern und an Landwirtschaft Interessierte zu Fach- und Rechtsthemen
Spezialangebote für Ökolandwirte/-innen, Direktvermarkter/-innen, Pensionspferdehalter/-innen, Nebenerwerbslandwirt/-innen, Jungunternehmer und Junge Landfrauen
Top fit im Agrarbüro – Seminarreihe Präsenz/ Online für kompetentes Büromanagement
Stützpunkt Verbraucherbildung für unabhängige, anbieterneutrale Infos zu Datenschutz, Verbraucherrechten und Finanzen
Unser Ehrenamt fördern: Angebote zur Ehrenamtsqualifizierung von individuellen Seminarangeboten im HdbL HG bis zu gemeinsamen Kreisvorstandsklausuren
Haus der bayerischen Landwirtschaft Herrsching – Bildung plus Begegnung am Ammersee im Herrschinger Grundkurs und Seminaren für Menschen in der Landwirtschaft.
Landwirtschaft und Schule:
Seminarangebote für land- und hauswirtschaftliche Fachkräfte zur Mitwirkung bei den Projektwochen „Schule fürs Leben“
Lerneinheiten in der Schule und auf dem Bauernhof bei „Landfrauen machen Schule“
Fortbildungen für Lehrkräfte zu landwirtschaftlichen Themen mit Betriebserkundungen
Initiative „Quereinstieg als BerufsschullehrerIn“ zusammen mit dem Bay. Staatsministerium für Unterricht und Kultus, ein Baustein gegen den Berufsschullehrermangel
Landwirtschaftliche Aus-, Fort- und Weiterbildung, Bildungspolitik:
Beratung zu Auslandspraktika in grünen Berufe
Berufswettbewerb der deutschen Landjugend 2023 – Durchführung in Bayern
Weiterentwicklung der Fachschulen und der Meistervorbereitung
Engagement für Zukunftsausrichtung der Agrarwissenschaftlichen in Bayern
Erwachsenenbildung:
Gut erreichbare Veranstaltungen für alle: Online und in Präsenz überall in Bayern
Agrarbildung im BBV Bildungswerk mit Fach- und Rechtsthemen für Bäuerinnen und Bauern und an Landwirtschaft Interessierte
Landbildung im BBV Bildungswerk mit fachlich versierten Veranstaltungen zu einem breiten Themenspektrum für den ländlichen Raum: Gesundheit, Ernährung, Gesellschaft, Politik, Rechtsfragen, Alltagskompetenzen etc.
Stützpunkt Verbraucherbildung im BBV Bildungswerk für unabhängige, anbieterneutrale Infos zu Datenschutz, Verbraucherrechten, Finanzen und nachhaltigem Konsum
Spezialangebote für Ökolandwirte/-innen, Direktvermarkter/-innen, Pensionspferdehalter/-innen, Nebenerwerbslandwirt/-innen, Jungunternehmer und Junge Landfrauen
Top fit im Agrarbüro – Weiterbildungen für kompetentes Büromanagement
Ehrenamtsqualifizierung – Unser Ehrenamt fördern:
Ehrenamtsqualifizierung in Seminaren im HdbL Herrsching
gemeinsamen Kreisvorstandsklausuren
Intensivseminare für neu- und wiedergewählte Ehrenamtliche
Tag des Ortsehrenamtes im HdbL Herrsching
Haus der bayerischen Landwirtschaft Herrsching – Bildung plus Begegnung am Ammersee:
Herrschinger Grundkurs: Persönlichkeitsbildung und politische Bildung für junge Menschen
Unternehmertrainings für Landwirte und Landwirtinnen
Fachtagungen (Wald, Pensionspferdehaltung…)
Begegnung und Austausch mit Gästen aus aller Welt (internationale Seminare mit landwirtschaftlichen Themen und Themen des ländlichen Raumes)
Seminare für Menschen in der Landwirtschaft, im ländlichen Raum und alle, die an „grünen Themen“ und Persönlichkeitsentwicklung interessiert sind (von Resilienz bis Generationenfolge)
Nachwachsende Generation auf den Höfen (BBVnextgeneration)
Herrschinger Jungunternehmertage – einmal jährlich
BBV-Denkwerkstatt: Brainstorming und Austausch unter Junglandwirt/-innen - monatlich
Mitglieder
Homepage, App, exklusiv für Mitglieder, BauernInfos
Social-Media-Accounts: Facebook, Instagram, WhatsApp-Listen
diverse Sharepics für verschiedene Kanäle
E-Mail-Newsletter des Landesverbandes
Informationsveranstaltungen auf Landes- und Kreisebene
Messeauftritte wie RegioAgra Bayern, Rottalschau
Öffentlichkeitsarbeit
Tage des offenen Hofes, Wochenende der Landwirtschaft, Frühstück am Bauernhof, BBV-Stand auf den Bauernmarktmeilen etc. – wichtige Imagearbeit für die Landwirtschaft
Auftritte auf Regionalmessen wie Mainfrankenmesse, Consumenta, Agrar Schau Allgäu
Organisation von Bauernmärkten und Organisation der Bauernmarktmeilen
Alltagskompetenzen als Projektwochen in allen Schulen
Aktive Pressearbeit zu Themen und Veranstaltungen
Social-Media-Berichterstattung für Medien, Verbraucher/-innen: Instagram, Twitter
Pflege der Website www.essen-aus-bayern.de , u. a. mit aktuellen Rezepten je nach Jahreszeit
Imagewerbung gemeinsam mit anderen Organisationen und Verbänden
--> Unsere Bayerischen Bauern
-Präsenz am Unternehmertag der TU und HSWT in Weihenstephan, bei Triesdorf Connect und dem Johannitag.
