Corona und Landwirtschaft
© BBV

Ausgangsbeschränkung verlängert

Landwirtschaftliche Arbeiten sind nach wie vor erlaubt

17.04.2020 | Die Ausgangsbeschränkung für ganz Bayern wird vorerst bis Sonntag 03.05.2020 um 0.00 Uhr verlängert. Damit soll eine weitere Ausbreitung des Coronavirus eingedämmt werden.

Für landwirtschaftliche Arbeiten braucht es derzeit keine Bescheinigung, die diese Tätigkeiten erlauben. Die Landwirtschaft zählt zur systemrelevanten Infrastruktur und dient zur Aufrechterhaltung der Grundversorgung mit Nahrungsmittel. Dies hat die Staatsregierung so eingeordnet, und Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber hat dies unserem BBV-Präsidenten Walter Heidl so bestätigt.

Sollten Nachfragen (z.B. von Behörden) an den Landwirt kommen, dann muss er seine Tätigkeiten plausibel erklären können. Das gilt auch für alle Tätigkeiten auf dem Hof, den Flächen und für Transportarbeiten (z.B. Betriebsmittel, Futtermittel).

Es kann natürlich sein, dass einzelne Behörden (z.B. Gesundheitsämter) hier zuerst einmal sich strenger zeigen.

Wie immer unsere Empfehlung hier: Bitte vor Ort Kontakt und Austausch mit den örtlichen Behörden halten.

Grundsatz bei Corona:
soziale Kontakte minimieren,
maximal möglichen Infektionsschutz überall anwenden und
zugleich aber immer auch mit gesundem Menschenverstand herangehen!