Neue EU-Agrarpolitik: „Chance für praxistauglichen Start vertan!“
Heidl kritisiert Bundesratsbeschluss zur nationalen Umsetzung der GAP ab 2023
„Ich bin enttäuscht, dass sich unsere konstruktiven Vorschläge für eine praxistaugliche Umsetzung von Eco Scheme und für den Schutz der bestehenden Agrarumweltprogramme in den Ländern nur in geringem Umfang in den Entscheidungen widerspiegeln. Der Bundesrat hat die Chance für einen praxistauglichen Start der neuen EU-Agrarpolitik ab 1. Januar 2023 vertan“, kritisiert der bayerische Bauernpräsident Walter Heidl.
Der Bauernverband hatte sich bei den Beratungen zur künftigen EU-Agrarpolitik und deren Umsetzung in Deutschland nicht nur für eine wirksame Einkommenssicherung für die Menschen auf den Bauernhöfen eingesetzt, sondern auch für einen Ausbau der ökologischen Leistungen. Wiederholt und bis zuletzt hatten sich der Deutsche Bauernverband und die Landesbauernverbände gemeinsam für Nachbesserungen bei den Verordnungsentwürfen eingesetzt und konkrete Vorschläge an Bund und Länder gerichtet und Lösungen für die Lücken bei den geplanten Maßnahmen des Eco Scheme insbesondere für Grünland-, Futterbau- und Ökobetriebe empfohlen.
„Die Landwirtschaft will freiwillig zusätzliche Beiträge beim kooperativen Umwelt- und Naturschutz erbringen. Doch dann müssen die Bäuerinnen und Bauern auch über Eco Scheme und die Länderagrarumweltprogramme mit gut umsetzbaren Klimaschutz- und Biodiversitätsmaßnahmen Geld verdienen können“, sagt Heidl. Das sei auch der Konsens im Ergebnis der Zukunftskommission Landwirtschaft (ZKL) gewesen, das gemeinsam mit Umwelt- und Naturschutzverbänden erarbeitet wurde.
„Die Bundespolitik muss nun zum frühestmöglichen Zeitpunkt Nachbesserungen für mehr Praxistauglichkeit und Attraktivität bei Eco Scheme und den einzelnen Auslegungsbestimmungen der Konditionalität vornehmen!“ Zudem setze er darauf, dass die flächenbezogenen Förderprogramme in Bayern - wie das Kulturlandschaftsprogramm (KULAP), das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) und die Ausgleichszulage - stark ausgestattet werden, um die bestmögliche Unterstützung der bäuerlichen Familienbetriebe in den nächsten Jahren zu gewährleisten.
Heidl fordert Anpassung vor Bundesrats-Entscheidung: "Fehlstart bei Eco Scheme vermeiden!"
„Etliche Vorschläge zu den Umsetzungsdetails passen nicht. Die nach wie vor geplanten Maßnahmen des Eco Scheme sind vor allem für Grünland-, Futterbau- und Ökobetriebe unzureichend“, erklärt der bayerische Bauernpräsident Walter Heidl. Zudem habe die geplante Konzeption des Eco Scheme nach wie vor enorme Aushebelungswirkung auf Maßnahmen im Bayerischen Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) und bei anderen, bedeutenden Länderagrarumweltprogrammen wie in Baden-Württemberg oder Nordrhein-Westfalen.
