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Maul- Und Klauenseuche: Wichtige Informationen Im Überblick
Maul- und Klauenseuche: wichtige Informationen im Überblick
Alles, was Sie jetzt zur Maul- und Klauenseuche wissen müssen.
08.04.2025 | Nachdem Deutschland den Status "MKS-frei" wiedererlangt hat, ist in Ungarn und der Slowakei eine neue Welle der Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Was ist jetzt zu beachten? Alles, was Sie als Tierhalter nun wissen müssen, im Überblick.
Inhaltsverzeichnis In diesem Artikel finden Sie Informationen:
Biosicherheit! Mit diesen Maßnahmen sorgen Sie vor:
Zum Schutz Ihres Betriebs: Tierhalter sind nun aufgefordert, ihre Biosicherheitsmaßnahmen zu überprüfen und zu verstärken!
Was Sie selbst tun können:
Hilfreiche Infos gibt milch.bayern in seiner Broschüre für Milchviehhalter . In unserem BBV-Infoblatt "Biosicherheit: Maßnahmenübersicht für Ihren Betrieb" finden Sie auf einer Seite einen kompakten Überblick der wichtigsten Maßnahmen:
Außerdem empfehlen wir das folgende Infoblatt des DBV zu Biosicherheit in Klauenhaltungen :
Informieren Sie Mitarbeiter und Besucher auf Ihrem Betrieb!
Je nach Zielgruppe stehen Ihnen dabei folgende Materialien zum Download zur Verfügung:
Sie beschäftigen Saisonarbeiter und Erntehelfer auf Ihrem Betrieb? Das folgende gemeinsame Infoblatt des DBV informiert Ihre Mitarbeiter in acht Sprachen über die wichtigsten Vorsichtsmaßnahmen (Deutsch, Englisch, Polnisch, Tschechisch, Russisch, Ungarisch, Rumänisch, Slowakisch):
Urlaub auf dem Bauernhof: Wichtige Verhaltensregeln für Ihre Gäste gibt das Infoblatt des blauen Gockels (DINA4, farbig oder schwarz-weiß):
Helfen Sie mit, die Bevölkerung zu sensibilisieren!
Zum Teilen & Weitersagen: Jetzt beginnt die Reisesaison - nutzen Sie unsere SharePics für WhatsApp und Ihre Social Media-Kanäle, um die Öffentlichkeit zu besonderer Vorsicht aufzurufen. Ganz einfach runterladen, abspeichern & teilen:
Bild 1: MKS Biosicherheitshinweise Bild 2: Hinweis Lebensmittelsouvenirs
Zum Download der Sharepics : Klick aufs Bild oder auf den jeweiligen Link:
Bild 1_MKS-Biosicherheitshinweise_SharePic.png
Wie sicher ist Ihr Betrieb? Machen Sie den Test!
Maul- und Klauenseuche: Zur Krankheit
Fragen und Antworten zur Maul- und Klauenseuche (Klick auf jeweilige Überschrift für mehr Details)
Was ist MKS und wen betrifft es?
MKS ist eine hochansteckende Viruserkrankung, die bei Klauentieren, wie Haus- und Wildschweinen, Rindern, Schafen, Ziegen, Büffeln, Wildwiederkäuern und verschiedenen Zootieren auftritt.
Wie wird MKS übertragen?
Die häufigste Übertragungsart ist der Kontakt zwischen erkrankten und empfänglichen Tieren (siehe oben). Erkrankte Tiere verbreiten das Virus in großer Menge über Flüssigkeit aus aufgeplatzten Blasen, die sich durch die Krankheit bilden. Aber auch über Speichel, Milch, Kot und Atemluft. Ein hohes Risiko einer indirekten Übertragung besteht durch kontaminierte Futterreste, Gegenstände, Fahrzeuge oder Personen (über Schuhe oder Kleidung). Der MKS-Virus ist sehr widerstandsfähig und kann in Gülle genauso wie eingetrocknet z. B. an Schuhen über Monate oder Jahre überleben.
Wie ist der Krankheitsverlauf bei MKS?
