Hochwasser: Bereits über 5 Millionen Euro auf Spendenkonto eingegangen
Finanzielle Unterstützung kommt bei betroffenen Bauernfamilien an
Im August haben rund 90 schwerstbetroffene Landwirtschaftsbetriebe im Rheinland und im Ahrtal eine erste finanzielle Unterstützung über die DBV-Hilfsaktion erhalten. Außerdem hat der Bäuerliche Hilfsdienst bayerischen Betrieben, die mit erheblichen Schäden durch Starkregen und Hochwasser betroffen waren, Unterstützung gewährt. So hat der Bäuerliche Hilfsdienst bisher 15 Bauernfamilien geholfen, die hart betroffen waren.
Hochwasser 2021: Spendenaufruf von Bauernpräsident Walter Heidl
„Die Wasser- und Geröllmassen haben vieles zerstört. Deswegen ist dringend Hilfe notwendig. Um den Betroffenen in Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen oder bei uns hier in Bayern schnell und koordiniert zu helfen, beteiligt sich der Bayerische Bauernverband an der gemeinsamen Aktion der Landesbauernverbände und des Deutschen Bauernverbandes“, sagte Bauernpräsident Walter Heidl bei einem Termin bei einem betroffenen landwirtschaftlichen Betrieb in Bischofswiesen (Lkr. Berchtesgadener Land). „Meine dringende Bitte: Unterstützen Sie die betroffenen Bäuerinnen und Bauern über das Spendenkonto der Schorlemer Stiftung!“
Den kompletten Spendenaufruf gibt's hier zum Download.
Spendenkonto der Schorlemer Stiftung
Kontoinhaber: Schorlemer-Stiftung des Deutschen Bauernverbandes
IBAN: DE57 3806 0186 1700 3490 43
BIC: GENODED1BRS / Volksbank Köln-Bonn
Verwendungszweck: Hochwasserhilfe Juli 2021
Spenden kommen vollständig bei Betroffenen an und sind steuerlich abzugsfähig. Sie können auch einen Hinweis hinterlassen, in welches Bundesland die Spende fließen soll. Um eine Spendenquittung ausstellen zu können, bittet die Stiftung um Angabe von vollständigem Namen und Anschrift.
Rahmenbedingungen stehen fest: Stellen Sie Ihren Antrag
Die Rahmenbedingungen für das Hilfsprogramm Hochwasser 2021 für geschädigte Landwirte und Waldbesitzer stehen nun fest, die Antragstellung kann beginnen. Betroffene Betriebe können je nach Schadenshöhe mit Zahlungen zwischen 2.500 Euro und maximal 100.000 Euro unterstützt werden. Um den von den Hochwasserereignissen im Monat Juli Betroffenen zu helfen, hatten Bund und Länder finanzielle Soforthilfen beschlossen. Diese gelten nicht nur für Privathaushalte und die gewerbliche Wirtschaft, sondern auch für land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Mit inbegriffen sind auch Gartenbau, Teichwirtschaft und die Fischerei. Wenn die Betriebe in der festgelegten Gebietskulisse liegen, können sieeinen Teilausgleich für ihre durch Überschwemmung und Hangrutsch erlittenen Schäden beantragen. Diese beziehen sich nicht nur auf Wirtschaftsgebäude, Maschinen und technischer Ausstattung, auch Verluste von Vieh und Vorräten sowie Schäden an den bewirtschaftetenFlächen sind abgedeckt. „Über ganz Bayern hinweg haben die lokalen Hochwasserereignisse auch landwirtschaftliche Betriebe hart getroffen. Bei vielen von ihnen geht es an die Existenz. Bund und Länder haben mit Hochdruck an den Hilfen gearbeitet. Deshalb sindwir sehr froh, dass bereits in dieser Woche die Anträge gestellt werden können“, sagte Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber.
Der Ausgleichssatz für nachweislich nicht versicherbare Hochwasserschäden beträgt 50 Prozent. Schäden, gegen die eine Versicherung möglich gewesen wäre, werden zu 25 Prozent ausgeglichen. Die Gebietskulisse für die Hilfsmaßnahmen orientiert sich am Auftretenhundertjährlicher Hochwasser (HQ 100) und umfasst Teile von Ober-, Mittel- und Unterfranken sowie Oberbayern. In Schwaben ist der Landkreis Oberallgäu einbezogen.