„Wir haben die Politik bereits letztes Jahr aufgefordert, die Gestaltung der deutschen Umsetzung so anzugehen, dass eine Kannibalisierung in der zweiten Säule vermieden wird“, sagt Heidl. „Unser konstruktiver Umsetzungsvorschlag eines einzelbetrieblichen Eco Scheme-Budgets und eines ausgewogenen Auswahlmenu an Maßnahmen wurde von der Politik nicht aufgegriffen.“ Mittlerweile klagten auch andere Organisationen über die drohenden Auswirkungen der Eco Scheme-Pläne des Bundes, die zuvor den neuen Bauplan der GAP ab 2023 stets pauschal begrüßt haben. Zudem herrsche in manchen Länderagrarministerien immer mehr Unzufriedenheit anlässlich der nationalen Beratungen zur Umsetzung der künftigen GAP, auch in Bayern. Vor dem Hintergrund verstehe Heidl nicht, dass es seitens der Agrarministerkonferenz keine Initiative für substanzielle Korrekturen gibt. „Ich fürchte angesichts der bisher nicht ersichtlichen Ambition der Politik für praxistaugliche Nachbesserungen, dass die Eco Schemes - auch wegen der drohenden Beeinträchtigung des KULAP - 2023 einen Fehlstart hinlegen werden“, erklärt Heidl.
Deshalb hat sich DBV-Präsident Joachim Rukwied mit einer Erklärung aller 18 Landesbauernverbände „Fehlstart von Eco Scheme vermeiden!“ an alle Länderagrarministerinnen und -minister gewandt und nochmals Vorschläge für Korrekturen bei den Verordnungsentwürfen überlassen. Auch Bauernpräsident Heidl hat sich letzte Woche mit einem Brief an die bayerische Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber gewandt.
Erklärung der 18 Landesbauernverbände und des DBV
Mehrheit für neuen Rahmen: Europaabgeordnete stehen hinter Bauern
„Nachdem sich die Verhandlungsgruppen von EU-Parlament, Agrarrat und Kommission Ende Juni nach vielen Monaten auf ein Ergebnis zur Gestaltung der künftigen EU-Agrarpolitik geeinigt haben, sind die Bauernfamilien davon ausgegangen, dass die EU-Abgeordneten dem zustimmen“, sagt Bauernpräsident Walter Heidl.
„Diese Zustimmung ist ein Signal an die Bauern in Bayern und Europa, dass das EU-Parlament hinter den Menschen auf den rund elf Millionen Landwirtschaftsbetrieben in der EU-27 steht.“ Es geht dabei auch um Planungssicherheit für die Landwirtschaft in Europa. „Ich danke allen Abgeordneten, insbesondere Manfred Weber, Marlene Mortler, Ulrike Müller, Christian Doleschal und Markus Ferber, dass sie sich hierfür in der Abstimmung ausgesprochen haben“, sagt Heidl.
Die Zustimmung zum Trilogergebnis bringt gerade für tierhaltende, bäuerliche Betriebe eine Entlastung auf den Weg, die wegen den Cross Compliance-Regeln in der Vergangenheit immer wieder nicht nachvollziehbare Sanktionen zu verkraften hatten. Mit ihrem Votum hätten die EU-Abgeordneten ein Signal gesetzt,
um den stockenden Beratungen zur Umsetzung der GAP in Deutschland einen Schub zur Stärkung von Landwirtschaft, regionaler Nahrungsmittelerzeugung
und Ökologie zu geben.
„Bei den Beratungen auf Bundesebene muss dringend wieder die Sachorientierung Vorrang haben, um den nationalen Strategieplan rechtzeitig zum 1. Januar 2022 bei der EU-Kommission einzureichen“, erklärt Heidl.
In den geplanten Verordnungen "Direktzahlungen" und "Konditionalität" sollen die Details der Umsetzung der EU-Agrarpolitik (GAP) ab 2023 in Deutschland festgelegt werden. Die Verordnungsentwürfe waren bereits zwischen allen beteiligten Bundesministerien abgestimmt und die Verabschiedung im Bundeskabinett am 3. November nur Formsache, damit dann der Bunderat entscheiden kann.
Doch weil Bundesumweltministerin Svenja Schulze und ihr Ministerum zum Beispiel bei der "Konditionalität" einen Pufferstreifen von fünf Metern (statt drei Meter) ab Böschungsoberkante fordert, auf dem kein Pflanzenschutz und keine Düngung ausgebracht werden darf, gibt es nach wie vor keine Einigung.
