Rinder auf Weide im Voralpenland Berg
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Deutschland wieder frei von Maul- und Klauenseuche: wichtige Informationen im Überblick

Alles, was Sie jetzt zur Maul- und Klauenseuche wissen müssen.

13.03.2025 | Nachdem in der zweiten Januarwoche 2025 in Brandenburg bei einer Herde von Wasserbüffeln die Maul- und Klauenseuche (MKS) ausgebrochen war, hat Deutschland nun den Status "MKS-frei" wiedererlangt. Was ist jetzt zu beachten? Alles, was Sie als Tierhalter nun wissen müssen, im Überblick.

Beachten Sie: Dieser Artikel wird bei neuen Entwicklungen laufend aktualisiert und ergänzt, beispielsweise um Veranstaltungen zum Thema.

Sorgen Sie vor: Informationen zu Biosicherheitsmaßnahmen

Tierhalter sind nun aufgefordert, ihre Biosicherheitsmaßnahmen zu überprüfen und zu verstärken!  Auskünfte erteilt u. a. der VMB in einer Broschüre für Milchviehhalter. Außerdem empfehlen wir das folgende Infoblatt des DBV zu Biosicherheit in Klauenhaltungen:

Auf einen Blick: Sonderinfo MKS

Die wichtigsten Infos zur Krankheit im Überblick finden Sie zusammengefasst in unserer Sonderinfo MKS (Stand 22.01.2025):

Hintergrundinfos zur MKS

Was ist MKS und wen betrifft es?
MKS ist eine hochansteckende Viruserkrankung, die bei Klauentieren, wie Haus- und Wildschweinen, Rindern, Schafen, Ziegen, Büffeln, Wildwiederkäuern und verschiedenen Zootieren auftritt. 

Wie wird MKS übertragen?
Die häufigste Übertragungsart ist der Kontakt zwischen erkrankten und empfänglichen Tieren (siehe oben). Erkrankte Tiere verbreiten das Virus in großer Menge über Flüssigkeit aus aufgeplatzten Blasen, die sich durch die Krankheit bilden. Aber auch über Speichel, Milch, Kot und Atemluft. Ein hohes Risiko einer indirekten Übertragung besteht durch kontaminierte Futterreste, Gegenstände, Fahrzeuge oder Personen (über Schuhe oder Kleidung).  Der MKS-Virus ist sehr widerstandsfähig und kann in Gülle genauso wie eingetrocknet z. B. an Schuhen über Monate oder Jahre überleben.

Wie ist der Krankheitsverlauf bei MKS?
Die Krankheit verläuft bei erwachsenen Tieren meist nicht tödlich, führt aber zu langanhaltendem Leistungsabfall. Milchkühe zeigen häufig die schwersten Krankheitsanzeichen mit hohem Fieber, Apathie, Blasenbildung an Maul, Zunge, Klauen und Zitzen. Schweine zeigen Lahmheit und Blasen an Klauen und der Rüsselscheibe. Bei Schafen und Ziegen verläuft die Infektion meist unauffällig, sie können die Krankheit aber unbemerkt weiterverbreiten. Die Inkubationszeit ist kurz, bei Rindern zwei bis sieben Tage, bei Schweinen ein bis drei Tage. Es gibt keine Behandlungsmöglichkeit für erkrankte Tiere. Achtung: Die Symptome sind ähnlich zur Blauzungenkrankheit! 

Ist das Virus für den Menschen gefährlich?
Für den Menschen ist das MKS-Virus ungefährlich. Auch der Konsum von Fleischerzeugnissen sowie pasteurisierter Milch und daraus hergestellten Milcherzeugnissen ist bedenkenlos möglich. Weitere Infos hierzu finden Sie beim Bundesinstitut für Risikobewertung.