Die Krankheit verläuft bei erwachsenen Tieren meist nicht tödlich, führt aber zu langanhaltendem Leistungsabfall. Milchkühe zeigen häufig die schwersten Krankheitsanzeichen mit hohem Fieber, Apathie, Blasenbildung an Maul, Zunge, Klauen und Zitzen. Schweine zeigen Lahmheit und Blasen an Klauen und der Rüsselscheibe. Bei Schafen und Ziegen verläuft die Infektion meist unauffällig, sie können die Krankheit aber unbemerkt weiterverbreiten. Die Inkubationszeit ist kurz, bei Rindern zwei bis sieben Tage, bei Schweinen ein bis drei Tage. Es gibt keine Behandlungsmöglichkeit für erkrankte Tiere. Achtung: Die Symptome sind ähnlich zur Blauzungenkrankheit !
Ist das Virus für den Menschen gefährlich?
Für den Menschen ist das MKS-Virus ungefährlich. Auch der Konsum von Fleischerzeugnissen sowie pasteurisierter Milch und daraus hergestellten Milcherzeugnissen ist bedenkenlos möglich. Weitere Infos hierzu finden Sie beim Bundesinstitut für Risikobewertung .
Sonderinfo MKS (Stand 14.04.2025): Die wichtigsten Infos zur Krankheit im Überblick
Podcast "BBV aufs Ohr": Corinna Bauer, Referentin für Tiergesundheit, über die MKS
Alles, was Sie als Tierhalter nun wissen müssen, verrät Corinna Bauer, BBV-Referentin für Tiergesundheit und Nachhaltigkeit in der Nutztierhaltung, in Folge 17 unseres Podcasts "BBV aufs Ohr".
Absicherung und Vorsorge
Im Falle eines Falles - oder auch einer Sperrzone: Was und wann zahlt die Tierseuchenkasse? Welche Möglichkeiten haben Sie, Ihren Betrieb zu versichern? Informationen und Antworten auf diese wichtigen Fragen finden Sie bei der BBV Service - Versicherungen .
Fortlaufende Informationen zur MKS
Alle aktuellen Entwicklungen finden Sie hier zusammengefasst.
Ausbruch in Ungarn und der Slowakei (Klick auf jeweilige Überschrift für mehr Details)
07.04.2025: Österreich schließt Grenzen zu Ungarn und Slowakei
Nachdem es zu weiteren Ausbrüchen von MKS in Ungarn bzw. der Slowakei kam, hat Österreich 24 Grenzübergänge komplett geschlossen und bei weiteren wurde ein Seuchenteppich installiert. Diese Maßnahmen wurden ergriffen, um eine Ausbreitung nach Österreich zu verhindern. Da es sich bei Österreich um ein Nachbarland der betroffenen Länder handelt, kann diese Maßnahme ergriffen werden. Für alle weiteren Länder wie z. b. Deutschland gilt das Prinzip der Regionalisierung.
03.04.2025: Weitere Ausbrüche in Ungarn und der Slowakei
Während in Deutschland der erste Schock des Maul- und Klauenseuche Ausbruchs überwunden ist, breitet sich in Ungarn und der Slowakei die Krankheit weiter aus. Seit dem 27.03.2025 sind drei weitere Fälle aufgetreten. Ein Milchviehbetrieb in der Slowakei, sowie ebenfalls zwei Milchviehbetriebe in Ungarn. Alle drei Ausbrüche befinden sich in der Nähe zu den bisherigen Ausbruchsbetrieben.
In den angrenzenden Ländern Österreich und Tschechien konnte bislang kein MKS-Virus nachgewiesen werden. Dennoch bereiten sich beide Länder auf den Ausbruchsfall vor.
27.03.2025: MKS in Ungarn breitet sich weiter aus
Neben dem ersten Fall von MKS in Ungarn am 07. März 2025 sind in der Zwischenzeit vier weitere Fälle von MKS in der Solwakei, alle nahe der ungarischen Grenze aufgetreten. Am 26. März 2025 wurde nun ein weiterer Fall in Ungarn, 6 km vor der Grenze zu Österreich gemeldet.