Dieser Vorgang ist zeitkritisch, denn bis Ende 2021 sollen die Mitgliedstaaten die nationalen GAP-Strategiepläne bei der EU-Kommission zur Genehmigung einreichen. Gelingt dies nicht, drohen weitere Verzögerungen beim Umstieg auf eine veränderte Agrarförderung in 2023.
NEU - möglicher Zeitplan der Beratungen zu den Verordnungsentwürfen des BMEL:
- 15. Oktober 2021: Stellungnahme – Verbände
- 3. November 2021: Bundeskabinett (keine Einigung erzielt!)
- bis Mitte November: Abstimmung der Entwürfe per Umlaufverfahren übers Bundeskabinett
- anschließend: Agrarausschuss Bundesrat; anschließend: Umweltausschuss
- eventuell 17. Dezember (statt 26.November): Plenum Bundesrat
- 1. Januar 2022: Einreichung des deutschen Strategieplans „Umsetzung der GAP ab 2023“ bei der EU-Kommission
- 1. Januar 2023: Start der neuen GAP-Regelungen.
Bernhard Krüsken, Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes: "Wir haben kein Verständnis dafür, dass die Bundesregierung die GAP-Verordnungen nicht zum Abschluss bringt. Das stellt die Umsetzung 2023 in Frage. Unsere Bauern brauchen endlich Planungssicherheit. Diese Verzögerung muss jetzt zumindest dafür genutzt werden, die bestehenden Defizite bei den Eco Schemes und beim Grünland zu beheben."
Bereits im Juni 2021 wurden von Bundestag und Bundesrat die gesetzliche Rahmenbedingungen für die Umsetzung der neuen EU-Agrarpolitik in Deutschland auf den Weg gebracht. Auch die Agrarminister von Bund und Länder hatten bei ihrer Tagung Ende September bereits "grünes Licht" für die vorgesehene Umsetzung gegeben. Nach den Bundestagswahlen jedoch stellt das SPD-geführte Bundesumweltministerium nun nochmals neue, überzogene Forderungen.
Hier finden Sie die gesamte Bewertung und die Forderungen des Deutschen Bauernverbandes.
Verordnungsentwürfe des BMEL: Bauernverband reicht Stellungnahme ein
Eigentlich hätte das Bundeskabinett am 3. November die Verordnungsentwürfe „Direktzahlungen“ und „Konditionalität“ verabschieden sollen. Doch vor der Sitzung konnte keine Einigung erzielt werden. Das Umweltministerium (BMU) fordert weiter Verschärfungen, z.B. Pufferstreifen von 5 Metern ab Böschungsoberkante.
Am 6. Oktober hatte das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) zwei Verordnungsentwürfe zur Umsetzung der neuen EU-Agrarpolitik (GAP) ab 2023 in Deutschland vorgelegt. Anlässlich der Anhörung des BMEL hat der Bauernverband erneut klar Position bezogen und eine umfassende Stellungnahme abgegeben.
Die vom DBV mit allen 18 Landesbauernverbänden erarbeitete Stellungnahme enthält die bisherigen Kernforderungen des Bauernverbandes und vor allem auch etliche Nachbesserungsforderungen im Sinne von Praxistauglichkeit und Vereinfachung für die Umsetzung in Deutschland.
In den vorliegenden Entwürfen des BMEL bedarf es insbesondere bei Konditionalität und Ecoscheme Korrekturen. Der bisher vorgesehene Katalog der Ecoschemes weist für Grünland-, Futterbau- und Ökolandbaubetriebe große Lücken für praxistaugliche Umsetzungen auf. Zudem müssen Bund und Länder bei den deutschen Umsetzungsplänen berücksichtigen, dass andere EU-Staaten wie Österreich oder Frankreich ihren Bauern vielfach niederschwellige Angebote bei Ecoschemes machen wollen. Erforderlich ist es zudem, die Konditionalität mit Augenmaß umzusetzen und die im EU-Recht beschlossenen Optionen und Ausnahmen in Deutschland vollständig anzuwenden.
Die 26 Seiten an Stellungnahme des Bauernverbandes finden Sie hier:
GAP ab 2023: Praxistaugliche und bürokratiearme Umsetzung nötig!
