Tierarzneimittelgesetz
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Antibiotikaminimierung

Meldungen in der HIT zum Mitmachen für Milchviehhalter

27.12.2023 | Am 01.01.2023 hat sich das Tierarzneimittelgesetz in Deutschland geändert.
Durch diese Änderung gelten seit 2023 neue gesetzliche Regelungen zur Meldepflicht und zum Antibiotika-Einsatz bei Tieren.


Die Frist für die halbjährliche Meldung für mitteilungspflichtige Betriebe in der Tierarzneimitteldatenbank ist der 01. - 14.01.2024.

Damit Sie Ihre Meldungen rechtzeitig und vollständig vornehmen können, möchten wir Ihnen in Zusammenarbeit mit der Regierung von Schwaben je eine Veranstaltung am Donnerstag, 04.01.2024 und Freitag, 05.01.2024 anbieten.

Referentin: Dr. Regina Miller

In der Veranstaltung werden die notwendigen Meldungen Schritt für Schritt gezeigt. Sie können parallel zur Demonstration die Meldungen für Ihren Betrieb mitmachen.

Bitte loggen Sie sich dazu einige Minuten vor der Veranstaltung in der HI-Tier ein.

Donnerstag, 04. Januar 2024, um 19:30 Uhr

https://www.bildung-beratung-bayern.de/?tid=27022747

Freitag, 05. Januar 2024, um 09:30 Uhr

https://www.bildung-beratung-bayern.de/?tid=27022748