Rinder auf der Weide
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Blauzungenkrankheit: Bayern verliert Status "seuchenfrei"

Aktuelle Informationen auf einen Blick

Erster Blauzungenkrankheitsfall nun auch in Bayern.

22.11.2024: BMEL verlängert Ausnahmeregelung zur BTV-3 Impfung

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir gibt in einer Pressemitteilung am 22. November 2024 bekannt, dass der Bundesrat einer Verlängerung der Ausnahmeregelung zur Impfung gegen BTV-3 zugestimmt hat. 

Bislang waren drei BTV-3 Impfstoffe durch eine Ausnahmeregelung vom 06. Juni 2024 zur Anwendung gestattet. Diese Regelung ist noch bis zum 06. Dezember gültig. Mit der Verlängerung kann nun lückenlos und ohne zeitliche Begrenzung weiter gegen BTV-3 geimpft werden. 

Die erneute Ausnahmeregelung ist solange gültig, bis ein Impfstoff in der Europäischen Union zugelassen ist. Wann dies sein wird, ist bisher noch unklar. 

28.10.2024: Staatlicher Impfzuschuss für BTV-3 Impfung

Am 28.10.24 gab Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber in einer Pressemitteilung bekannt, dass ab sofort das Bayerische Umweltministerium Blauzungenimpfungen von empfänglichen Tieren zusätzlich zum Zuschuss der Tierseuchenkasse mit 1€ je durchgeführter Impfung unterstützt. Mit dieser finanziellen Unterstützung soll die Impfquote gesteigert werden, um die Tiere vor dem Virus zu schützen und eine weitere Ausbreitung zu verhindern. 

Der BBV forderte gemeinsam mit dem Landesverband Bayerischer Rinderzüchter e. V., der Arbeitsgemeinschaft der Besamungsstationen Bayern e. V., dem Landesverband Bayerischer Schafhalter e. V. und dem Landesverband der Bayerischen Ziegenzüchter e. V. bereits seit längerem einen Zuschuss zur Impfung von staatlicher Seite nach dem Beispiel von Hessen, Baden-Württemberg oder Rheinland-Pfalz. Daher wird diese Entscheidung sehr begrüßt und danken dem Bayerischen Umweltminister Thorsten Glauber für diese Unterstützung.

Des Weiteren teilt Thorsten Glauber in der Pressemitteilung mit, dass sich Bayern dafür einsetzt, Verbringungserleichterungen bei der Anwendung der derzeit verfügbaren BTV-3 Impfstoffe zu schaffen. 

Bislang ist eine Verbringung von gesunden Tieren innerhalb Deutschlands ohne weitere Beschränkungen möglich. Bei einer Verbringung in andere Mitgliedsstaaten, müssen jedoch bestimmte von den Ländern auferlegte Verbringungsregeln eingehalten werden, da die Impfstoffe noch nicht zugelassen sind. 

16.10.2024: Blauzungenvirus vom Serotyp 12 in den Niederlanden entdeckt

Die niederländischen Behörden teilten am 11.10.24 mit, dass ein neuer Stamm des Blauzungenvirus vom Serotyp 12 entdeckt wurde. Bei einem Schaf im Zentrum des Landes, wurde der erste Verdachtsfall gemeldet. Trotz zweifacher BTV-3 Impfung zeigte es schwere Symptome und starb. In einem Milchviehbetrieb, nicht weit entfernt von dem schafhaltenden Betrieb, wurde bei einer Kuh und ihrem Kalb ebenfalls BTV-12 festgestellt. Aus den Niederlanden wird berichtet, dass es sich dabei um einen bisher unbekannten Virusstamm des Serotpys 12 handelt, der verwandt ist zu den BTV-12 Stämmen aus Afrika. Der Ursprung dieses Neueintrags ist bislang unbekannt. 