Die Schäden sind durch das Beiziehen von Sachverständigen wie zum Beispiel den Schadenschätzern des Berufsstands, aber auch zusätzlich durch eigene Dokumentationen nachvollziehbar darzulegen. Schäden an Beständen, die durch sogenannte widrige Witterungsverhältnissewie z. B. Starkregen, vermischt mit Sturm und/oder Hagel entstanden sind, können allerdings ausdrücklich nicht über das Hilfsprogramm Hochwasser 2021 geltend gemacht werden. Ein Ausgleich für Schäden an Objekten eigenständiger gewerblicher Unternehmen (z. B.Biogasanlage, PV-Anlage) ist über das Hilfsprogramm für die gewerbliche Wirtschaft zu beantragen.
Nähere Informationen zum Hilfsprogramm Hochwasser 2021 der Landwirtschaftsverwaltung gibt es beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) sowie im Förderwegweiser auf der Internetseite des Staatsministeriums: www.stmelf.bayern.de/hochwasser.
Betriebe mit Futterknappheit dürfen in der genannten Gebietskulisse brachliegende Flächen als ökologische Vorrangflächen (ÖVF) sowie sonstige Bracheflächen ohne vorherige Einzelgenehmigung durch das örtliche Landwirtschaftsamt für Futterzwecke in der Tierhaltungnutzen.
Diese Gebiete wurden ausgehend von Daten des Umweltministeriums bzw. der Wasserwirtschaftsämter vor Ort festgelegt und haben als Bezugsgrundlage ein HQ 100 – ein 100-jähriges Hochwasser. Folgende Landkreise sind davon erfasst: Ansbach, Haßberge, Oberallgäu, Hof, Rosenheim, Berchtesgadener Land, Roth, Erlangen-Höchstädt, Kitzingen, Schweinfurt, Forchheim, Miesbach, Traunstein, Fürth, Neustadt/Aisch – Bad Windsheim und Würzburg. Zudem die Städte Ansbach und Hof. Antragsberechtigt sind Betriebe der Primärproduktion. Wichtig für die Antragsstellung ist insbesondere jetzt die schnelle und korrekte Schadensermittlung. Die Erfassung sollte zeitnah erfolgen, um auch Schäden noch nachweisen zu können.
Allen Betrieben, die aufgrund der Unwetterereignisse in Liquiditätsschwierigkeiten stecken, steht das Kreditangebot der Landwirtschaftlichen Rentenbank zur Verfügung. Durch die Hochwasserereignisse nachweislich in ihrer Existenz gefährdete landwirtschaftlicheBetriebe haben – unabhängig von der vorgenannten Gebietskulisse - die Möglichkeit, bei den Kreisverwaltungsbehörden Notstandsbeihilfen aus dem Härtefonds Finanzhilfen zu beantragen. Außerdem gewährt die Finanzverwaltung auf Antrag steuerliche Erleichterungen(wie z. B. Steuerstundungen) zur Vermeidung unbilliger Härten.
Unbedenklichkeitsbescheinigung für helfende Unternehmen
Infolge des Hochwassers helfende Unternehmen sind nicht von allen formellen Anforderungen befreit. Um sich auf öffentlicheAufträge bewerben zu können, kann die Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft erforderlich sein.
Mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft weisen Unternehmen nach, dass sie dieser angehören und dass bis zumTag der Ausstellung der Bescheinigung die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung gezahlt sind.
Da die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (LBG) nach dem vor kurzem erfolgten Versand der Beitragsrechnungen sehr viele Anrufe,Faxe, E-Mails und Schreiben zu beantworten hat, ist ihr die Erledigung aktuell nicht immer in kurzer Zeit möglich. Doch die SVLFG will helfenden Unternehmen bestmöglich zur Seite stehen. Im Zusammenhang mit dem Hochwasser kurzfristig benötigte Unbedenklichkeitsbescheinigungender LBG können per E-Mail an versicherung@svlfg.de angefordert werden. Dann ist eine schnelle Übersendung sichergestellt.
So wird die Hilfe im Katastrophengebiet koordiniert
Die Hilfsbereitsschaft ist gigantisch. Hunderte Landwirte, Unternehmen und Privatpersonen sind mit ihren Maschinen, ihrem Knowhow und enormem Engagement als freiwillige Helfer vor Ort.
Egal ob Futtermittel, Manpower oder Stellplätze: Die Kolleginnen und Kollegen vom Rheinische Landwirtschafts-Verband koordinieren Hilfsangebote in der RLV-App unter "Mithilfe".
