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Muss es Raufutter sein? Beschäftigungmaterial für Schweine
Wichtigste Fragen und Antworten zu den neuen Regelungen
11.08.2021 | Ab 1. August 2021 muss das Beschäftigungsmaterial für alle Schweine organisch und faserreich sein. Diese beiden Eigenschaften sind neu in der Tierschutznutztierhaltungsverordnung (TSchNutztV) §26 Abs.1. Wir haben alle Informationen dazu nah am Wortlaut der Bestimmungen zusammengestellt.
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