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© Bayerische Vermessungsverwaltung

Übersicht der roten Gebiete

Details zur Umsetzung der Ausführungsverordnung Düngeverordnung

10.12.2018 | Nach dem Kabinettsbeschluss am 04.09.2018 zur Ausführungsverordnung Düngeverordnung (AVDüV), die die Kriterien zur Ausweisung der roten, weißen und grünen Gebiete sowie der entsprechenden Anforderungen und Erleichterungen regelt, sind nun die letzten Details zur Umsetzung geklärt.

Der Bayerische Bauernverband hat sich intensiv für praktikable Regelungen zur Gebietsausweisung und zur Umsetzung der nun in einigen Regionen zusätzlichen Anforderungen an die Düngung eingesetzt. Dadurch konnte erreicht werden, dass in Bayern die Spielräume für möglichst viel Praxistauglichkeit ausgenutzt werden. So konnte zudem die rote Gebietskulisse um rund ein Drittel gegenüber dem Erstentwurf verkleinert werden.

Grundlage für die roten, grünen und weißen Gebiete laut AVDüV sind die Nitratmesswerte, die auch für die Einstufung nach der Wasserrahmenrichtlinie ausschlaggebend sind.

Im nun vorliegenden Endergebnis mit einer roten, grünen und weißen Gebietskulisse liegt folgende flächenmäßige Aufteilung vor:

  • Rote Gebiete: ca. 21 % der Landesfläche. Innerhalb der roten Gemarkungen kann es darüber hinaus dazu kommen, dass Feldstücke teils in roten und teils in anderen Kulissen liegen. Wenn ein Feldstück zu mehr als 50 % innerhalb der roten Gemarkung liegt, müssen die dort geltenden zusätzlichen Anforderungen auf dem ganzen Feldstück eingehalten werden.
  • Weiße Gebiete: ca. 10,6 % der Landesfläche; hier gelten die Standardregeln der Düngeverordnung, nicht aber die Anforderungen der roten Gebiete und nicht die Vereinfachungen.
  • Grüne Gebiete: ca. 68,4 % der Landesfläche.

Landwirte können ab spätestens Januar 2019 (planmäßig Dezember 2018) in iBalis bei allen Flächen einsehen, in welcher Kulisse ein Feldstück liegt, welche Maßnahmen dort durchzuführen sind, ob sie von möglichen Erleichterungen der grünen Gebietskulisse betroffen sind und welche Möglichkeiten der grünen Gebiete zur Befreiung von den drei Pflichtmaßnahmen bestehen.

 

Was kommt auf die Landwirte in den roten Gebieten zu?

  1. Jeweils eine Bodenprobe auf den verfügbaren Stickstoff pro Kultur auf den betroffenen Flächen;
    anschließend kann über ein Internetportal der LfL der jeweilige Wert für alle Flächen einfach berechnet werden.
  2. Der mengenmäßig bedeutendste Wirtschaftsdünger oder Gärrest, der auf dem Betrieb anfällt, muss auf die wichtigsten Nährstoffe einmal pro Jahr untersucht werden.
  3. Etwas erweiterte Gewässerabstände bei der Düngung.

Darüber hinaus bestehen Umsetzungsalternativen zu den drei zusätzlichen Anforderungen (vgl. Erläuterungen), wenn z. B. an bestimmten KULAP-Maßnahmen teilgenommen wird.

Eine Liste mit allen betroffenen Gemarkungen im roten Gebiet finden Sie unten als Download.