Rinder auf der Weide
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Blauzungenkrankheit (BTV-3) in Bayern

Aktuelle Informationen zu BTV-3 auf einen Blick

Alles was Sie zur Blauzungenkrankheit wissen müssen im chronologischen Verlauf.

Antworten auf wichtige Fragen rund um BTV-3 finden Sie hier.

07.03.2025: Impfgestattung für Boehringer wird verlängert

Am 07.03.2025 wurde die Zweite Verordnung zur Änderung der Zweiten Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor Blauzungenkrankheit im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Verordnung tritt damit am Samstag, den 08.03.2025 in Kraft. 

Die Eilverordnung ermöglicht es die drei Impfstoffe für weitere sechs Monate zu verwenden. Dazu gehört auch der in Deutschland am meisten eingesetzte und verfügbare Impfstoff BULTAVO-3 von Boehringer Ingelheim. Damit wird die Möglichkeit einer flächendeckenden und rechtzeitigen Impfung weiterhin gewährleistet. Details und Hintergründe dazu lesen Sie hier.

Zu Erfahrungen mit der Impfung sowie mit der Krankheit hat das BBV Bildungswerk am 20. März eine weitere kostenfreie Infoveranstaltung veranstaltet.

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Alle Infos zusammengefasst in der Sonderinfo zu BTV-3 Impfstoffzulassungen

28.02.2025: Zwei Impfstoffe gegen BTV-3 zugelassen

Am 20.02.2025 wurden die beiden spanischen Impfstoffe Syvazul BTV 3 (Laboratorios Syva S.A.) und Bluevac-3 (CZ Vaccines S.A.U.) zugelassen. Die EU-Kommission hat eine Genehmigung "unter außergewöhnlichen Umständen" für die beiden Impstoffe erteilt. Diese gilt daher zunächst für ein Jahr. Da die Zulassung des Weiteren ohne Daten zur Immunitätsdauer erfolgt ist, gibt es keine Erleichterung beim Handel von Tieren in andere Länder.   

Bislang waren die beiden spanischen Impfstoffe sowie der deutsche Impfstoff BULTAVO 3 von Boehringer Ingelheim bis zur Zulassung eines Impfstoffes zur Anwendung gestattet. Für alle drei Impfstoffe wurde eine Zulassung beantragt. Die Genehmigungen für Syvazul BTV 3 und Bluevac-3 erfolgten in einem zentralem EU-Zulassungsverfahren. Der Impfstoff von Boehringer wird dagegen in einem dezentralem Verfahren bearbeitet, da bereits eine Zulassung des Impfstoffes in Tschechien vorliegt. 

Aufgrund der Zulassung, ist die bisher geltende Impfgestattung aufgehoben. Boehringer hat daraufhin seine Kunden informiert, dass der Vertrieb von BULTAVO 3 bis auf Weiteres eingestellt wird. 

Da die spanischen Impfstoffe jedoch vorerst nicht lieferbar sind, hat sich der BBV zusammen mit weiteren Verbänden mit Nachdruck für eine schnelle Lösung für die Tierhalter eingesetzt. 

Aktuell arbeitet das BMEL an einer Eilverordnung, um die Impfung des bereits gestatteten Impfstoffes BULTAVO 3 für weitere sechs Monate zu ermöglichen.

Der Antrag auf das dezentrale Zulassungsverfahren von Boehringer läuft weiterhin. 

Unabhängig von der akuten Problematik um die Impfzulassung gilt weiterhin: Tiere schützen durch Impfen! 

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13.02.2025: BTV-Impfung - JETZT!

Teile von Deutschland wurden im letzten Jahr von der Blauzungenkrankheit überrollt. Auch in Bayern gab es bereits zahlreiche Fälle. Zwar sind die Fallzahlen über den Winter zurückgegangen, die Gnitzen können den Winter in Ställen und Rückzugsmöglichkeiten jedoch gut überstehen und damit ist eine große Menge des Blauzungenvirus in Bayern vorhanden. Damit ist auch in Bayern mit einem deutlichen Anstieg der BTV-3 Fälle zu rechnen! Um Rinder, Schafe und Ziegen effektiv vor BTV-3 zu schützen, müssen die Tiere JETZT geimpft werden. Die Impfquoten sind allerdings noch gering.

