Eine junge Fichte wächst im Wald.
© BBV

Wald-Klima-Paket des BMEL: Fördermittel für 2023 werden ab sofort wieder bewilligt

Förderung nun ohne De-minimis-Auflagen

16.05.2023 | Fördermittel aus dem Programm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) werden ab sofort ohne beihilferechtliche Auflagen bewilligt, die Beschränkungen durch de-minimis fallen für die Antragsteller weg.

Für 2023 stehen hierfür 200 Millionen Euro zur Verfügung. Bereits bestehende Anträge werden nun nach Aussagen des BMEL zügig beschieden und ausgezahlt. Die Antragstellung bei der Fachagentur für Nachwachsende Rohstoffe (FNR) sei derzeit ohne Einschränkung möglich. Die Anträge werden nach wie vor in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet.

Die Änderung der Richtlinie enthält ausschließlich verwaltungstechnische Aspekte, die für die beihilferechtliche Freistellung und den vorzeitigen Maßnahmenbeginn erforderlich sind. Sie beinhaltet keine inhaltlichen Änderungen des Programms.

Die bereitgestellten Mittel werden voraussichtlich noch bis in den August 2023 über die Länderkontingente vergeben. Für den Freistaat Bayern sind noch Fördermittel verfügbar. Danach werden die Fördermittel außerhalb der Länderkontingente nach Eingangsdatum des Antrages bei der FNR vergeben.

Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer, die das Förderprogramm in Anspruch nehmen möchten, sollten deshalb zeitnah einen Antrag bei der FNR stellen. Ob die Antragstellung für einen Waldbesitzenden sinnvoll ist, hängt vom konkreten Einzelfall ab und muss vom Waldbesitzenden selbst beurteilt werden.

Alle Informationen zum Förderprogramm sowie zum Online-Antrag finden Sie unter https://www.klimaanpassung-wald.de/.

Da es sich ausschließlich um ein Förderprogramm des Bundes handelt, können nur bei der FNR telefonisch (Tel.: 03843-6930 600) oder per Email (klimaanpassung-wald@fnr.de) Anfragen gestellt werden.