Schweine
© BBV-Canva

Afrikanische Schweinepest – Aktuelle Meldungen

Alle Entwicklungen des ASP-Geschehens auf einen Blick

Nachdem in Hessen im Landkreis Groß-Gerau am 15. Juni 2024 ein erlegtes Wildschwein positiv auf ASP getestet wurde, steht das ASP-Virus nun vor den Toren Bayerns. Alle aktuellen Meldungen zum ASP-Geschehen auf einen Blick.

Hinweis: Die neuesten Updates finden Sie stets oben auf der Seite. 

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Afrikanische Schweinepest erhalten Sie hier.

Update 12. August 2024: Bayern intensiviert Maßnahmen der Tierseuchenbekämpfung & ASP-Fall in Baden-Württemberg

Das Tierseuchenreferat des bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz hat den BBV und weitere Verbände über den aktuellen Stand des Tierseuchengeschehens rund um die ASP in den Nachbarbundesländern informiert. Dabei wurde deutlich, dass auch auf der bayerischen Seite in Unterfranken bereits zahlreiche Maßnahmen angelaufen sind, um einen Eintrag der Tierseuche nach Bayern zu verhindern, oder wenigstens extrem frühzeitig zu entdecken. 

Bereits seit fast einem Monat wird in den Grenzlandkreisen jedes geschossene Wildschwein sowie jeder gefundene Wildschweinkadaver vorsorglich auf ASP untersucht. Das bisherige Ergebnis von 1600 geschossenen Wildschweinen und 50 untersuchten Kadavern belegt die Freiheit des bayerischen Wildschweinebestands von der ASP. Da mittlerweile vorsorglich auch auf bayerischer Seite die Fallwildsuche angelaufen ist, wird die Zahl der beprobten Kadaver (die auch unabhängig von der ASP immer gefunden werden) steigen. Die Aufwandsentschädigung für Jäger für die Wildschweinebeprobung wurde auch vor einigen Wochen bereits um 20 Euro pro Tier angehoben.

Mittlerweile ist zudem jedes tote Hausschwein in den Landkreisen Aschaffenburg und Miltenberg zu melden und wird ebenfalls vorsorglich auf ASP untersucht. Die über lange Strecken parallel zur Grenze zu Hessen verlaufende B469 ist in großen Teilen bereits gezäunt. Die nicht gezäunten Bereiche werden vorsorglich schon jetzt mit Elektrozaun versehen, um wandernde Wildschweine fern zu halten. 

Einstweilen liegt in Baden-Württemberg ein erster Fall von ASP bei einem Wildschwein vor.

Zur Meldung: www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/erster-fall-von-afrikanischer-schweinepest-in-baden-wuerttemberg
 

Update 01. August 2024: Sperrzone erreicht Baden-Württemberg

Am Samstag wurde im Kreis Bergstraße erstmals bei einem weiblichen Überläufer das ASP-Virus nachgewiesen, etwa 35 km südlich des bisherigen Ausbruchsgeschehens im Kreis Groß-Gerau, Hessen. Ein Landwirt entdeckte den Kadaver westlich von Einhausen. Durch diesen Fund sind nun auch Gebiete in Baden-Württemberg von Restriktionsmaßnahmen betroffen. Dadurch erhöht sich die Zahl der in Restriktionsgebieten befindlichen Betriebe auf 81 mit knapp 8.300 gehaltenen Schweinen (Stand 25.07.). 

Teile des Rhein-Neckar-Kreises und der Stadt Mannheim in Baden-Württemberg liegen ebenfalls in den Sperrzonen. Neben den mittlerweile 8 betroffenen Hausschweinebeständen im Kreis Groß-Gerau wurde das Virus bei mehr als 75 Wildschweinen nachgewiesen.

Im Kreis Mainz-Bingen wurden bisher 14 Wildschweine positiv auf ASP getestet, im Kreis Alzey-Worms sind es 4 Fälle, und 4 weitere Verdachtsfälle werden derzeit untersucht.

Update 11. Juli 2024: Erster Fall im Hausschweinbestand, Ausweitung auf Rheinland-Pfalz

Das Virus wurde nun auch in einem Hausschweinebestand im Kreis Groß-Gerau nachgewiesen. So wurden in einer Kleinsthaltung bei Biebesheim am Rhein 9 Tiere positiv getestet. Der Betrieb, der auch Pensionspferde hält, wurde abgeriegelt, die Schweine gekeult. 