23.09.24: Aktuelles Seuchengeschehen in Europa

Die Anzahl der mit BTV-3 infizierten Tiere steigt immer weiter. Bis zum 17.09. wurden über 9.000 Fälle in Deutschland gemeldet. Innerhalb von nur einem Jahr hat sich das Virus in Zentraleuropa ausgebreitet. Betroffen sind inzwischen neben Deutschland, England, Dänemark, Norwegen, die Niederlande, Belgien, Frankreich, die Schweiz, Tschechien und Österreich. 

Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) geht davon aus, dass bis Jahresende alle Teile Deutschlands gleichermaßen von BTV-3 betroffen sein werden und das Virus auch im kommenden Jahr in Deutschland zirkulieren wird. 

Die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin hat in deren überarbeiteter Stellungnahme nochmal dringlichst empfohlen, gefährdete Wiederkäuer zu impfen. Insbesondere auch in Beständen, in denen bereits erste Krankheitsausbrüche aufgetreten sind. Die Imfpung ist nach wie vor der einzige wirksame Schutz der Tiere vor dem Virus. Das FLI berichtet von guten Verträglichkeiten der Impfstoffe bei den Tieren.

14.08.2024: Erster Blauzungenkrankheitsfall in Bayern

In einer Probe von Schafen aus einem Betrieb in Aschaffenburg wurde durch das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) am 14.08.24 die Blauzungenkrankheit (BTV3) nachgewiesen und amtlich bestätigt. Wie das Bayerische Umweltministerium unverzüglich mitteilte, wurde aufgrund dessen die Europäische Kommission (KOM) informiert, dass in Bayern die Bedingungen für die Aufrechterhaltung des Status „seuchenfrei“ bezüglich der Infektion mit BTV nicht mehr erfüllt sind und in Folge der Status „frei“ für ganz Bayern abzuerkennen ist.

Demnach hat ganz Deutschland nun den BTV-freien Status verloren. Die Bundesländer haben sich darauf geeinigt, dass Verbringungen in nicht BTV-freie Gebiete in Deutschland ohne weitere Einschränkungen möglich sind. Ein Verbringen klinisch kranker Tiere ist nicht zulässig. 

Verbringungen in BTV-freie Mitgliedsstaaten sind bis zur Zulassung der Impfstoffe nur möglich, wenn die Tiere die Bestimmungen des jeweiligen Mitgliedslandes erfüllen. Diese Bedingungen finden Sie auf der Homepage der EU-Kommission: Blauzungenkrankheit - Europäische Kommission (europa.eu)

Für Mitgliedsstaaten, die auf der Homepage der EU-Kommission nicht aufgeführt sind gilt, dass aktuell keine Tiere in diese Länder verbracht werden können (Bspw. Österreich, Tschechien und Ungarn). Für die Durchfahrt Österreichs nach Italien (inklusive Südtirol) bedarf es eine konkrete Anfrage beim österreichischen Bundesministerium für Soziales, Gesundheit,  
Pflege und Konsumentenschutz. Für die erleichterte Verbringung ist die Zulassung eines Impfstoffes nötig, welche derzeit noch aussteht. Für die Niederlande und Belgien gelten für die Verbringung von Zucht- und Nutztieren keine besonderen Bestimmungen, da beide Länder ebenfalls von der Blauzungenkrankheit betroffen sind. 

Verbringungsregeln (innerhalb Deutschlands seit 14.08.24 nicht mehr geltend)

Am 25.10.23 wurde nun auch ein gemeldeter Verdachtsfall der Blauzungenkrankheit in Niedersachsen im Landkreis Ammerland bestätigt. Es handelt sich dabei um eine Hobby-Schafhaltung mit ca. 30 Tieren. Der erkrankte Schafbock ist inzwischen verstorben. Weitere Tiere zeigen bisher keine Symptome. Weitere Verdachtsfälle sind ebenfalls nicht bekannt. Neben Nordrhein-Westfalen wurde nun auch Niedersachsen der BTV-Freiheitsstatus entzogen und zur Restriktionszone erklärt.

