Wassertropfen
© Jimmy Chang

Wassercent: Freigrenze und einfache Umsetzung notwendig!

BBV-Präsident Felßner: "5000 Kubikmeter müssen immer außen vor bleiben"

16.10.2024 | Die Bayerische Staatsregierung plant einen „Wassercent“ einzuführen. BBV-Präsident Günther Felßner weist auf die besondere Bedeutung der Land- und Forstwirtschaft sowohl für die Grundwasserneubildung als auch die Versorgung mit heimischen Lebensmitteln hin. Mit Blick auf die Einführung eines Wassercents setzt sich der Bayerische Bauernverband für eine Freigrenze von mindestens 5000 Kubikmetern pro Betrieb ein.

 „Ohne Wasser keine Lebensmittelerzeugung, ein verantwortungsbewusster Umgang mit dieser wichtigsten aller Ressourcen ist für unsere landwirtschaftliche Produktion daher von vitaler Bedeutung“, sagt BBV-Präsident Günther Felßner.

„Grundwasserneubildung geht besonders auf die Landwirtschaft und Forstwirtschaft zurück, gleichzeitig macht die Landwirtschaft in Bayern nur etwa 1,7 Prozent der Gesamtwasserentnahme aus.“ Der Bayerische Bauernverband setzt sich für eine Freigrenze von mindestens 5000 Kubikmetern pro Betrieb ein und für eine unbürokratische Umsetzung. „Wer über eine Betriebsnummer verfügt und bei der Lebensmittelerzeugung auf einem relevanten Flächenumfang zur Grundwasserneubildung beiträgt, muss bis zu einem Wasservolumen von 5000 Kubikmetern außen vor bleiben – sprich diese Menge muss dann immer vom Wassercent frei sein“, fordert BBV-Präsident Günther Felßner. Außerdem müssen – wie in Nordrhein-Westfalen – die Teichwirtschaft sowie Betriebe mit Bewässerung oder Beregnung und Wasser-/Bodenverbände ausgenommen bleiben.

„Durch zusätzliche Belastungen, würde die Erzeugung hier bei uns im Wettbewerb weiter zurückgeworfen – und das obwohl die Selbstversorgungsraten zum Beispiel bei Obst und Gemüse ohnehin viel zu niedrig sind“, macht Felßner deutlich. Zudem darf es keine Pflicht für digitale und zusätzliche Wasserzähler geben, sondern als Bemessungsgrundlage müssen die Angaben des Wassernutzers ausreichen.