 

Kurz informiert: Corinna Bauer, Referentin für Tiergesundheit, im Podcast "BBV aufs Ohr" über MKS

Alles, was Sie als Tierhalter nun wissen müssen, verrät Corinna Bauer, BBV-Referentin für Tiergesundheit und Nachhaltigkeit in der Nutztierhaltung, in Folge 17 unseres Podcasts "BBV aufs Ohr".

Weiterführende Links

 

 

 

Fortlaufende Informationen zur MKS

Alle Entwicklungen finden Sie fortlaufend aktualisiert hier zusammengefasst.

24.03.2025: Großbritannien erkennt Regionalisierung an

Großbritannien hat die Regionalisierung Deutschlands in Bezug auf die Maul- und Klauenseuche anerkannt. Der Handel von entsprechenden Produkten in das Vereinigte Königreich kann damit zeitnah wieder aufgenommen werden, sofern die Einfuhrbedingungen der Veterinärbescheinigungen erfüllt sind. Ausgenommen davon ist lediglich die noch bestehende Eindämmungszone um den Ausbruchsbetrieb herum. 

Erfreulicherweise kommen immer mehr Meldungen aus Drittstaaten, die den Freiheitsstatus anerkennen und die Exportbeschränkungen reduzieren. Neben Großbritannien haben auch Serbien und Marokko die Regionalisierung anerkannt. 

13.03.2025: Deutschland erhält MKS-Freiheitsstatus zurück

Deutschland hat am 12.03.2025 den Status "frei von Maul- und Klauenseuch ohne Impfung" von der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) wiedererlangt. Dies ist ein entscheidender Schritt für Rücknahme von Handelsbeschränkungen!

Ausgenommen von dem Freiheitsstatus ist die sogenannte Containment Zone (Eindämmungszone), die weiterhin in einem Radius von 6 km um den Ausbruchsbetrieb bestehen bleibt. In dieser müssen Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen weiterhin mindestens bis Mitte April aufrechterhalten bleiben. 

Internationale Handelsbeschränkungen entfallen für alle Regionen Deutschlands außerhalb der Eindämmungszone. Entscheidend ist nun, dass Drittländer, die Einfuhrbeschränkungen für deutsche Waren verhängt haben, den Freiheitsstatus schnellstmöglich anerkennen und die Beschränkungen zurücknehmen.

07.03.2025: MKS Ausbruch in Ungarn

Am Morgen des 07.03.2025 hat das Nationale Amt für Sicherheit der Lebensmittelkette in Ungarn mitgeteilt, dass in einem Rinderzuchtbetrieb in der Region Kisbajcs das MKS-Virus festgestellt wurde. Dies ist der erste Ausbrauch seit 50 Jahren in Ungarn. 

Die Tiere des betroffenen Betriebes wurden vollständig gekeult. Die behördlichen Maßnahmen zur Eindämmung von MKS wurden umgehend eingeleitet. 

 

06.03.2025: Erleichterungen beim Handel mit China

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft konnte mit China basierend auf dem Regionalisierungsprinzip neue Veterinärbescheinigungen aushandeln. Damit ist die Ausfuhr von wärmebehandelter Milch und Milcherzeugnissen nach China nach der Sperre wegen MKS ab sofort wieder möglich. 

28.02.2025: Beantragung von EU-Hilfen für betroffene Betriebe

Wie das Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung (BMEL) in einer Pressemitteilung am 28.02.2025 bekannt gibt, wurden bei der EU-Kommission Hilfen für Milchvieh- und schweinehaltende Betriebe, die sich in den MKS Schutzzonen befinden, beantragt. Dadurch sollen die Ertragseinbußen, die durch die MKS Maßnahmen für die Betriebe entstanden sind, durch eine sogenannte Marktstützungsmaßnahme ausgeglichen werden. Das Land Brandenburg schätzt den entstandenen Schaden auf knapp 8 Mio. €. Ziel ist es laut der Pressemitteilung des BMEL, dass "kein einziger Hof aufgrund der Maul- und Klauenseuche seine Arbeit einstellen muss".