Außerdem wurden nun Verbringungsregeln festgelegt. Für die Verbringung von gehaltenen Tieren (Rinder, Schafen, Ziegen), die nicht zur unmittelbaren Schlachtung vorgesehen sind, aus Gebieten, in denen ausschließlich BTV Serotyp 3 zirkuliert in BTV-frei Zonen in Deutschland gelten folgende Regelungen:

1. Die Tiere müssen von einer Eigenerklärung des Unternehmers begleitet sein, in der bestätigt wird, dass im Herkunftsbetrieb während der letzten 30 Tage vor der Verbringung keine klinischen Anzeichen einer BTV-Infektion, kein bestätigter Fall einer BTV-Infektion festgestellt und der Schutz vor Vektorangriffen gemäß Nr. 2 durchgeführt wurde,

2. die Tiere wurden mindestens sieben Tage vor der Verbringung durch Insektizide oder Repellents vor Vektorangriffen geschützt, und

3. die Tiere wurden bei bestehendem Schutz vor Vektorangriffen gemäß Nr. 2 und höchstens sieben Tage vor der Verbringung einem PCR-Test mit negativem Befund auf BTV unterzogen.

Wichtig:  Diese Regelungen können durch die Bundesländer erst nach der Veröffentlichung auf der Homepage der Europäischen Kommission angewendet werden. https://food.ec.europa.eu/animals/animal-diseases/surveillance-eradication-programmes-and-disease-free-status/bluetongue_en#movements

Für die Verbringung von gehaltenen Tieren (Rinder, Schafe, Ziegen), die zur unmittelbaren Schlachtung vorgesehen sind aus Gebieten, die nicht mehr als BTV-seuchenfrei gelten in BTV-freie gebiete in Deutschland wurde sich auf folgende Regeln verständigt:

1. Die Tiere müssen von einer Eigenerklärung des Unternehmers begleitet sein, in der bestätigt wird, dass im Herkunftsbetrieb während der letzten 30 Tage vor der Verbringung keine klinischen Anzeichen einer BTV-Infektion aufgetreten sind bzw. kein bestätigter Fall einer BTV-Infektion und keine nicht abgeklärte Klinik, die auf eine BTV-Infektion hinweist, festgestellt wurde,

2. die Tiere werden direkt von der Herkunftszone zum Bestimmungsschlachthof transportiert und dort innerhalb von 24 Stunden nach ihrer Ankunft geschlachtet, und

3. der Unternehmer des Herkunftsbetriebs hat den Unternehmer des Bestimmungsschlachthofs mindestens 48 Stunden vor der Verladung der Tiere über die Verbringung informiert.

Hier können Sie die Tierhaltererklärung für Zucht- und Nutztiere herunterladen:

Hier können Sie die Tierhaltererklärung für Schlachttiere herunterladen:

13.08.24: BTV-3 Virus breitet sich weiter aus

Die rasche Ausbreitung des BTV-3 Virus in den letzten Wochen führte dazu, dass aktuell nur noch Bayern und das Saarland BTV-3 frei sind. Aufgrund der Entwicklungen ist davon auszugehen, dass zeitnah ganz Deutschland von BTV-3 betroffen sein wird. 

Auch in Europa breitet sich das Virus weiter aus. Am 05.08. wurde einer erster Fall der Blauzungenkrankheit auch in Frankreich gemeldet. 

Zwischen den BTV-3 Regionen, sowie mit den Niederlanden und Belgien ist eine Verbringung der Tiere ohne Beschränkungen möglich. Bei Verbringung von Tieren aus BTV-3 Regionen in BTV-3 freie Gebiete ist eine Behandlung im Vorfeld mit Insektiziden oder Repellents und ein PCR-Test nötig (weitere Details finden Sie im Eintrag vom 26.10.2023). Sobald auch die derzeit zur Anwendung gestatteten Impfstoffe zugelassen sind, gibt es für vollständig geimpfte Tiere ebenfalls keine Handelsbeschränkungen mehr. 

Eine Impfung bietet derzeit den einzigen Schutz gegen das Virus. Das Friedrich-Loeffeler Institut empfiehlt vor allem auch in noch nicht von BTV-3 betroffenen Regionen zu impfen. 

