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Neue Vorgaben für Dokumentation von Pflanzenschutz-Anwendungen
Elektronisches Format und geänderte Pflichtangaben ab 1. Januar 2026
13.02.2025 | Ab dem Jahr 2026 muss die Dokumentation von Pflanzenschutz-Anwendungen in einer elektronischen, maschinenlesbaren Form geführt werden, so die EU-Verordnung 564/2023. Die Verordnung sieht außerdem vor, dass die Dokumentation lokal beim Landwirt abgespeichert wird. Damit liegt die Datensouveränität hierzu beim Landwirt.
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