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Das Verbot des Walzens gilt vom 15. März bis zum ersten Schnitt für Grünland (nicht: Ackerland). Nach der Verschiebung ist das Walzen von Grünland aktuell bis 1. April möglich, wobei aber für Wiesenbrütergebiete weiter der 15. März gilt.
Walzverbot
Terminverschiebung auf den 1. April außer in Wiesenbrütergebiete
05.03.2021 | Volksbegehrens „Artenvielfalt“ - Walzverbot grundsätzlich ab dem 15. März ....
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