Das bayerische Verwaltungsgericht in Ansbach stellt fest: die Roten Gebiete sind nicht ordnungsgemäß bekannt gemacht worden
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"Rote Gebiete": Erfolg vor Gericht

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22.05.2020 | Verwaltungsgericht Ansbach: Nicht-Wirksamkeit der Allgemeinverfügung zur Düngeverordnung 2017 festgestellt

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