Beide Länder haben umgehend Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet, in der Slowakei gilt inzwischen sogar ein landesweiter Stand-Still. Die Überwachungszone des letzten Falls in Ungarn reicht nun zu einem kleinen Teil auch nach Österreich hinein. Dort ist bislang aber kein Fall von MKS bekannt. Österreich hat außerdem die Einfuhr tierischer Erzeugnisse aus Ungarn und der Slowakei gestoppt. Des Weiteren wurde im Burgenland, nahe der Grenze zu Ungarn, eine Überwachungszone eingerichtet, in der alle empfänglichen Tiere beprobt werden.
Bei dem MKS-Virus in der Slowakei und Ungarn handelt es sich zwar um den gleichen Serotyp O, der auch in Deutschland auftrat, jedoch um einen anderen Virusstamm. Damit sind die Fälle nicht miteinander in Verbindung zu bringen.
07.03.2025: MKS Ausbruch in Ungarn
Am Morgen des 07.03.2025 hat das Nationale Amt für Sicherheit der Lebensmittelkette in Ungarn mitgeteilt, dass in einem Rinderzuchtbetrieb in der Region Kisbajcs das MKS-Virus festgestellt wurde. Dies ist der erste Ausbrauch seit 50 Jahren in Ungarn.
Die Tiere des betroffenen Betriebes wurden vollständig gekeult. Die behördlichen Maßnahmen zur Eindämmung von MKS wurden umgehend eingeleitet.
MKS in Deutschland: Fortlaufende Entwicklungen (Klick auf jeweilige Überschrift für mehr Details)
14.04.2025: WOAH bestätigt Anerkennung des MKS-Freiheitsstatus für ganz Deutschland
Bereits am 13.03.2025 erhielt Deutschland den MKS-Freiheitsstatus von der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) zurück. Ausgenommen davon war bislang jedoch die Containment-Zone.
Am 14.04.2025 gab die WOAH nun bekannt, dass der Status MKS-frei ohne Impfung für ganz Deutschland wieder eingesetzt werden kann. Dies bestätigt die erfolgreiche Eingrenzung der Maul- und Klauenseuche in Deutschland.
Die Wiedererlangung des Freiheitsstatus ist ein wichtiger Schritt für Handelserleichterungen. Jedoch kein Automatismus, da Drittländer den Status erst anerkennen müssen.
13.03.2025: Deutschland erhält MKS-Freiheitsstatus zurück
Deutschland hat am 12.03.2025 den Status "frei von Maul- und Klauenseuche ohne Impfung" von der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) wiedererlangt. Dies ist ein entscheidender Schritt für Rücknahme von Handelsbeschränkungen!
Ausgenommen von dem Freiheitsstatus ist die sogenannte Containment Zone (Eindämmungszone), die weiterhin in einem Radius von 6 km um den Ausbruchsbetrieb bestehen bleibt. In dieser müssen Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen weiterhin mindestens bis Mitte April aufrechterhalten bleiben.
Internationale Handelsbeschränkungen entfallen für alle Regionen Deutschlands außerhalb der Eindämmungszone. Entscheidend ist nun, dass Drittländer, die Einfuhrbeschränkungen für deutsche Waren verhängt haben, den Freiheitsstatus schnellstmöglich anerkennen und die Beschränkungen zurücknehmen.
24.03.2025: Großbritannien erkennt Regionalisierung an
Großbritannien hat die Regionalisierung Deutschlands in Bezug auf die Maul- und Klauenseuche anerkannt. Der Handel von entsprechenden Produkten in das Vereinigte Königreich kann damit zeitnah wieder aufgenommen werden, sofern die Einfuhrbedingungen der Veterinärbescheinigungen erfüllt sind. Ausgenommen davon ist lediglich die noch bestehende Eindämmungszone um den Ausbruchsbetrieb herum.
Erfreulicherweise kommen immer mehr Meldungen aus Drittstaaten, die den Freiheitsstatus anerkennen und die Exportbeschränkungen reduzieren. Neben Großbritannien haben auch Serbien und Marokko die Regionalisierung anerkannt.
06.03.2025: Erleichterungen beim Handel mit China
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft konnte mit China basierend auf dem Regionalisierungsprinzip neue Veterinärbescheinigungen aushandeln. Damit ist die Ausfuhr von wärmebehandelter Milch und Milcherzeugnissen nach China nach der Sperre wegen MKS ab sofort wieder möglich.