Aus diesem Grund macht der BBV einen Impfaufruf, der von folgenden Verbänden und Organisationen unterstützt wird:

  • Bayerischer Vieh- und Fleischhandelsverband e. V. 
  • Fleischrinderverband Bayern e. V. 
  • Landeskuratorium der Erzeugerringe für tierische Veredelung in Bayern e. V. 
  • Landesverband Bayerischer Rinderzüchter e. V.
  • Landesverband Bayerischer Schafhalter e. V.
  • Landesverband Bayerischer Ziegenzüchter e. V.
  • Ringgemeinschaft Bayern e. V.
  • Tiergesundheit Bayern e. V. 
  • Verband der Milcherzeuger Bayern e. V.
  • VVG Bayern eG

17.01.2025: Erhöhung des Zuschusses zur Impfung gegen Blauzungenkrankheit

Die Bayerische Tierseuchenkasse (BTSK) unterstützt die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit bei Rindern und Schafen bereits mit 1 € pro Impfung. Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz fördert diese Bekämpfungsmaßnahme zusätzlich rückwirkend ab dem 28.10.2024 bis zum 31.12.2025 mit 1€ pro nachgewiesener Impfung bei Rindern, Schafen, Ziegen und Neuweltkameliden. 

Die Antragstellung für den Zuschuss des Umweltministeriums erfolgt also über den regulären Antrag bei der BTSK. Das Antragsformular finden Sie auf der Homepage der BTSK unter folgendem Link: Formulare für Tierhalter - Bayerische Tierseuchenkasse

Auch die Tierseuchenkasse erhöht deren Zuschuss zur Impfung gegen Blauzunge bei Rindern nochmals um 1 € pro nachgewiesener Impfung. 

Somit werden rückwirkend zum 28.10.2024 bis zum 31.12.2025 folgende Zuschüsse ausbezahlt:

  • Rinder: 3,00 € 
  • Schafe: 2,00 €
  • Ziegen und Neuweltkameliden: 1,00 €

19.12.2024: Änderung bei Auszahlung von BT-Zuschüssen ab 01.01.25

Die Bayerische Tierseuchenkasse ändert ab 01.01.25 das Verfahren zur Auszahlung von Zuschüssen für erfolgte Impfungen gegen die Blauzungenkrankheit bei Rindern und Schafen.

Bislang wurde auf Antrag des tierhaltenden Betriebes der Zuschuss an den beauftragten Tierarzt ausbezahlt. Dieser verrechnete den Zuschuss mit den tierärztlichen Gebühren. Das beschriebene Verfahren läuft zum 31.12.2024 aus. 

Ab dem 01.01.25 wird der Zuschuss direkt an den tierhaltenden Betrieb ausbezahlt. 

Als Nachweis ist zusammen mit dem Antrag die Rechnung bzw. eine Kopie der Rechnung des Tierarztes einzureichen. Aus dieser müssen der Tag der Impfung sowie die Anzahl der geimpften Tiere hervorgehen. 

Das entsprechende Antragsformular steht ab 01.01.25 unter folgendem Link zur Verfügung:  https://btsk.de/formulare/formulare-fuer-tierhalter/

22.11.2024: BMEL verlängert Ausnahmeregelung zur BTV-3 Impfung

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir gibt in einer Pressemitteilung am 22. November 2024 bekannt, dass der Bundesrat einer Verlängerung der Ausnahmeregelung zur Impfung gegen BTV-3 zugestimmt hat. 

Bislang waren drei BTV-3 Impfstoffe durch eine Ausnahmeregelung vom 06. Juni 2024 zur Anwendung gestattet. Diese Regelung ist noch bis zum 06. Dezember gültig. Mit der Verlängerung kann nun lückenlos und ohne zeitliche Begrenzung weiter gegen BTV-3 geimpft werden. 

Die erneute Ausnahmeregelung ist solange gültig, bis ein Impfstoff in der Europäischen Union zugelassen ist. Wann dies sein wird, ist bisher noch unklar. 

28.10.2024: Staatlicher Impfzuschuss für BTV-3 Impfung

Am 28.10.24 gab Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber in einer Pressemitteilung bekannt, dass ab sofort das Bayerische Umweltministerium Blauzungenimpfungen von empfänglichen Tieren zusätzlich zum Zuschuss der Tierseuchenkasse mit 1€ je durchgeführter Impfung unterstützt. Mit dieser finanziellen Unterstützung soll die Impfquote gesteigert werden, um die Tiere vor dem Virus zu schützen und eine weitere Ausbreitung zu verhindern. 

