Schweine in Bayerns Schweineställe sind durch die Afrikanische Schweinepest bedroht
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Muss es Raufutter sein? Beschäftigungmaterial für Schweine

Wichtigste Fragen und Antworten zu den neuen Regelungen

11.08.2021 | Ab 1. August 2021 muss das Beschäftigungsmaterial für alle Schweine organisch und faserreich sein. Diese beiden Eigenschaften sind neu in der Tierschutznutztierhaltungsverordnung (TSchNutztV) §26 Abs.1. Wir haben alle Informationen dazu nah am Wortlaut der Bestimmungen zusammengestellt.

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