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Walzen von Grünland bis 1. April möglich - in Oberbayern mancherorts bis 8. April
Das müssen Betriebe beachten
31.03.2021 | Alle bayerischen Regierungsbezirke haben die Frist für das Walzverbot auf Grünland (außer Wiesenbrütergebiete) auf 1. April 2021 verschoben - in Oberbayern einige Landkreis auf den 8. April 2021.
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