BBV kritisiert Pläne des Landwirtschaftsministeriums
Anfang Oktober hat das Bundeslandwirtschaftsministerium zwei Verordnungsentwürfe zur deutschen Umsetzung der EU-Agrarpolitik ab 2023 vorgelegt. Im Rahmen der Verbändeanhörung zu den Umsetzungsdetails bezieht der BBV klar Position: Insbesondere bei Konditionalität und Ecoscheme muss nachgebessert werden!
"Der bisher vorgesehene Katalog der Ecoschemes weise für Grünland-, Futterbau- und Ökobetriebe große Lücken für praxistaugliche Umsetzungen auf", erklärt Matthias Borst, agrarpolitischer Experte des Bayerischen Bauernverbandes. "Zudem müssen Bund und Länder bei den deutschen Umsetzungsplänen berücksichtigen, dass andere EU-Staaten wie Österreich oder Frankreich ihren Bauern vielfach niederschwellige Angebote bei Ecoschemes machen wollen", sagt Borst.
Erforderlich sei es zudem, die Konditionalität mit Augenmaß umzusetzen und die im EU-Recht beschlossenen Optionen und Ausnahmen in Deutschland vollständig anzuwenden. Die EU-Vorgabe zu nicht-produktiven Flächen sollte in Deutschland wahlweise auch über 3 Prozent der Ackerfläche und ergänzender Anrechnung von zum Beispiel Zwischenfrüchten für den vierten Prozentpunkt
ermöglicht werden. Beim Kriterium „Pufferstreifen“ sei eine Klarstellung wichtig, dass es nurum berichtspflichtige Gewässerläufe gemäß der Wasserrahmenrichtlinie gehen soll. Bei den Feucht- und Moorgebieten seien die Vorgaben zu überprüfen, da sonst übermäßig viel Landwirtschaftsflächen betroffen sein können. Speziell für den mittelfränkischen Tabakanbau bedürfe es einer Lösung beim Kriterium „Fruchtwechsel“, da dort über mehrere Jahre Tabak auf den Flächen angebaut wird.
"Erfreulich ist, dass ein Bürokratiemonster beim aktiven Landwirt verhindert werden soll, indem hier der Versicherungsnachweis der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft ausreicht", sagt Borst.
BBV-Forderungen zu Herbsttreffen der Agrarminister
Auch bei der Herbsttagung der Agrarminister und -ministerinnen von Bund und Ländern (AMK) von 29. September bis 1. Oktober stand auch die Umsetzung der EU-Agrarpolitik (GAP) ab 2023 auf der Tagesordnung. Der BBV mahnte zu einer praxistauglichen und bürokratiearmen Umsetzung!
„In Verantwortung für die landwirtschaftlichen Familienbetriebe in Bayern und Deutschland muss die AMK-Runde nochmal über eine praxistaugliche und bürokratiearme GAP beraten. Bei zentralen Punkten wie der Umsetzung der so genannten ‚Grünen Architektur‘ – Konditionalität, Ecoscheme und Agrarumweltprogramme der Länder (z.B. KULAP) – sind weiterhin Nachbesserungen nötig“, machte Bauernpräsident Walter Heidl vor Beginn der Tagung gegenüber Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber deutlich und bat sie erneut um Unterstützung bei den weiteren Beratungen.
In anderen EU-Staaten wie Österreich oder Frankreich sollen den Bäuerinnen und Bauern zum Beispiel niederschwellige und praxistaugliche Angebote bei Ecoschemes gemacht werden.
Aktuelle Forderungen des Bauernverbandes sind deshalb:
- Nachbesserung bei Ecoscheme-Maßnahmen vor allem für Grünland-, Futterbau- und Ökolandbaubetriebe
- keine Dumping-Förderung bei Ecoscheme und keine Kannibalisierung bei der bestehenden Förderung aus 1. und 2. Säule
- Verlässlichkeit bei der Honorierung von Umweltleistungen
- Konditionalität mit Augenmaß
- „aktiven Landwirt“ unbürokratisch umsetzen
- soziale Konditionalität erst ab 2025
- erhöhte und zielgerichtete Junglandwirteförderung in 2. Säule.