Um den Betrieb wurden eine 3 km große Schutz- und eine 10 km große Überwachungszone eingerichtet. Das betroffene Gebiet erstreckt sich auch nach Rheinland-Pfalz (RLP). Auf der hessischen Seite befinden sich insgesamt etwa 3.500 Schweine innerhalb der neuen Zone, zusätzlich zu den knapp 10.000 Tieren in der bereits zuvor eingerichteten Restriktionszone. 

Im Wildschweinebestand wurde das Virus bislang bei 20 von 140 beprobten Kadavern nachgewiesen (Stand 11.7.24).

Am Montag, den 08. Juli 2024  wurde in Gimbsheim im Kreis Alzey-Worms, nahe der Fälle in Hessen (Kühkopf), innerhalb der infizierten Zone und erstmals in RLP, das Virus bei einem toten und einem im Sterben befindlichen Wildschwein nachgewiesen. Die Tiere wurden in einem Seitenarm des Rheins gefunden, was darauf hindeutet, dass das Virus den Fluss überquert hat. Eine Ausweitung der infizierten Zone Richtung Süden wird erwartet. Ein weiterer Wildschwein-Verdachtsfall wurde in Oppenheim im Landkreis Mainz-Bingen gemeldet, der bereits in der hessischen Restriktionszone liegt. 
 

Update 3. Juli 2024: Anstieg auf neun ASP-Fälle, Ausweitung der Restriktionszone

In Hessen ist die Zahl der ASP-infizierten Wildschweine auf neun gestiegen. Die neuen Funde bei Riedstadt-Leeheim und am Kühkopf im Hessischen Ried erweitern die bisherige Kernzone und die 15-Kilometer-Restriktionszone. Die Zone umfasst nun auch Teile der Stadt Darmstadt und des Kreises Bergstraße; neu betroffen sind desweiteren südliche Teile des Kreises Groß-Gerau sowie Stockstadt, wodurch der Kreis Groß-Gerau nun vollständig in der Restriktionszone liegt.

Ausgangslage 27. Juni 2024: Regeln innerhalb der Restriktionszone nach ersten Infektionen bei Wildschweinen in Hessen

Nachdem in Hessen im Landkreis Groß-Gerau am 15. Juni 2024 ein erlegtes Wildschwein positiv auf ASP getestet wurde, wurden nun weitere sechs Tiere mit dem ASP-Virus in der 7.300 Hektar umfassenden Kernzone im Landkreis Groß-Gerau südlich von Rüsselsheim gefunden. Beprobt wurden bisher 70 tote Wildschweine. Die weiteren Fälle kommen laut Wiesbadener Agrarressort nicht überraschend, denn die Umgebung wird seit Tagen intensiv nach Wildschweinkadavern abgesucht. Dabei kämen neben Drohnen auch speziell ausgebildete Kadaversuchhunde zum Einsatz. Damit ist die Afrikanische Schweinepest bis auf 40 km an die bayerische Grenze herangerückt.

  • Rund um den Fundort des erlegten und auf ASP positiv getesteten Wildschweins wurde eine Sperrzone II (strenger als I) mit einem Radius von 15 km eingerichtet.
  • Innerhalb dieser Restriktionszone befinden sich 60 Schweinehalter mit insgesamt etwa 5.000 Schweinen. Dabei handelt es sich größtenteils um kleinstrukturierte Betriebe, bis auf einen größeren, im geschlossenen System wirtschaftenden Betrieb mit rund 2.000 Plätzen. Eine Besamungsstation liegt genau an der Grenze der Restriktionszone. 
  • Der Transport von Tieren oder bestimmter Erzeugnisse innerhalb der Sperrzone II ist bis auf Weiteres untersagt. 
  • Unter anderem gilt eine absolute Jagdruhe, Hunde sind an der Leine zu führen. 
  • Gras, Heu und Stroh, das in der Infizierten Zone gewonnen worden ist, darf nicht zur Verfütterung an oder als Einstreu oder Beschäftigungsmaterial für Schweine verwendet werden (Ausnahme: Gewinnung mindestens sechs Monate vor der Festlegung der Infizierten Zone, vor Verwendung mindestens für sechs Monate vor Wildschweinen sicher geschützt gelagert oder für mindestens 30 Minuten mit mindestens 70° C behandelt) 
  • Es besteht zunächst für 14 Tage ein Verbot der maschinellen Bewirtschaftung und Ernte auf den Flächen. 
  • Die Kernzone wird zusätzlich durch einen Zaun abgesichert.