Um die Angebote und Nachfragen koordinieren zu können, betreibt der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau (BWV) ein Vermittlungsportal. Per Telefonkontakt mit den Kreisgeschäftsstellen des Verbandes können Hilfsangebote in das Portal eingestellt werden. usätzlich hat der BWV nun eine Hotline für Spender und Hilfesuchendeeingerichtet, über die die Kreisgeschäftsstellen unterstützt werden: 0261/9885-1234
Damit den Geschädigten der Hochwasserkatastrophe im Landkreis Ahrweiler möglichst schnell und koordiniert geholfen werden kann, hat auch die Verbandsgemeindes Adenau eine Online-Plattform eingerichtet. Dort können sich freiwillige Helfer registrieren. Auch wer Geräte wie z.B. Kräne, Bagger, Spezialgeräte oder anderes Material, das zur Krisenbewältigung beitragen kann, bereitstellen kann, soll sich dort melden.
Die Behörden bitten dringend darum, dass Hilfsgüter und Lebensmittel nicht ohne Absprache gesammelt und anliefert werden! Die Lager seien voll. Helferinnen und Helfer sollen nicht auf eigene Faust ins Katastrophengebiet reisen!
Futtermittelbörse des Bayerischen Bauernverbandes
Sie können vom Hochwasser betroffenen Betrieben mit Grundfutter helfen oder Sie suchen gerade Futtermittel? Geben Sie in der Futtermittelbörse des Bayerischen Bauernverbandes einfach Ihre Anzeigen auf. Unser Tipp: Seien Sie dabei so genau wie möglich, was Art, Menge, Qualität, Preis und sonstige Konditionen angeht – das erleichtert die Absprache unter Interessenten!
Hier geht's direkt zur Futtermittelbörse des Bayerischen Bauernverbandes.
Auch einzelne Familienbetriebe der Molkerei Berchtesgadener Land sind von der Hochwasserkatastrophe i betroffen. Insbesondere wurden Futterlagerstätten, aber auch Futterflächen von Geröll überdeckt oder sind Murenabgängen zum Opfer gefallen. Die Molkerei reagierte schnell und unbürokratisch. So wurde am Dienstag über die Sammeltankwagenfahrer und die sozialen Medien ein Aufruf für Futterspenden an die Landwirte der Genossenschaft im Berchtesgadener Land und im benachbarten Landkreis Traustein verteilt.
Die Solidarität und Hilfsbereitschaft innerhalb der Genossenschaft ist überwältigend. Einen Tag später wurden schon 377 Grasballen und knapp 100 Heuballen als Spende gemeldet. Am Donnerstagmorgen waren es dann schon 700 Gras- und 300 Heuballen. Mit dieser riesigen Hilfsbereitschaft kann allen Betroffenen mit genug Futter geholfen werden. Jetzt gilt es die Futterspenden zu den Landwirten in Berchtesgaden, Bischofswiesen und Marktschellenberg zu bringen. Das organisiert die Molkerei in enger Abstimmung mit dem Maschinenring Laufen. Geplant sind die Transporte dann für die kommende Woche. Weitere Infos zur Aktion der Molkerei Berchtesgadener Land gibt's hier.
Am 3. August war es dann soweit: Der erste Futtermitteltransport traf im Berchtesgadender Land ein. Spediteur Tobias Kergl organisierte kostenfrei den Transport der Futterspenden aus dem Landkreis Weilheim-Schongau. (s. Fotos oben)
Bäuerlicher Hilfsdienst unterstützt schnell und unbürokratisch
Auch der Bäuerliche Hilfsdienst unterstützt die unverschuldet in Not geratenen Bauernfamilien schnell und unbürokratisch. „Wir wollen ein schnelles Zeichen der Solidarität setzen für die betroffenen Familien in Bayern und auch im Westen Deutschlands“, sagt Anneliese Göller, Landesbäuerin und Vorsitzende des Bäuerlichen Hilfsdienstes. „Damit die landwirtschaftlichen Betriebe unterstützt werden können, haben wir bereits 10.000 Euro an die Schorlemer Stiftung gespendet. Außerdem erhalten besonders betroffene Familien in Bayern s über die BBV-Geschäftsstellen schnell und unbürokratischeine Unterstützung des Bäuerlichen HIlfsdienstes oder der Ballauf Stiftung.“
Johann Angerer aus Bischofswiesen ist einer der Betroffenen. Er ist überwältigt von den Futtermittelspenden und der Hilfsbereitschaft. Nachdem er ein paar Bilder auf Facebook gepostet hatte, sind Privatpersonen gekommen – lauter Unbekannte – und alle haben mitangepackt. Und nachdem der Katastrophenschutz aufgehoben worden war, sind die Bundeswehrsoldaten privat wiedergekommen und haben weiter gearbeitet. Eine unvorstellbare Welle an Hilfsbereitschaft durften wir erleben“, sagte Angerer der Molkerei Berchtesgadener Land. Er bleibt trotz allem positiv und blickt nach vorne: „Wir können alles wieder sauber machen, aufräumen. Am Ende des Tages können wir in eine trockene Stube gehen, uns waschen und ausrasten. Da hat es andere mit dem ganzen Hab und Gut viel schwerer getroffen.“
Familie Angerer und sechs weitere vom Hochwasser schwer betroffenen Bauernfamilien im südlichen Berchtesgadener Land haben nun vom Bäuerlichen Hilfsdienst eine Spende von insgesamt 11.500 Euro bekommen. Landesbäuerin Anneliese Göller war am 28. Juli vor Ort und übergab die Spenden.