Verfahrensstand
Aktuell will das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) die Entwürfe zu den erforderlichen Verordnungen für die Umsetzung vor allem von Konditionalität und von Eco-Scheme herausgeben, so dass dann alle Bundesländer und Verbände auf Bundesebene dazu Stellung nehmen können. Der DBV und alle Landesbauernverbände haben seit dem Frühsommer den Bund gedrängt, sich mit dem Berufstand offen über praxistaugliche Umsetzungsmöglichkeiten von Konditionalität und Eco-Scheme auszutauschen. Leider ist das seitens des BMEL nicht geschehen. Gegenüber den gesetzlich im Juni 2021 beschlossenen Eckpunkten zur Umsetzung beim Eco-Scheme verlangt der Bauernverband seither bei den Umsetzungsdetails wichtige Nachbesserungspunkte im Sinne von Praktikabilität und breite Umsetzbarkeit. Hierzu hatten mehrere Landesfachausschüsse sich Anfang Juli 2021 mit dem Sachstand befasst und aktuelle Forderungen als Empfehlung an das Präsidium gegeben. Die Mitglieder des Präsidiums haben am 13. Juli 2021 einen kompakten Forderungskatalog beschlossen.
Aktuelle Positionen und Anliegen
Für die anstehenden Beratungen zu den nationalen Verordnungen bezüglich Umsetzung Konditionalität und Eco-Scheme haben wir die bisherigen Positionen und Anliegen, die über die Verbandsgremien in den letzten Monaten erarbeitet wurden, nochmals aktuell in einem Papier zusammengefasst:
Nachbesserung des Maßnahmenangebotes vor allem für Grünland-, Futterbau- und Ökolandbaubetriebe
Der bisher vorgesehene Katalog der Ecoschemes weist für Grünland-, Futterbau- und Ökolandbaubetriebe große Lücken für praxistaugliche Umsetzungen auf. Grünlandbewirtschaftung ist ein Allein-stellungsmerkmal und verdient wie der Wald eine Honorierung im Sinne des Klimaschutzes. Initiativen einiger Länder, wie sie aktuell von Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern gerade in Bezug auf Grünland bestehen, für eine Ergänzung unter anderem um eine Grünlandklimaprämie werden ausdrücklich unterstützt. Auf weitere Vor-schläge des Bauernverbandes für eine vielfältige Grünlandnutzung, begrenzte einzelflächenbezogene und differenzierte Extensivierungen und Feldfutterbau sowie einen Zuschlag für kleinstrukturierte Flächen wird hingewiesen. Auch bei der Teilnahme von Dauerkultur- und Weinbaubetrieben an den Ecoschemes besteht Nachbesserungsbedarf, was praktikable Maßnahmen anbelangt.
Keine Dumping-Förderung bei den Ecoschemes – keine Kannibalisierung zwischen den Förderangeboten in der 1. und 2. Säule
Nach Schätzung der Landesbauernverbände und des Deutschen Bauernverbandes sind deutschlandweit Agrarumweltmaßnahmen im Umfang von jährlich rund 300 Mio. Euro infolge der Einführung der Ecoschemes in Frage gestellt („Kannibalisierung“). Dies geht vor allem zu Lasten der vielen Bauern in Bayern, die bisher schon freiwillig ökologische Zusatzleistungen gerade übers KULAP erbringen. Bund und Länder müssen sich hier besser koordinieren.
