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Produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen

Kein weiterer Flächenverlust durch Ausgleichsmaßnahmen bei Eingriffen in die Natur durch Baumaßnahmen, wie Ortsumgehungen

27.06.2018 | Der Ersatz erfolgt nun gemäß der Bayerischen Kompensationsverordnung. Diese ist bisher einmalig in Deutschland.

Entsprechend dem von der EU geforderten artenschutzrechtlichen Ausgleich werden hier schon im Vorfeld einer Baumaßnahme Flächen, z.B. für Feldlerchen, geschaffen, bevor diese durch die Baumaßnahme vertrieben oder vernichtet werden können. Dieser Ausgleich - quasi im Vorgriff - auf die eigentliche Flächenversiegelung schafft ein Novum zur bisherigen Praxis, da den Tieren eine Ersatzfläche schon angeboten werden kann, bevor die Maßnahme überhaupt begonnen wird. So ist hier für die Tier- und Insektenwelt eine tatsächliche Rückzugsfläche vorhanden.

Machbar ist dies nur, weil aktive Landwirte sich bereit erklären, einen Teil ihrer Flächen über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren extensiv zu bewirtschaften.

© BBV NEA Gruppenbild am Feld - artenschutzrechtliche Ausgleichsflächen