Der BBV forderte gemeinsam mit dem Landesverband Bayerischer Rinderzüchter e. V., der Arbeitsgemeinschaft der Besamungsstationen Bayern e. V., dem Landesverband Bayerischer Schafhalter e. V. und dem Landesverband der Bayerischen Ziegenzüchter e. V. bereits seit längerem einen Zuschuss zur Impfung von staatlicher Seite nach dem Beispiel von Hessen, Baden-Württemberg oder Rheinland-Pfalz. Daher wird diese Entscheidung sehr begrüßt und danken dem Bayerischen Umweltminister Thorsten Glauber für diese Unterstützung.

Des Weiteren teilt Thorsten Glauber in der Pressemitteilung mit, dass sich Bayern dafür einsetzt, Verbringungserleichterungen bei der Anwendung der derzeit verfügbaren BTV-3 Impfstoffe zu schaffen. 

Bislang ist eine Verbringung von gesunden Tieren innerhalb Deutschlands ohne weitere Beschränkungen möglich. Bei einer Verbringung in andere Mitgliedsstaaten, müssen jedoch bestimmte von den Ländern auferlegte Verbringungsregeln eingehalten werden, da die Impfstoffe noch nicht zugelassen sind. 

16.10.2024: Blauzungenvirus vom Serotyp 12 in den Niederlanden entdeckt

Die niederländischen Behörden teilten am 11.10.24 mit, dass ein neuer Stamm des Blauzungenvirus vom Serotyp 12 entdeckt wurde. Bei einem Schaf im Zentrum des Landes, wurde der erste Verdachtsfall gemeldet. Trotz zweifacher BTV-3 Impfung zeigte es schwere Symptome und starb. In einem Milchviehbetrieb, nicht weit entfernt von dem schafhaltenden Betrieb, wurde bei einer Kuh und ihrem Kalb ebenfalls BTV-12 festgestellt. Aus den Niederlanden wird berichtet, dass es sich dabei um einen bisher unbekannten Virusstamm des Serotpys 12 handelt, der verwandt ist zu den BTV-12 Stämmen aus Afrika. Der Ursprung dieses Neueintrags ist bislang unbekannt. 

23.09.24: Aktuelles Seuchengeschehen in Europa

Die Anzahl der mit BTV-3 infizierten Tiere steigt immer weiter. Bis zum 17.09. wurden über 9.000 Fälle in Deutschland gemeldet. Innerhalb von nur einem Jahr hat sich das Virus in Zentraleuropa ausgebreitet. Betroffen sind inzwischen neben Deutschland, England, Dänemark, Norwegen, die Niederlande, Belgien, Frankreich, die Schweiz, Tschechien und Österreich. 

Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) geht davon aus, dass bis Jahresende alle Teile Deutschlands gleichermaßen von BTV-3 betroffen sein werden und das Virus auch im kommenden Jahr in Deutschland zirkulieren wird. 

Die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin hat in deren überarbeiteter Stellungnahme nochmal dringlichst empfohlen, gefährdete Wiederkäuer zu impfen. Insbesondere auch in Beständen, in denen bereits erste Krankheitsausbrüche aufgetreten sind. Die Imfpung ist nach wie vor der einzige wirksame Schutz der Tiere vor dem Virus. Das FLI berichtet von guten Verträglichkeiten der Impfstoffe bei den Tieren.

14.08.2024: Erster Blauzungenkrankheitsfall in Bayern

In einer Probe von Schafen aus einem Betrieb in Aschaffenburg wurde durch das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) am 14.08.24 die Blauzungenkrankheit (BTV3) nachgewiesen und amtlich bestätigt. Wie das Bayerische Umweltministerium unverzüglich mitteilte, wurde aufgrund dessen die Europäische Kommission (KOM) informiert, dass in Bayern die Bedingungen für die Aufrechterhaltung des Status „seuchenfrei“ bezüglich der Infektion mit BTV nicht mehr erfüllt sind und in Folge der Status „frei“ für ganz Bayern abzuerkennen ist.

Demnach hat ganz Deutschland nun den BTV-freien Status verloren. Die Bundesländer haben sich darauf geeinigt, dass Verbringungen in nicht BTV-freie Gebiete in Deutschland ohne weitere Einschränkungen möglich sind. Ein Verbringen klinisch kranker Tiere ist nicht zulässig. 