Klimaschutzstrategie – mit BBV-Konzeptpapier
Anerkennung des Erhalts und des Aufbaus von Humus als CO2-Speicher.
Wald als wichtiger CO2–Speicher
Bioökonomiestrategie der Staatsregierung als Chance für Land- und Forstwirtschaft
Stärkung des Holzbaus und damit Steigerung der Klimaschutzleistung der Forstwirtschaft und des Holzabsatzes durch Inkrafttreten der neuen Bayerischen Bauordnung und die geplante Holzbauoffensive
Beitrag der Nutztierhaltung zum Klimaschutz, bspw. durch die Schließung von Nährstoffkreisläufen, die Verwertung von nicht-essbarer Biomasse und die Erzeugung von heimischen Lebensmitteln tierischer Herkunft.
Rahmenabkommen für eigentumsrechtliche Positionen und angemessene Ausgleichs- und Entschädigungsregeln
z.B. bei Strom und Gasleitungen
z.B. Entschädigungsregelung für Überflutungsgebiete.
Vielfältige Beratungsangebote der BBV-Geschäftsstellen
Sozialberatung: kostenlose Beratung für die Versicherten in der LKK, LAK oder LBG
Rechtsberatung: von Musterverträgen bis zu individuell gestalteten Vereinbarungen
Hofübergabe und Generationenfolge
Mediation und präventive sozioökonomische Beratung: Angebot kann im Rahmen einer Präventionsleistung durch die SVLFG mit 10 kostenlosen Stunden bezuschusst werden.
Vorsorgeberatung: Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Testament
Agrarberatung:
Düngebedarfsermittlung, Düngedokumentation und Stoffstrombilanz
Hilfestellung beim Mehrfachantrag und der Beantragung von KULAP und VNP
Hilfestellung bei den Aufgaben der FAL-BY App
Hilfestellung bei der Beantragung der Agrardieselerstattung
Schulungen zum Pflanzenschutzsachkundenachweis.
Verschiedene Beratungsangebote unserer Dienstleistungsunternehmen
BBV Steuerberatung für Land- und Forstwirtschaft GmbH:
kompetente Partner in allen steuerlichen Fragen
Steuerberatung und Buchführung
BBV Landsiedlung GmbH
Investitionsbetreuung
Flurneuordnung und Ländliche Immobilien
staatlich geförderte Bauberatung
BBV Service Versicherungsmakler GmbH
Beratung bei der Vermittlung von Versicherungs-, Vorsorge- und Investmentprodukten
Ländlicher Dienst Bayern
Betriebs- und Haushaltshilfe bei sozialen und betrieblichen Notlagen
BBV Verkehr und Technik
Führerscheinkurse in Blockform für Schlepper und LKW
Beschleunigte Grundqualifikation für gewerbliches Fahren
Sach- und Fachkunde für den Güterkraftverkehr
BBV Touristik GmbH
Organisation von Gruppenreisen
Vermittlung preiswerter Einzelreiseangebote
Sonderkonditionen und Einkaufsvorteile für BBV-Mitglieder
Energiebezug
Stromrahmenverträge mit E.ON, LEW, N-ERGIE und AÜW
Gasangebote und andere Energiedienstleistungen
PKW-Kauf
Attraktive BBV-Rabatte für den BBV-Mitgliedsbetrieb bei verschiedenen Herstellern
Produkte für den land- und forstwirtschaftlichen Betrieb sowie für Haus und Hof
Angebot für die Elektroprüfung über den TÜV SÜD
Dauerhafte BBV-Rabatte bzw. befristete Sonderaktionen
verschiedenen Partnerfirmen wie beispielsweise: Deutz-Fahr, Brantner, Kärcher, Gruber Getreidetechnik, STRAUSS, Husqvarna, Wörmann, Fröling, Häussler, Harecker, Mipa und verschieden Sparten der BayWa´.