Die Bauernverbände fordern nochmals eine ehrliche Diskussion, bestimmte Agrarumweltmaßnahmen ausschließlich in der 2. Säule zu belassen. So sollte die kommende Regierungskoalition erst einmal die Ecoscheme-Maßnahmen „Ergebnisorientierte extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen mit mind. vier regionalen Kennarten“ sowie „Bewirtschaftung der Acker- oder Dauerkulturflächen ohne chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel“ aus der Liste der Ecoschemes streichen. Diese Maßnahmen sind nicht Teil des Konsenses der Agrarministerkonferenz vom März 2021 und hebeln Agrarumweltprogramme der Länder aus. Wie unter Nr. 1 dargelegt, sind Maßnahmen für Grünland und für Kleinstrukturen zu ergänzen. Zudem fordern die Bauernverbände alle Bundesländer auf, die Möglichkeit von fünfjährigen attraktiven Agrarumweltmaßnahmen parallel zu einjährigen Eco Schemes zu nutzen, um letztlich die Kannibalisierungseffekte so gering wie möglich zu halten.
Verlässlichkeit bei der Honorierung von Umweltleistungen
Nach dem jetzigen Stand sollen die Ecoschemes untereinander saldiert und im Falle einer Über-/Unterbeantragung um bis zu plus bzw. minus 10 Prozent korrigiert werden. Fällt die Überbeantragung höher aus, wird die Basisprämie gekürzt. Für die Landwirte ist dieser Mechanismus nicht akzeptabel. Die Honorierung von Umweltleistungen würde zu einem guten Teil zu einem Lotteriespiel degradiert. Auch die mit dem Erhalt der Basisprämie eingegangenen Verpflichtungen würden unkalkulierbar. Umweltleistungen über die Eco Schemes und die Basisprämie können nur zuverlässig erbracht werden, wenn sie für die landwirtschaftlichen Unternehmer voll kalkulierbar sind. In diesem Zusammenhang fordern wir nochmals die Umsetzung seines Vorschlages eines einzelbetrieblichen Budgets für Ecoschemes ein, der eine umfassende Teilnahme von Landwirten an allen Standorten sichert. Die gewählten Maßnahmen werden angemessen und verlässlich entlohnt. Das schafft Vertrauen und Berechenbarkeit für die Bauern und die Antragsbehörden.
Umsetzung der Konditionalität mit Augenmaß
Der Anspruch, dass möglichst alle Betriebe die künftige GAP umsetzen können, sollte aber weiter eingelöst werden. Deshalb ist es erforderlich, die Konditionalität mit Augenmaß umzusetzen, die im EU-Recht beschlossenen Optionen und Ausnahmen in Deutschland vollständig anzuwenden und darauf zu achten, dass Auflagen von den Landwirten praktikabel und bürokratiearm erfüllt werden können:
- Dem Vernehmen nach soll beim Fruchtwechsel (GLÖZ 8) der Anbau von Zwischenfrüchten und Untersaaten als „Zweitfrucht“ („Secondary Crop“) angesehen werden. Dies wird unterstützt. Eine Anwendung der bisherigen Fruchtartendiversifizierung für Situationen, in denen fachlich ein Anbau gleicher Kultur unproblematisch ist, muss offen gehalten werden. Die Ausnahmemöglichkeiten für Betriebe mit mehr als 75 % Grünland, Futterbau, Brache usw. an der Betriebs- bzw. Ackerfläche sowie für Betriebe mit bis zu 10 ha Ackerfläche bei GLÖZ 8 und bei GLÖZ 9 müssen fortgeführt werden. Speziell für die Tabakbauern, wie sie vor allem noch in Mittelfranken auf rund 300 Hektar aktiv sind, bedarf es einer Lösung, da dort über mehrere Jahre Tabak auf den Flächen angebaut wird und Zwischenfruchtanbau oder Untersaaten verfahrensmäßig in der Praxis nicht in Frage kommen.
- Bei den nicht-produktiven Flächen und Elementen (GLÖZ 9) müssen die im EU-Trilog vereinbarten drei Umsetzungswege allen Landwirten in Deutschland zur Verfügung stehen, nämlich 4 % der Ackerfläche als Brache/Landschaftselemente bzw. 3 % Brache/Landschafts-elemente in Kombination mit Ecoschemes oder mit Zwischenfrüchten, Unterssaten und Eiweißpflanzen (jeweils 7 %).