Verbringungen in BTV-freie Mitgliedsstaaten sind bis zur Zulassung der Impfstoffe nur möglich, wenn die Tiere die Bestimmungen des jeweiligen Mitgliedslandes erfüllen. Diese Bedingungen finden Sie auf der Homepage der EU-Kommission: Blauzungenkrankheit - Europäische Kommission (europa.eu)

Für Mitgliedsstaaten, die auf der Homepage der EU-Kommission nicht aufgeführt sind gilt, dass aktuell keine Tiere in diese Länder verbracht werden können (Bspw. Österreich, Tschechien und Ungarn). Für die Durchfahrt Österreichs nach Italien (inklusive Südtirol) bedarf es eine konkrete Anfrage beim österreichischen Bundesministerium für Soziales, Gesundheit,  
Pflege und Konsumentenschutz. Für die erleichterte Verbringung ist die Zulassung eines Impfstoffes nötig, welche derzeit noch aussteht. Für die Niederlande und Belgien gelten für die Verbringung von Zucht- und Nutztieren keine besonderen Bestimmungen, da beide Länder ebenfalls von der Blauzungenkrankheit betroffen sind. 

Verbringungsregeln (innerhalb Deutschlands seit 14.08.24 nicht mehr geltend)

Am 25.10.23 wurde nun auch ein gemeldeter Verdachtsfall der Blauzungenkrankheit in Niedersachsen im Landkreis Ammerland bestätigt. Es handelt sich dabei um eine Hobby-Schafhaltung mit ca. 30 Tieren. Der erkrankte Schafbock ist inzwischen verstorben. Weitere Tiere zeigen bisher keine Symptome. Weitere Verdachtsfälle sind ebenfalls nicht bekannt. Neben Nordrhein-Westfalen wurde nun auch Niedersachsen der BTV-Freiheitsstatus entzogen und zur Restriktionszone erklärt.

Außerdem wurden nun Verbringungsregeln festgelegt. Für die Verbringung von gehaltenen Tieren (Rinder, Schafen, Ziegen), die nicht zur unmittelbaren Schlachtung vorgesehen sind, aus Gebieten, in denen ausschließlich BTV Serotyp 3 zirkuliert in BTV-frei Zonen in Deutschland gelten folgende Regelungen:

1. Die Tiere müssen von einer Eigenerklärung des Unternehmers begleitet sein, in der bestätigt wird, dass im Herkunftsbetrieb während der letzten 30 Tage vor der Verbringung keine klinischen Anzeichen einer BTV-Infektion, kein bestätigter Fall einer BTV-Infektion festgestellt und der Schutz vor Vektorangriffen gemäß Nr. 2 durchgeführt wurde,

2. die Tiere wurden mindestens sieben Tage vor der Verbringung durch Insektizide oder Repellents vor Vektorangriffen geschützt, und

3. die Tiere wurden bei bestehendem Schutz vor Vektorangriffen gemäß Nr. 2 und höchstens sieben Tage vor der Verbringung einem PCR-Test mit negativem Befund auf BTV unterzogen.

Wichtig:  Diese Regelungen können durch die Bundesländer erst nach der Veröffentlichung auf der Homepage der Europäischen Kommission angewendet werden. https://food.ec.europa.eu/animals/animal-diseases/surveillance-eradication-programmes-and-disease-free-status/bluetongue_en#movements

Für die Verbringung von gehaltenen Tieren (Rinder, Schafe, Ziegen), die zur unmittelbaren Schlachtung vorgesehen sind aus Gebieten, die nicht mehr als BTV-seuchenfrei gelten in BTV-freie gebiete in Deutschland wurde sich auf folgende Regeln verständigt:

1. Die Tiere müssen von einer Eigenerklärung des Unternehmers begleitet sein, in der bestätigt wird, dass im Herkunftsbetrieb während der letzten 30 Tage vor der Verbringung keine klinischen Anzeichen einer BTV-Infektion aufgetreten sind bzw. kein bestätigter Fall einer BTV-Infektion und keine nicht abgeklärte Klinik, die auf eine BTV-Infektion hinweist, festgestellt wurde,

2. die Tiere werden direkt von der Herkunftszone zum Bestimmungsschlachthof transportiert und dort innerhalb von 24 Stunden nach ihrer Ankunft geschlachtet, und

3. der Unternehmer des Herkunftsbetriebs hat den Unternehmer des Bestimmungsschlachthofs mindestens 48 Stunden vor der Verladung der Tiere über die Verbringung informiert.

Hier können Sie die Tierhaltererklärung für Zucht- und Nutztiere herunterladen:

Hier können Sie die Tierhaltererklärung für Schlachttiere herunterladen:

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