Keine Lösungsansätze zur Tierhaltung und Ernährungssicherung
Ergebnis des Koalitionsausschusses und erste Einordnungen
In Bezug auf die Landwirtschaft sind leider keine Ansätze für eine Finanzierung der Weiterentwicklung der Tierhaltung, kein „Doppelwumms“ für Vereinfachungen zu bau- und emissionsrechtlichen Regelungen in der Landwirtschaft, keine Ansätze zur wirksamen Reduktion des Verlusts an Landwirtschaftsflächen und letztlich keine Berücksichtigung der Herausforderung „Ernährungssicherung“ vorgesehen. Insgesamt ist das Papier in vielen Teilen eher grundsätzlich ausgerichtet und so kommt es noch auf die Detailregelungen anschließender Beratungen an. Hier wird sich der Bauernverband für Ausgestaltungen einsetzen, dass die berufsständischen Belange mit eingehen und die Praxistauglichkeit gewahrt wird.
Die Beschlüsse der Ampel-Koalitionäre betreffen:
- das Klimaschutzgesetz,
- die Beschleunigung von Planung und Genehmigung für Energie und Verkehr,
- den PV-Ausbau auch auf Autobahnen und Bahntrassen,
- eine Neuregelung der Naturschutz-Kompensation,
- Investitionen in den Schienenverkehr (Markeinführung von e-Fuels),
- und weitere Einzelmaßnahmen im Verkehr sowie das Energieeffizienz- und Gebäudeenergiegesetz.
Nicht thematisiert wird das Tierwohl und auch nicht der Vorschlag von Ministerin Lemke zum Ausstieg aus Biokraftstoffen aus Anbaubiomasse. Letzteres ist positiv, da mittlerweile auch die SPD-Fraktion im Bundestag die Pläne von Lemke ablehnt. Ebenfalls nicht thematisiert werden der Bundeshaushalt bzw. Finanzfragen. Außer bei der Anhebung der Lkw-Maut, der Finanzierung des Schienenbaus und der energetischen Gebäudesanierung. Im Sinne der Positionen des Bauernverbandes sind keine Aussagen zum Abbau von Subventionen (z.B. Kfz-Steuerbefreiung oder Agrardiesel) oder Ähnlichem im Ergebnispapier enthalten.
Einen vorläufigen Überblick und eine erste, grundsätzliche Einordnung zu wesentlichen Punkten, die sich durch spätere Detailpläne zur näheren Ausgestaltung noch ändern können:
• Klimaschutz:
o eine Änderung des Klimaschutzgesetzes mit einer gegenseitigen Verrechnung der Sektorziele,
o eine 4-Jahresplanung für die jeweilige Wahlperiode sowie
o eine Berücksichtigung der Kohlenstoffspeicherung unter Einbezug der Biomasse-Nutzung (BECCS).
Erste und grundsätzliche Bewertung: Tendenziell positiv, aber mit einigen politischen Risiken:
o Es ergibt sich mehr Flexibilität bei der Erreichung der Minderungsziele, auch für die Landwirtschaft.
o Allerdings ist zu befürchten, dass das Emissionsbudget für die Landwirtschaft bei einer Gesetzesnovelle etwas abgesenkt werden könnte.
o Chancen ergeben sich durch BECCS, also die Abscheidung und Lagerung von biogenem Kohlenstoff.
• Direkte Nutzung von Autobahnen und Eisenbahntrassen für Photovoltaik.
Erste und grundsätzliche Bewertung: Tendenziell positiv
• Vorhaben über ein "Flächenbedarfsgesetz" für vernetzte Flächen für die Renaturierung und den Naturschutz. Außerdem Neugestaltung der Ausgleichs- und Eingriffsreglung im Naturschutzrecht:
o Öfter Geldausgleich statt Realkompensation,
o bessere Bündelung und Steuerung der Kompensationsmaßnahmen,
o Bündelung in großen Bundesvorhaben,
o Prüfung eines naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechtes.
Erste und grundsätzliche Bewertung: Deutlich kritisch und ablehnend.
o Dies kann erneut zu Lasten produktiver landwirtschaftlicher Flächen und damit zu Lasten der Ernährungssicherheit gehen.
o Ein weiteres Vorkaufsrecht wird abgelehnt.
• Der Vorschlag des Bundesumweltministeriums, für eine Abschaffung von Biokraftstoffen aus landwirtschaftlichem Anbau, ist nicht genannt.
Bewertung: Positiv.
• Beim Gebäudeenergiegesetz ist von einem technologieoffenen Ansatz die Rede.
Bewertung: Tendenziell positiv.
Bundeswirtschaftsministerium muss jetzt Holzenergie und Biogas/Biomethan vollumfänglich als klimaneutrale Erfüllungsoption im Gesetzesentwurf verankern.