09.08.24: Impfung auch in BTV-3 freien Gebieten empfohlen

Alleine in dieser Woche haben mit Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein drei weitere Bundesländer deren BTV-Freiheitsstatus verloren. Dies zeigt deutlich die rasche Ausbreitung des Virus. Bis Ende September werden sich voraussichtlich noch wesentlich mehr Tiere infizieren. 

Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) empfiehlt aus diesem Grund insbesondere in Bundesländern, die bisher nur leicht oder gar nicht von BTV-3 betroffen sind, empfängliche Tiere zu impfen. Dies hätte zum Einen den Vorteil, dass die Tiere bereits im Vorfeld geschützt sind und gar nicht bzw. nur mit leichteren Symptomen erkranken. Zum Anderen sind die Tiere bereits grundimmunisiert und sobald die Impfstoffe zugelassen sind, wird die Verbringung dadurch erleichtert. Denn bis ein vollständiger Impfschutz vorliegt, dauert es circa vier bis fünf Wochen. 

Des Weiteren empfiehlt das FLI nun auch eine zweimalige Impfung, die sogenannte Prime-Booster-Impfung, bei Schafen. Im Gegensatz zu Rindern, wurden Schafe bisher nur einmal geimpft. Aufgrund eines besseren Schutzes sollten laut FLI auch Schafe zweimal geimpft werden. 

07.08.2024: Stark ansteigende BTV-3 Zahlen in Deutschland

Die Zahl der Ausbrüche der Blauzungenkrankheit ist in den letzten Wochen drastisch angestiegen. Im Juli wurden lt. Friedrich-Loeffeler-Institut 1.097 Fälle von BTV-3 gemeldet. Im Vergleich waren es im Juni lediglich 13 Fälle. Das Virus breitet sich von der niederländischen Grenze in Richtung Osten aus. Bisher sind die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Bremen und Hessen, sowie seit heute bekannt wurde auch Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern betroffen. 

Derzeit bieten den einzigen effektiven Schutz gegen BTV-3 die zur Anwendung zugelassenen Impfstoffe. Diese können eine Infektion mit BTV-3 zwar nicht vollkommen verhindern, jedoch mildern diese die klinischen Symptome und schützen vor Tierverlusten. Aus den Niederlanden wird berichtet, dass die Impfstoffe sicher in der Anwendung sind und die Tiere diese gut vertragen. Dort kam es zwar auch bei geimpften Tieren zu Erkrankungen, diese verliefen aber deutlich milder. Zu Todesfällen nach einer Impfung kam es nur, wenn die Tiere bereits z. B. durch Parasiten anderweitig stark geschwächt waren. 

Die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin empfiehlt weiterhin eine Impfung. 

Sollte es im Zusammenhang mit der Impfung doch zu Nebenwirkungen oder besonderen Vorkommnissen kommen, melden Sie diese bitte unverzüglich bei der zuständigen Veterinärbehörde. 

23.07.24: Nebenwirkungen an das Veterinäramt melden

Das BMEL hat darüber informiert, dass seit kurzem in den Niederlanden Fälle von BTV-3 mit starken klinischen Symptomen bei Wiederkäuern auftreten, die mit einem zur Anwendung gestatten BTV-3 Impfstoff geimpft wurden.

Es liegen allerdings noch keine ausreichenden Hinweise vor, dass ein Zusammenhang zwischen einer Impfung und den Infektionen besteht.

Vor diesem Hintergrund bittet das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, Nebenwirkungen oder besondere Vorkommnisse im Zusammenhang mit der BTV-3 Impfung, umgehend an das zuständige Veterinäramt zu melden. 

Derzeit hat die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin deren Empfehlung zur Impfung gegen BTV-3 nicht angepasst. 

Eine qualitative Risikobewertung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) zeigt auf, dass die Gefahr der Virusübertragung auf empfängliche Tiere zwischen Mai und Oktober besonders hoch ist. Neben einer Impfung können auch bestimmte mückenabweisende Mittel (Repellents) eine abwehrende Wirkung hervorrufen. 