Der DBV hatte sich bereits vor der Pressemitteilung zusammen mit weiteren Verbänden mit einem Brief an Cem Özdemir gewandt und auf die Dringlichkeit der Exportmarktöffnungen hingewiesen. Aus dem Antwortschreiben des BMEL geht nun hervor, dass die Exportöffnungen noch nicht absehbar sind, aber ein Austausch auf höchster politischer Ebene stattfindet. 

25.02.2025: Überwachungszone endet - Auflagen bleiben vorerst bestehen

Die 10-km Überwachungszone um den Ausbruchsbetrieb in Hönow wurde am 25.02.2025 nach EU-Recht aufgehoben. Um den internationalen Status "frei von MKS" bei der Weltorganisation Tiergesundheit (WOAH) zurück zu erlangen, müssen allerdings weitere behördliche Maßnahmen bis mind. zum 11. April 25 weitergeführt werden.  Der Freiheitsstatus ist eine wichtige Voraussetzung für den Handel und den Export in Drittstaaten. 

Aus diesem Grund wurde eine sogenannte Containment Zone mit einem reduzierten Radius von 6 km eingerichtet. In dieser müssen auch weiterhin die Maßnahmen der Überwachungszone eingehalten werden. 

12.02.2025: EU legt Zeitplan für weitere Zonierung fest

Am 11. Februar 2025 hat die EU-Kommission in einem neuen Durchführungsbeschluss das weitere Vorgehen zur Eindämmung der Maul- und Klauenseuche festgelegt. Dies ist der Beginn einer schrittweisen Aufhebung der Restriktionen. Grund dafür ist die schnelle Umsetzung der Maßnahmen in einem Tierseuchenfall und das Ausbleiben weiterer Fälle von MKS. 

Seit dem 11. Februar wurde daher die Schutzzone (Radius 3 km um Ausbruchsbetrieb) wird aufgehoben und in die Überwachungszone (Radius 10 km um Ausbruchsbetrieb) integriert. Tiertransporte von Klauentieren in oder aus der Überwachungszone bleiben jedoch weiterhin verboten. Die Überwachungszone wird in dieser Form noch mindestens bis zum 24. Februar weiterbestehen. Wie das BMEL in einer Pressemitteilung bekannt gibt, gelten im Anschluss daran die Überwachungsmaßnahmen noch bis zum 11. April 2025 in einer kleineren Zone.

Die Einrichtung dieser verkleinerten Zone ermöglicht es Deutschland, ausgenommen der Zone selbst, den Status "MKS-frei" zurückzuerlangen. Letzten Endes entscheidet aber weder das Land Brandenburg, noch der Bund oder EU darüber, ob der Freiheitsstatus zurückerlangt werden kann, sondern die Internationale Tiergesundheitsorganisation World Organisation For Animal Health (WOAH).

22.01.2025: Brandenburg aktiviert Impfdatenbank

Im Fall eines MKS-Ausbruchs müssen empfängliche Tiere schnell vor einer weiteren Ausbreitung des MKS-Virus geschützt werden. Deshalb wurde in Deutschland bereits vor vielen Jahren eine MKS-Impfstoffbank etabliert. Im Falle eines Ausbruchs, kann so innerhalb weniger Tage ein Impfstoff produziert werden. 

Grundsätzlich ist die Impfung gegen MKS innerhalb der EU verboten und wird unter bestimmten Auflagen und unter in bestimmten Situationen  als Seuchenbekämpfungsmaßnahme eingesetzt. Die Impfung dient nicht der Prävention! 

Brandenburg hat am 20.01.2025 die Impfstoffbank aktiviert, um für weiter Fälle vorbereitet zu sein. Die Aktivierung dient dazu, schnell reaktionsfähig zu sein, da die Bereitstellung der Impfdosen ca. sechs Tage in Anspruch nimmt. 

