Heidl: „Herber Rückschlag für praktikablen Tierschutz“
Bayerischer Bauernpräsident zur Ablehnung des Antrags zur Ferkelkastration
Die Fristverlängerung ist nötig, weil bislang praxisreife Methoden zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgabe fehlen. „Der Bundesrat hat heute nicht nur einen Antrag auf Fristverlängerung abgelehnt, sondern sich gegen den tierschutzgerechten und praktikablen Weg der örtlichen Betäubung bei der Ferkelkastration entschieden. Das ist sachlich absolut nicht nachzuvollziehen“, erklärt der bayerische Bauernpräsident Walter Heidl dazu.
„Die Entscheidung ist ein erneuter herber Rückschlag für den praktikablen Tierschutz in Deutschland. Ohne praktikables Verfahren vertreiben wir die Sauenhaltung aus Deutschland. Dies würde das Aus für regionale Schweinefleischerzeugung bedeuten. Ich verstehe nicht, warum die örtliche Betäubung, die in anderen Ländern der EU erlaubt ist und erfolgreich eingesetzt wird, in Deutschland keine Chance bekommt.“
Der Bayerische Bauernverband fordert die Bundestagsabgeordneten auf, jetzt sehr schnell einen Gesetzesantrag zur Fristverlängerung im Bundestag auf den Weg zu bringen, der noch rechtzeitig vor dem 1. Januar 2019 beschlossen werden kann. Gleichzeitig ist Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner gefordert, alles Notwendige zu tun, um einen Strukturbruch in der deutschen Ferkelerzeugung zu verhindern. „Es dürfen nicht noch mehr Ferkel aus Dänemark oder den Niederlanden importiert und mehrere hundert Kilometer quer durch Deutschland transportiert werden, nur weil unsere heimische Ferkelerzeugung aus ideologischen Gründen zerstört wurde“, sagt Heidl.
Vor der Entscheidung hat Heidl zusammen mit rund 60 Schweinehaltern vor dem Bundesrat in Berlin auf die Bedeutung der Entscheidung aufmerksam gemacht und sich für die notwendige Fristverlängerung stark gemacht.