05.07.2024: Blauzungenkrankheit auch in Hessen nachgewiesen

In Hessen wurde bei einem Rind die Blauzungenkrankheit (BTV-3) nachgewiesen. Das erkrankte Tier wurde in einem Betrieb in Alsfeld (Vogelsbergkreis) entdeckt. 

Aufgrund dessen verliert Hessen seinen BTV-Freiheitsstatus. Damit sind ab sofort Transporte von Tieren in seuchenfreie Gebiete innerhalb der EU, sowie angrenzende Bundesländer mit Freiheitsstatus, untersagt. Derzeit sind neben Hessen auch Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen und Rheinland-Pfalz betroffen. 

Bayern verstärkt vor diesem Hintergrund nochmals die Überwachungsmaßnahmen. Außerdem werden zusätzlich im gesamten Regierungsbezirk Unterfranken zusätzlich engmaschige Untersuchungen auf das Blauzungenvirus durchgeführt. 

Die Ständige Impfkommission der Veterinärmedizin (StIKo Vet) empfiehlt in einer aktuellen Kurzstellungnahme, Schafe, Rinder und Ziegen, die in betroffenen BTV-3 Gebieten, sowie angrenzenden Regionen stehen, unverzüglich mit einem der drei gestatteten Impfstoffe zu impfen. Da davon ausgegangen wird, dass sich BTV-3 auch über die derzeit betroffenen Gebiete ausbreiten wird, erachtet die StIKo Vet eine Impfung auch in weiter entfernten und noch nicht von BTV-3 betroffenen Gebieten, für sinnvoll. 

Für den Aufbau eines wirksamen Impfschutzes bei Rindern sind zwei Impfdosen im Abstand von ca. drei Wochen notwendig. Bei Schafen und Ziegen reicht eine Impfung aus. Ein wirksamer Impfschutz wird nach drei Wochen erreicht

07.06.2024: BMEL lässt in Eilverordnung die Anwendung von BTV-3 Impfstoffen zu

Das BMEL hat am 06.06.24 in einer Eilverordnung die Gestattung der Anwendung von Impfstoffen gegen die Blauzungenkrankheit der Virusvariante 3 zugelassen. Diese Verordnung tritt ab dem 07.06.24 in Kraft.

Damit ist die Anwendung bislang nicht zugelassener Impfstoffe bei empfänglichen Tieren für die nächsten sechs Monate (bis zum 06.12.2024) gestattet, um die wetterbedingt aufflammende Infektionslage einzudämmen.

Konkret können die folgenden drei Impfstoffe verwendet werden:

  • Bultavo 3 der Firma Boehringer Ingelheim Vetmedica GmbH
  • Bluevac-3 der Firma CZ Vaccines S.A.U.
  • Syvazul BTV 3 der Firma Laboratorios Syva S.A.

 

Noch ist allerdings nicht bekannt wie viele Impfdosen verfügbar sind. Eine Bestellung kann jede Tierarztpraxis selbstständig vornehmen. Die Tierseuchenkasse in Bayern hat bereits einen Zuschuss von 1 € pro nachgewiesene Impfung von Rindern zugesagt. Im Vorfeld der Impfung muss allerdings eine Genehmigung durch die zuständige Behörde erfolgen, da Bayern bislang BTV-3 frei ist.

Wichtig ist außerdem, dass die Verordnung lediglich die Anwendung dieser Impfstoffe gestattet, diese sind nach wie vor nicht in Deutschland zugelassen.

Des Weiteren schützt die Impfung die Tiere vor der Krankheit, bringt aber aufgrund der nicht vorhandenen Zulassung keine Handelserleichterungen für die Verbringung von BTV-Gebieten in BTV-freie Zonen mit sich. Dennoch empfiehlt das Friedrich-Loeffeler-Institut den Halterinnen und Halter der empfänglichen Tierarten Rind, Schaf und Ziege deren Tiere vorsorglich impfen lassen.