28.02.2025: Beantragung von EU-Hilfen für betroffene Betriebe
Wie das Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung (BMEL) in einer Pressemitteilung am 28.02.2025 bekannt gibt, wurden bei der EU-Kommission Hilfen für Milchvieh- und schweinehaltende Betriebe, die sich in den MKS Schutzzonen befinden, beantragt. Dadurch sollen die Ertragseinbußen, die durch die MKS Maßnahmen für die Betriebe entstanden sind, durch eine sogenannte Marktstützungsmaßnahme ausgeglichen werden. Das Land Brandenburg schätzt den entstandenen Schaden auf knapp 8 Mio. €. Ziel ist es laut der Pressemitteilung des BMEL, dass "kein einziger Hof aufgrund der Maul- und Klauenseuche seine Arbeit einstellen muss".
Der DBV hatte sich bereits vor der Pressemitteilung zusammen mit weiteren Verbänden mit einem Brief an Cem Özdemir gewandt und auf die Dringlichkeit der Exportmarktöffnungen hingewiesen. Aus dem Antwortschreiben des BMEL geht nun hervor, dass die Exportöffnungen noch nicht absehbar sind, aber ein Austausch auf höchster politischer Ebene stattfindet.
25.02.2025: Überwachungszone endet - Auflagen bleiben vorerst bestehen
Die 10-km Überwachungszone um den Ausbruchsbetrieb in Hönow wurde am 25.02.2025 nach EU-Recht aufgehoben. Um den internationalen Status "frei von MKS" bei der Weltorganisation Tiergesundheit (WOAH) zurück zu erlangen, müssen allerdings weitere behördliche Maßnahmen bis mind. zum 11. April 25 weitergeführt werden. Der Freiheitsstatus ist eine wichtige Voraussetzung für den Handel und den Export in Drittstaaten.
Aus diesem Grund wurde eine sogenannte Containment Zone mit einem reduzierten Radius von 6 km eingerichtet. In dieser müssen auch weiterhin die Maßnahmen der Überwachungszone eingehalten werden.
12.02.2025: EU legt Zeitplan für weitere Zonierung fest
Am 11. Februar 2025 hat die EU-Kommission in einem neuen Durchführungsbeschluss das weitere Vorgehen zur Eindämmung der Maul- und Klauenseuche festgelegt. Dies ist der Beginn einer schrittweisen Aufhebung der Restriktionen. Grund dafür ist die schnelle Umsetzung der Maßnahmen in einem Tierseuchenfall und das Ausbleiben weiterer Fälle von MKS.
Seit dem 11. Februar wurde daher die Schutzzone (Radius 3 km um Ausbruchsbetrieb) wird aufgehoben und in die Überwachungszone (Radius 10 km um Ausbruchsbetrieb) integriert. Tiertransporte von Klauentieren in oder aus der Überwachungszone bleiben jedoch weiterhin verboten. Die Überwachungszone wird in dieser Form noch mindestens bis zum 24. Februar weiterbestehen. Wie das BMEL in einer Pressemitteilung bekannt gibt, gelten im Anschluss daran die Überwachungsmaßnahmen noch bis zum 11. April 2025 in einer kleineren Zone.
Die Einrichtung dieser verkleinerten Zone ermöglicht es Deutschland, ausgenommen der Zone selbst, den Status "MKS-frei" zurückzuerlangen. Letzten Endes entscheidet aber weder das Land Brandenburg, noch der Bund oder EU darüber, ob der Freiheitsstatus zurückerlangt werden kann, sondern die Internationale Tiergesundheitsorganisation World Organisation For Animal Health (WOAH).
22.01.2025: Brandenburg aktiviert Impfdatenbank
Im Fall eines MKS-Ausbruchs müssen empfängliche Tiere schnell vor einer weiteren Ausbreitung des MKS-Virus geschützt werden. Deshalb wurde in Deutschland bereits vor vielen Jahren eine MKS-Impfstoffbank etabliert. Im Falle eines Ausbruchs, kann so innerhalb weniger Tage ein Impfstoff produziert werden.
Grundsätzlich ist die Impfung gegen MKS innerhalb der EU verboten und wird unter bestimmten Auflagen und unter in bestimmten Situationen als Seuchenbekämpfungsmaßnahme eingesetzt. Die Impfung dient nicht der Prävention!
