Ein Landwirt mit Traktor und Güllefass bei der Düngung einer Wiese.
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Ausnahmen von der Vorgabe zur streifenförmigen Ausbringung

Anhörung und Möglichkeit auf Antragsrücknahme

31.03.2020 | Das Fachzentrum Agrarökologie am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Uffenheim versendet aktuell Antwortschreiben an alle Antragsteller, die eine Befreiung von der bodennahen Wirtschaftsdüngerausbringung gestellt haben.

In diesen wird auf die Möglichkeit hingewiesen, den gestellten Antrag zurückzunehmen, um einen kostenpflichtigen Bescheid zu umgehen.


Sollten Sie Ihren Antrag nicht zurücknehmen, belaufen sich die Kosten für einen Ablehnungsbescheid voraussichtlich auf 25 Euro. Gegen diesen kostenpflichtigen Bescheid kann dann Widerspruch eingelegt werden.


Bitte helfen Sie uns, in dem Sie uns Ihren ausformulierten Antrag und auch das Antwortschreiben des Fachzentrums zur Verfügung stellen. Wir werden die Ablehnungsargumente sammeln und daraus dann eine Empfehlung erstellen, ob ein solcher Widerspruch sinnvoll ist und wie dieser Widerspruch begründet werden kann.

 

Bitte übersenden Sie die Unterlagen an unsere Dienststelle oder direkt an die Hauptgeschäftsstelle des Bayerischen Bauernverbandes Mittelfranken, Anette Sippel, Bischof-Meister-Str. 8, 91522 Ansbach, per Telefax an 0981 9707070 oder digital an Anette.Sippel@bayerischerbauernverband.de.

Vielen Dank Für Ihre Mithilfe.