- Bei den Pufferstreifen an Gewässern (GLÖZ 4) bedeutet ein allgemeiner Mindestabstand von 3 Metern einen starken Einschnitt im Vergleich zur geltenden Orientierung am Fachrecht (Düngeverordnung). Zunächst sind die EU-rechtlichen Optionen für Regionen mit Gräben vollumfänglich wahrzunehmen und dort das geltende Fachrecht zum Maßstab zu machen. Bei der Definition sollten berichtspflichtige Gewässerläufe entsprechend der Wasserrahmen¬richtlinie (mind. 10 km2 Einzugsgebiet) herangezogen werden. Auch muss eine Förderfähigkeit der Pufferstreifen für weitergehende Ecoschemes und Agrarumweltmaßnahmen möglich bleiben. Sofern von den Ländern ein Erschwernisausgleich für wasser- bzw. umweltrechtliche Auflagen erfolgt, muss dieser unberührt fortbestehen.
- Beim umweltsensiblen Dauergrünland (GLÖZ 10) ist ein pauschales Pflugverbot für das gesamte Grünland in Natura-2000-Gebieten nicht akzeptabel. Hier sollte es bei der bisherigen Gebietskulisse der FFH-Gebiete bleiben, eine allgemeine Ausweitung auf Vogelschutzgebiete ist fachlich nicht gerechtfertigt. Daher sollte in allen Ländern eine entsprechende Ausnahme erfolgen.
- Beim Schutz von Feucht- und Moorgebieten (GLÖZ 2) wird abgelehnt, eine neue, zusätzliche Flächenkulisse z.B. mit dem pauschalen Verbot einer Dauergrünlandumwandlung, dem Verbot einer tieferen Bodenbearbeitung oder dem Verbot von Aufsandung zu schaffen. Entsprechend der Einigung im EU-Trilog muss eine Bodenbearbeitung bzw. landwirtschaftliche Tätigkeit zum Erhalt der landwirtschaftlichen Nutzungsfähigkeit grundsätzlich möglich bleiben.
- Die bedarfsweise Erneuerung von Dauergrünland muss ohne spezielles Anzeige- oder Antragsverfahren generell möglich sein.
- Ausdrücklich positiv wird der Entfall der Tierkennzeichnung und -Registrierung aus der Konditionalität bewertet.
Unbürokratische Umsetzung des „aktiven Landwirts“
Der EU-rechtlich geforderte Nachweis eines Mindestmaßes landwirtschaftlicher Tätigkeit sollte so einfach wie möglich erfolgen. Dazu bietet sich der Versicherungs-nachweis der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft an. Weitergehende Prüfungen anhand von Negativ- oder Positivlisten sollten entfallen. Die Regelung muss deutlich einfacher gestaltet werden als dies bis 2017 der Fall war.
Soziale Konditionalität erst ab 2025
Bei der Sozialen Konditionalität fordern wir eine schrittweise Einführung erst ab 2025. Neue Bürokratieauflagen wie z.B. Nachweis- und Dokumentationspflichten sowie zusätzliche Kontrollen sind bei der Umsetzung unbedingt zu vermeiden. Darüber hinaus müssen eventuelle Kürzungen und Sanktionen verhältnismäßig sein. Den Landwirten ist eine hinreichende Widerspruchsmöglichkeit in unbegründeten Fällen einzuräumen. Insbesondere für marginale Verstöße müssen Toleranzen bzw. Bagatellregelungen getroffen werden.
Erhöhte Junglandwirteförderung zielgerichtet in der 2. Säule umsetzen
Im EU-Trilog wurde das Mindestbudget für die Junglandwirteförderung auf 3 % statt bisher 2 % des Direktzahlungsbudgets angehoben. Wir schlagen vor, diesen zusätzlichen Betrag von rund 44 Mio. Euro pro Jahr verbindlich für Niederlassungsbeihilfen, Existenzgründungsbeihilfen und Zuschlägen in der Investitionsförderung einzusetzen.