Brandenburg hat am 20.01.2025 die Impfstoffbank aktiviert, um für weiter Fälle vorbereitet zu sein. Die Aktivierung dient dazu, schnell reaktionsfähig zu sein, da die Bereitstellung der Impfdosen ca. sechs Tage in Anspruch nimmt.
Die Entscheidung der Aktivierung der Impfstoffbank ist aber keine Entscheidung für den tatsächlichen Einsatz! Bei dem aktuellen Seuchengeschehen ist eine Impfung nicht vorgesehen. Bislang sind neben dem einen Ausbruchsbetrieb mit Wasserbüffeln keine weiteren Fälle aufgetreten.
18.01.2025: Stand-Still in Brandenburg aufgehoben
Da keine weiteren Fälle von Maul- und Klauenseuche bislang aufgetreten sind, wurde der Stand-Still, der in Brandenburg in einer Eilverordnung erlassen wurde, ab dem 18.01.2025 aufgehoben.
Die Schutz- und Überwachungszone bleiben jedoch weiter bestehen.
17.01.2025: Verdachtsfall bei Ziegen erwies sich als negativ
Am 16.01.2025 trat im Landkreis Barnim ein zweiter Verdachtsfall bei einer Ziegenherde auf. Aufgrund klinischer Anzeichen wurde auf MKS untersucht.
Am Morgen des 17.01.2025 gibt es nun aber Entwarnung, der Verdachtsfall hat sich nicht bestätigt. Sollten auch die weiteren noch ausstehenden Untersuchungsergebnisse innerhalb der Überwachungszone negativ ausfallen, wird der Stand-Still in Brandenburg heute um 23:59 Uhr aufgehoben.
15.01.2025: Grundlage für Regionalisierung geschaffen
Die EU-Kommission hat in einem Durchführungsbeschluss die eingerichteten 3- bzw. 10 km Schutzzonen bestätigt. Dies dient als Grundlage für die Regionalisierung.
Die Regionalisierung bedeutet, dass Fleisch- und Milchprodukte, die außerhalb der Sperrzone erzeugt wurden, in der EU weiter gehandelt werden können.
Außerdem hat Brandenburg das Tiertransportverbot um weitere 48 Stunden verlängert und dauert nun bis 17.01.2025 an.
14.01.2025: Folgen des Ausbruchs
Außerhalb der EU: Mehrere Drittstaaten wie z. B. Großbritannien, Südkorea, Kanada oder Mexiko haben den Import von Fleisch- und/ oder Milcherzeugnissen aus Deutschland verboten. Kanada lässt die Einfuhr von pasteurisierter Milch noch zu. Innerhalb der EU haben die Niederlande den Import von Kälbern für sieben Tage verboten.
Innerhalb der EU: Grundsätzlich gilt innerhalb der EU das Regionalisierungsprinzip, das heißt das Waren innerhalb der EU frei gehandelt werden dürfen, ausgenommen von Produkten und Tieren aus Schutzzonen. Auch innerhalb Deutschlands ist ein Handel, ausgenommen der Schutzzonen weiterhin möglich.
13.01.2025: Ausbruch der MKS in Brandenburg
Auf einem Betrieb im Landkreis Märkisch-Oderland (Brandenburg) wurde am 10.01.2025 in einem Bestand von 13 Wasserbüffeln MKS vom Serotyp O festgestellt. Alle Tiere des Betriebes, sowie des zweiten Betriebsstandortes des Tierhalters wurden gekeult. Um den Ausbruchsbetrieb wurde eine Schutzzone mit 3 km und eine Überwachungszone mit 10 km Radius errichtet. Für das Land Brandenburg wurde bis zum 15.01.2025 ein Verbringungsverbot für Klauentiere angeordnet. Auch die Grüne Woche wird ohne Tiere stattfinden.
Die Ausbruchsursache ist noch ungeklärt . Aktuell handelt es sich um ein lokales Geschehen in der Wasserbüffelherde. Daher ist es umso wichtiger, eine Ausbreitung zur verhindern und die MKS vor Ort zu eliminieren.
Deutschland hat damit den Status "frei von Maul- und Klauenseuche ohne Impfung" verloren.