Die Entscheidung der Aktivierung der Impfstoffbank ist aber keine Entscheidung für den tatsächlichen Einsatz! Bei dem aktuellen Seuchengeschehen ist eine Impfung nicht vorgesehen. Bislang sind neben dem einen Ausbruchsbetrieb mit Wasserbüffeln keine weiteren Fälle aufgetreten. 

18.01.2025: Stand-Still in Brandenburg aufgehoben

Da keine weiteren Fälle von Maul- und Klauenseuche bislang aufgetreten sind, wurde der Stand-Still, der in Brandenburg in einer Eilverordnung erlassen wurde, ab dem 18.01.2025 aufgehoben. 

Die Schutz- und Überwachungszone bleiben jedoch weiter bestehen. 

17.01.2025: Verdachtsfall bei Ziegen erwies sich als negativ

Am 16.01.2025 trat im Landkreis Barnim ein zweiter Verdachtsfall bei einer Ziegenherde auf. Aufgrund klinischer Anzeichen wurde auf MKS untersucht.

Am Morgen des 17.01.2025 gibt es nun aber Entwarnung, der Verdachtsfall hat sich nicht bestätigt. Sollten auch die weiteren noch ausstehenden Untersuchungsergebnisse innerhalb der Überwachungszone negativ ausfallen, wird der Stand-Still in Brandenburg heute um 23:59 Uhr aufgehoben. 

15.01.2025: Grundlage für Regionalisierung geschaffen

Die EU-Kommission hat in einem Durchführungsbeschluss die eingerichteten 3- bzw. 10 km Schutzzonen bestätigt. Dies dient als Grundlage für die Regionalisierung. 

Die Regionalisierung bedeutet, dass Fleisch- und Milchprodukte, die außerhalb der Sperrzone erzeugt wurden, in der EU weiter gehandelt werden können. 

Außerdem hat Brandenburg das Tiertransportverbot um weitere 48 Stunden verlängert und dauert nun bis 17.01.2025 an. 

14.01.2025: Folgen des Ausbruchs

Außerhalb der EU: 
Mehrere Drittstaaten wie z. B. Großbritannien, Südkorea, Kanada oder Mexiko haben den Import von Fleisch- und/ oder Milcherzeugnissen aus Deutschland verboten. Kanada lässt die Einfuhr von pasteurisierter Milch noch zu. Innerhalb der EU haben die Niederlande den Import von Kälbern für sieben Tage verboten. 

Innerhalb der EU:
Grundsätzlich gilt innerhalb der EU das Regionalisierungsprinzip, das heißt das Waren innerhalb der EU frei gehandelt werden dürfen, ausgenommen von Produkten und Tieren aus Schutzzonen. Auch innerhalb Deutschlands ist ein Handel, ausgenommen der Schutzzonen weiterhin möglich. 

13.01.2025: Ausbruch der MKS in Brandenburg

Auf einem Betrieb im Landkreis Märkisch-Oderland (Brandenburg) wurde am 10.01.2025 in einem Bestand von 13 Wasserbüffeln MKS vom Serotyp O festgestellt. Alle Tiere des Betriebes, sowie des zweiten Betriebsstandortes des Tierhalters wurden gekeult. Um den Ausbruchsbetrieb wurde eine Schutzzone mit 3 km und eine Überwachungszone mit 10 km Radius errichtet. Für das Land Brandenburg wurde bis zum 15.01.2025 ein Verbringungsverbot für Klauentiere angeordnet. Auch die Grüne Woche wird ohne Tiere stattfinden. 

Die Ausbruchsursache ist noch ungeklärt.  Aktuell handelt es sich um ein lokales Geschehen in der Wasserbüffelherde. Daher ist es umso wichtiger, eine Ausbreitung zur verhindern und die MKS vor Ort zu eliminieren. 

Deutschland hat damit den Status "frei von Maul- und Klauenseuche ohne Impfung" verloren.