Bayerisches Kabinett beschließt Soforthilfen für Hochwassergeschädigte
Die Bayerische Staatsregierung stellt zur Linderung der akuten Notlage und zur Beseitigung der entstandenen Schäden einen Finanzrahmen von bis zu 50 Mio. Euro bereit.
Die Staatsregierung unterstützt die von den Naturkatastrophen im Juli 2021 Geschädigten in den sich durch eine besondere Schadensintensität auszeichnenden Gebieten in den Landkreisen Berchtesgadener Land, Ansbach, Neustadt an der Aisch/Bad Windsheim, Erlangen/Höchstadt, Fürth, Kitzingen, Schweinfurt und Hof durch ein Soforthilfeprogramm.
Für betroffene Privathaushalte in diesen Gebieten stehen folgende Soforthilfen des Finanzministeriums zur Verfügung:
- Es wird eine Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ in Höhe von bis zu 5.000 Euro je Haushalt gewährt (bei Versicherbarkeit Abschlag von 50 %).
- Zudem wird eine Soforthilfe „Ölschäden an Gebäuden“ in Höhe von bis zu 10.000 Euro je Wohngebäude gewährt (bei Versicherbarkeit Abschlag von 50 %).
Auch für Unternehmen und Angehörige Freier Berufe sowie für die Land- und Forstwirtschaft werden Soforthilfen gewährt. Die Staatsregierung beauftragt die jeweils zuständigen Ministerien, auf dieser Grundlage spezifische Richtlinien zum Vollzug der Hilfsprogramme zu erarbeiten.
Bei drohender Existenzgefährdung werden zudem Zuschüsse aus dem Härtefonds an Privathaushalte, Gewerbebetriebe, selbstständig Tätige und Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft (Hilfeleistungen je nach finanzieller Leistungskraft der Geschädigten bis max. 100 %; keine Überkompensation) gewährt.
Die Staatsregierung unterstützt selbstverständlich auch alle Bürger, Gewerbetriebe, selbständig Tätige sowie Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, die in ebenfalls vom Hochwasser betroffenen Gebieten Bayerns in eine Notlage gekommen sind. Ihnen stehen bei drohender Existenzgefährdung ebenfalls Zuschüsse aus dem Härtefonds zur Verfügung (Hilfeleistungen je nach finanzieller Leistungskraft der Geschädigten bis max. 100 %; keine Überkompensation, Versicherungsleistungen werden angerechnet). Die Staatsregierung stellt auf diese Weise sicher, dass durch derartige Unglücksfälle niemand in seiner Existenz gefährdet wird.
Daneben stehen allen vom Hochwasser Betroffenen steuerliche Erleichterungen und für die Wiederherstellung der kommunalen Infrastruktur die einschlägigen Förderprogramme aus dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) zur Verfügung.
Über zusätzliche Aufbauhilfen wird in enger Abstimmung mit der Bundesregierung entschieden.
Weitere Infos gibt's hier.
Weiteres Programm von Rentenbank und Bundesministerium
Um die betroffenen Betriebe in dieser schwierigen Situation zu unterstützen, hat die Landwirtschaftliche Rentenbank mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ein neues Programm aufgelegt: „Liquiditätssicherung Unwetter“. Landwirte und Winzer können damit zu einem Zinssatz von 0,01 Prozent auch Ersatzbeschaffungen von Maschinen und Geräten sowie Reparaturen und den Neuaufbau von durch das Hochwasser beschädigter oder zerstörter Gebäude finanzieren. Das neue Programm ist ab jetzt abrufbar.
