Sanfte Kulturlandschaft in Bayern
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Wichtiges zur Anbauplanung 2024

Zu beachten sind Neuerungen der EU-Agrarpolitik, vor allem bestimmte GLÖZ-Kriterien

23.08.2023 | Heuer ist das erste Umsetzungsjahr der neuen EU-Agrarpolitik (GAP) fast schon abgeschlossen, in dem Ausnahmeregelungen bei GLÖZ 7 „Fruchtwechsel“ und GLÖZ 8 „Pflichtbrache“ galten. Für das Anbau- und Antragsjahr 2024 haben alle Landwirtschaftsbetriebe die Pflichtbrache mit vier Prozent und den Fruchtwechsel einzuplanen, da es seitens der EU-Kommission und der Politik bisher keine Unterstützung gibt, diese Ausnahmen auch für 2024 vorzusehen. Über diese Übersichtsseite gelangen Sie zu allen wichtigen Informationen!

Der Bayerische Bauernverband setzt sich seit Monaten und auch nach wie vor dafür ein, dass eine Stilllegung von Ackerflächen angesichts der Herausforderungen zur Versorgungssicherheit nicht zeitgemäß ist und die heurigen Ausnahmeregelungen verlängert werden sollten. Leider nimmt die Politik in Brüssel diese Forderung nicht auf, denn dort müssten dafür die Weichen gestellt werden.

Vor dem Hintergrund ist es für die Landwirtschaftsbetriebe wichtig, sich frühzeitig mit den Regelungen bei der Konditionalität (GLÖZ-Kriterien) – vormals Cross Compliance – für den Anbau und die Weiterbewirtschaftung ihrer Flächen Richtung des Jahres 2024 zu befassen.

Ausführliche Informationen finden Sie:

Das bayerische Landwirtschaftsministerium bietet einen Fragen-Antworten-Katalog auf seiner Homepage an:
https://www.stmelf.bayern.de/foerderung/agrarpolitik/faq-gloez-konditionalitaet/index.html

Zudem ist es zu empfehlen, die Informationsangebote – online und zum Teil Veranstaltungen in Präsenz – zu nutzen, die seitens des Bauernverbandes und auch über die Landwirtschaftsämter angeboten werden.

Auch Luzerne mit Selbstbegrünung möglich

In den letzten zwei Wochen haben etwa 2.000 Mitglieder an den Online-Informationsangeboten "2024: Was ist vor allem bei Pflichtbrache, Fruchtwechsel, Bodenbedeckung Sachstand?" teilgenommen. Organisiert werden diese überregionalen Videokonferenzen insbesondere von den Hauptgeschäftsstellen der Bezirksverbände.

Bei diesen Online-Informationsveranstaltungen bringen Mitgliedsbetriebe spezielle Umsetzungsfragen an. Im Einzelfall müssen wir anschließend aufs Ministerium zugehen, um zu klären, wie hier das Bundeslandwirtschaftsministerium mit den Länderministerien den Punkt auslegt. Ein aktuelles Beispiel zur Pflichtbrache (GLÖZ 8):

  • Luzerne oder eine andere mehrjährige, ackerfutterbauliche Kultur (z.B. Knäuelgras), die in Reinsaat als Hauptfrucht im Vorjahr – sprich aktuell in 2023 – beantragt und genutzt wird, kann bei Selbstbegrünung unmittelbar nach der Ernte der Hauptfrucht im Vorjahr – sprich bei Luzerne nach dem letzten Schnitt aktuell in 2023 – für GLÖZ 8-Pflichtbrache verwendet werden.
     
  • Ab Ernte – sprich bei Luzerne mit deren letztem Schnitt aktuell in 2023 – beginnt der Stilllegungszeitraum für GLÖZ 8-Flächen; ferner sind alle weiteren Bracheregeln zu beachten.