In Bayern ist außerdem aufgrund des Hochwassers und steigender Temperaturen, mit einem Anstieg des Insektenaufkommens zu rechnen. Dies erhöht die Gefahr einer Ausbreitung von Tierseuchen, wie der Blauzungenkrankheit, da sich der Virus über Insekten überträgt.

Der BBV hat sich daher mit einem Brief an Staatsminister Glauber gewandt und flächendeckende Insektenbekämpfungsmaßnahmen mit Blick auf die Oberflächengewässer über die Kommunen gefordert. Außerdem sollten Halterinnen und Halter der betroffenen Tierarten, Mittel zugänglich gemacht werden, damit auch einzelbetriebliche Insektenbekämpfungsmaßnahmen vorgenommen werden können.

13.05.2024: Blauzungenkrankheit in Rheinland-Pfalz

Wie das zuständige Ministerium in Rheinland-Pfalz am 08.05.24 mitteilte, wurde nun auch dort der erste Fall der Blauzungenkrankheit bestätigt. Betroffen sind derzeit fünf Betriebe im Eifelkreis. Das Bundesland verliert damit seinen BTV-Freiheitsstatus. Ein Handel zwischen den von BTV-3 betroffenen Ländern ist durch die Verbringungserleichterungen weiterhin ohne Beschränkungen möglich. Eine Verbringung von Tieren aus BTV-Gebieten in BTV-freie Gebiete ist nur mit bestimmten Auflagen möglich.

In den Niederlanden wurde in der Zwischenzeit ein zweiter Impfstoff zugelassen. Ab Mitte Juni werden 1,3 Mio. Impfdosen in den Niederlanden verfügbar sein.

08.05.2024: Rückruf autogener Impfstoff

Der seit kurzem verwendete autogene Impfstoff musste Ende April von der Herstellerfirma zurückgerufen werden. Die Anwendung der autogenen BTV-3 Vakzine ist daher im Moment nicht möglich. Weitere Impfstoffe sind derzeit nicht verfügbar.

Bereits geimpfte Tiere sollten regelmäßig beobachtet werden. Von einer Verbringung dieser Tiere in  BTV-3 frei Gebiete ist abzusehen.

26.04.2024: Zulassung eines BTV-3-Impfstoffes in den Niederlanden

Das niederländische Landwirtschaftsministerium (LNV) gab bekannt, dass ein Impfstoff gegen das BTV-3 Virus im beschleunigten Verfahren zugelassen wurde. Der Impfstoff wird vom spanischen Pharmaunternehmen Syva produziert. Voraussichtlich werden erstmals 1 Mio. Impfstoffdosen verfügbar sein und circa. zwei Wochen später weitere 1 Mio. Dosen folgen. Der Impfstoff kann sowohl bei Schafen als auch Rindern angewendet werden. Für Schafe reicht eine einmalige Impfung aus, Rinder müssen im Abstand von einigen Wochen zweimal geimpft werden für einen ausreichenden Schutz.

Es besteht die Hoffnung, dass in den nächsten Wochen genügend Tiere geimpft werden können, so dass eine größere Ausbreitung des BTV-3 über den Sommer verhindert werden kann. Ob dieser Impfstoff auch in Deutschland genutzt werden kann, ist bislang nicht bekannt.

Mit den steigenden Temperaturen in den nächsten Wochen, wird auch ein zunehmendes Ausbruchsgeschehen des Blauzungenvirus erwartet.

Bayern hat neben Brandenburg und Niedersachsen eine Beihilfe zum autogenen Impfstoff zugesagt. Wahrscheinlich soll diese auch für einen zugelassenen Impfstoff gewährt werden.