Bereits im Juli hatten das Bundeslandwirtschaftsministerium und die Landwirtschaftliche Rentenbank ein erstes Liquiditätshilfeprogramm auf den Weg gebracht. Das Hilfsangebot wurde nun erweitert, sodass auch der Wiederaufbau zu einem Zinssatz von fast null Prozent finanziert werden kann.
Zum Programm der Landwirtschaftlichen Rentenbank:
Bei diesen Darlehen beträgt der effektive Zins-satz 0,01 % in der günstigsten Preisklasse A. Die Unwetter und Hochwasser haben in vielen Betrieben der Landwirtschaft, des Garten- und des Weinbaus verheerende Schäden verursacht. Diese Betriebe können im neuen Programm künftig auch Ersatzbeschaffungen von Maschinen und Geräten sowie Reparaturen und den Neuaufbau beschädigter oder zerstörter Gebäude finanzieren.
Die Ratendarlehen haben eine Laufzeit von vier, sechs oder zehn Jahren und sind mit einem Tilgungsfreijahr ausgestattet. Beim zehnjährigen Darlehen ist eine Zinsbindung von fünf oder zehn Jahren wählbar. Darüber hinaus bietet die Rentenbank in der teils sehr angespannten Liquiditätssituation allen betroffenen Betrieben wei-ter die Möglichkeit an, Tilgungsaussetzungen für bestehende Förderdarlehen zu beantragen.
Die Anträge sind an die jeweilige Hausbank zu richten. Im Programm „Liquiditätssicherung Unwetter“ ist zusammen mit dem Darlehensantrag eine Eigenerklärung über die Betroffen-heit durch Unwetter und Hochwasser einzureichen. Das Programm ist zunächst befristet bis zum 30. März 2022.
Weitere Informationen zum Programm unter www.rentenbank.de.
EU-Kommission sagt unbürokratische Hilfe zu
Die EU-Kommission sagte zu, entsprechende Anliegen der Mitgliedstaaten rasch zu bearbeiten. Neben nationalen Beihilfen stehen den Mitgliedstaaten für Hilfen für die Landwirtschaft unter anderem auch die Unterstützungsinstrumente in der Zweiten Säule der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik zur Verfügung. Diese erlaubten etwa die Förderung der Wiederherstellung von Produktionskapazitäten. Für den Wiederaufbau öffentlicher Infrastruktur könnten die Mitgliedstaaten auch den EU-Solidaritätsfonds in Anspruch nehmen.
Das Bundesministerium hat die EU-Kommission auffordert, auf Einzelschadensmeldungen innerhalb von 15 Arbeitstagen, die eigentlich im EU-Recht vorgesehen sind, zu verzichten. Die Ermittlung der betroffenen Flächen und die Nachweisführung können alternativ durch Hochwasserkarten, Bildaufnahmen etc. durch die zuständigen Behörden vorgenommen und dokumentiert werden. Somit werde auch die pünktliche Auszahlung der Agrarförderung gewährleistet, auf die die geschädigten Betriebe gerade dieses Jahr angewiesen seien.
SVLFG stundet auf Antrag Beiträge für Hochwasser-Betroffene
Viele Versicherte der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) leben in den betroffenen Regionen. Die SVLFG hat am 6. August weitergehende solidarische Hilfen beschlossen: Eine Stundung der Beitragsforderungen ist in den betroffenen Gebieten zinslos und bis auf weiteres möglich.
Es reicht ein formloser Antrag an alle bekannten Anschriften der SVLFG (www.svlfg.de/so-erreichen-sie-uns), ein Anruf unter 0561 785-2044 oder eine E-Mail an versicherung@svlfg.de.
Weitere Infos gibt's hier.
Landfrauen helfen
Um konkrete Hilfsangebote von Landfrauen in den stark vom Hochwasser betroffenen Gebieten sinnvoll zu vernetzen haben die Landfrauenverbände Rheinland und Rheinland-Nassau eine Facebook-Gruppe installiert, über die konkrete Hilfsangebote und Hilfegesuche gemeldet werden können. Wer ein konretes Hilfsangebot machen möchte oder Hilfe benötigt kann sich hier registrieren.
Detaillierte Informationen zum dem Hilfeaufruf gibt es unten zum Download.