26.03.24: Einsatz von autogenen Impfstoffen zur Immunisierung gegen BTV-3

Die Ministerien der Länder Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen gaben bekannt, dass aktuell die Möglichkeit eines Einsatzes von sogenannten autogenen Impfstoffen in den beiden genannten Bundesländern gegen die Blauzungenkrankheit besteht. Diese Impfstoffe werden aus Viren, die von einem einzelnen betroffenen Betrieb stammen, hergestellt. Das EU-Recht erlaubt autogene Impfstoffe auch in anderen Betrieben einzusetzen, aus denen die Viren zwar nicht isoliert wurden, die jedoch zur selben epidemiologischen Einheit gehören. Da sowohl Niedersachsen als auch NRW deren BTV-Freiheitsstatus verloren haben, gelten sämtliche empfängliche Betriebe in diesen beiden Bundesländern als eine epidemologische Einheit.

Autogene Impfstoffe müssen für die zu behandelnden Tiere bestellt und abgefüllt werden. Von der Verschreibung durch den Tierarzt bis zur Impfung vergehen in etwa sechs bis acht Wochen. Allein der Anwender trägt dabei das Risiko für Nebenwirkungen. Der autogene Impfstoff ist primär für Schafe gedacht, kann aber auch an Rinder verimpft werden.

Der Einsatz von autogenen Impfstoffen führt nach Auffassung der EU-Kommission jedoch, anders als bei zugelassenen Impfstoffen, zu keinen Verbringungserleichterungen. Das heißt, das bei Verbringung von empfänglichen Zucht- und Nutztieren aus BTV-Gebieten in BTV-freie Regionen, auch weiterhin ein PCR-Test und eine Behandlung mit Repellentien nötig sind. Die Impfung mit autogenen Impfstoffen dient daher vor allem dem Schutz der Tiere vor schweren Krankheitsfolgen. Eine Impfung wird nicht vorgeschrieben. Sobald jedoch ein zugelassener Impfstoff vorhanden ist, muss dieser statt des autogenen Impfstoffes verwendet werden.

In Niedersachsen und NRW wurden bislang 47 Ausbrüche festgestellt (Stand 19.03.24). Fünf davon in Schaf- und 42 in Rinderbetrieben. Das Friedrich-Loeffler-Institut geht von einer raschen Ausbreitung im Frühjahr 2024 aus.

15.11.2023: Neue Bedinungen für die Einfuhr von Tieren nach Deutschland aus BTV-Gebieten

Die Europäische Kommission hat am 14.11.2023 neue Bedingungen für das innergemeinschaftliche Verbringen von Rindern, Schafen und Ziegen aus Mitgliedstaaten und Zonen, die nicht frei von der Blauzungenkrankheit sind, in BTV freie Gebiete in Deutschland, veröffentlicht.

Für eine Einfuhr der Tiere nach Deutschland müssen

1.) die Tiere mindestens 14 Tage vor der Verbringung durch Insektizide oder Repellents vor Vektorangriffen geschützt, und

2.) die Tiere bei bestehendem Schutz vor Vektorangriffen und höchstens 14 Tage vor der Verbringung einem PCR-Test mit negativem Befund auf BTV unterzogen werden.

Auf der Webseite der EU-Kommission finden Sie nähere Erläuterungen dazu: https://ogy.de/n6d8

02.11.2023: Aktualisierung der Verbringungsregeln

Nach Beratungen der Länder Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Bayern und Bremen wurden die Verbringungsregeln nochmals um einen Punkt aktualisiert.

  • Bremen hat sich aufgrund seiner Insellage der Restriktionszone Niedersachsens angeschlossen.
  • Die drei in Deutschland betroffenen Länder Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Bremen haben vereinbart, Verbringungen innerhalb dieser zusammengefassten infizierten Zone, ohne BTV-spezifische Beschränkungen zu gestatten. Auf die im Tiergesundheitsrecht der EU verankerten, an die Unternehmer gerichteten Verantwortlichkeiten für die Tiergesundheit und die allgemeinen Anforderungen an Verbringungen sowie Seuchenpräventionsmaßnahmen bei Beförderungen wird hingewiesen.
  • Die Verbringung von Schlachttieren zum sofortigen Schlachten in BTV-frei Zonen in Deutschland wurde um folgenden Punkt ergänzt: Die Transportmittel, auf die die Tiere verladen werden, müssen unter den genannten Voraussetzungen entgegen meiner vorherigen Informationen nicht gegen den Angriff von Vektoren geschützt werden
  • Außerdem wurden die Regelungen für das innergemeinschaftliche Verbringen von Tieren nach Belgien und in die Niederlande auf Seiten der EU KOM aktualisiert. Demnach sind an das Verbringen von empfänglichen Tieren die aufgrund des Auftretens von Infektionen mit dem Blauzungenvirus vom Serotyp 3 (BTV-3) den Status frei von BT verloren haben, keine BTV-3 spezifischen gesundheitlichen Bedingungen mehr geknüpft („No conditions are set for BTV3“).

 

13.10.2023: Erster Fall von Blauzungenkrankheit in Deutschland nachgewiesen

Der Verdachtsfall vom 11.10.23  auf einem schafhaltenden Betrieb aus dem Kreis Kleve in NRW hat sich nun bestätigt. Das Tier wurde positiv auf den Serotyp 3 getestet. Diese Virusvariante geht offenbar mit stärkeren klinischen Schäden bei Schafen und Rindern einher. Durch diesen Ausbruch führt dazu, dass ganz NRW seinen BTV-Freihheitsstatus verliert und zur Restriktionszone erklärt wird. Der Handel von Rindern, Schafen oder Ziegen, welche empfänglich für den Virus sind, wird aus Nordrhein-Westfalen in blauzungenfreie Gebiete voraussichtlich nur über einen PCR-Test möglich sein. Gleiches gilt für den Handel in die Niederlande und nach Belgien. Halter von genannten Tierarten sollen deren Tiere weiterhin genau beobachten und bei Krankheitssymptomen, die auf Blauzungenkrankheit hindeuten, das zuständige Veterinäramt informieren.

12.10.2023: Erster Verdachtsfall in NRW

Der Virus breitet sich in den Niederlanden weiterhin schnell aus. Es wird von hohen Sterblichkeitsraten bei Schafen, wie auch schwere Verläufe bei Rindern berichtet. Derzeit wird ein Impfstoff aus einem Nicht-EU-Land auf dessen Tauglichkeit und Sicherheit überprüft. Inzwischen wurden auch Infektionen mit der Blauzungenkrankheit in einem schafhaltenden Betrieb in Belgien bestätigt. Neun Tiere sind derzeit betroffen. Auch hier handelt es sich um den Serotyp 3. Auch Belgien hat den BTV-Freiheitsstatus verloren. Am 11.10.23 ist in einem schafhaltenden Betrieb im Kreis Kleve in Nordrhein-Westfalen ein Verdachtsfall aufgetreten. Eine Infektion wurde bislang nicht bestätigt. Sollte sich diese bestätigen bedeutet dies ebenfalls den Entzug des Freiheitsstatus. Für welche Gebiete dies der Fall sein könnte, wird derzeit noch geklärt. Tierhalterinnen und Tierhalter sind angehalten ihre Tiere genau und aufmerksam zu beobachten.

25.09.2023: Ausbruch der Blauzungenkrankheit in den Niederlanden bestätigt

Wie das BMEL am 20.09.23 mitteilte wurden am 05.09.23 erstmals seit vielen Jahren Fälle der Blauzungenkrankheit in den Niederlanden bestätigt. Betroffen sind über 40 Betriebe, vor allem Schafhaltungen. Es handelt sich dabei um den Serotyp 3. Insgesamt werden 24 Serotypen unterschieden. Einen Impfstoffe mit denen bisherige Ausbrüche der Blauzungenkrankheit eingedämmt werden konnten, stehen für die Virusvariante des Serotyp 3 bislang nicht zur Verfügung. Die Niederlande haben umgehend nach der Feststellung Verbringungssperren für die Betriebe verhängt und den BTV-Freiheitsstatus vorübergehend ausgesetzt. Die Verbringungssperren wurden nicht regional beschränkt, sondern gelten für die ganze Niederlande.