Blauzungenkrankheit (BTV-3) in Bayern
Aktuelle Informationen zu BTV-3 auf einen Blick
Antworten auf wichtige Fragen rund um BTV-3 finden Sie hier.
07.03.2025: Impfgestattung für Boehringer wird verlängert
Am 07.03.2025 wurde die Zweite Verordnung zur Änderung der Zweiten Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor Blauzungenkrankheit im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Verordnung tritt damit am Samstag, den 08.03.2025 in Kraft.
Die Eilverordnung ermöglicht es die drei Impfstoffe für weitere sechs Monate zu verwenden. Dazu gehört auch der in Deutschland am meisten eingesetzte und verfügbare Impfstoff BULTAVO-3 von Boehringer Ingelheim. Damit wird die Möglichkeit einer flächendeckenden und rechtzeitigen Impfung weiterhin gewährleistet. Details und Hintergründe dazu lesen Sie hier.
Zu Erfahrungen mit der Impfung sowie mit der Krankheit hat das BBV Bildungswerk am 20. März eine weitere kostenfreie Infoveranstaltung veranstaltet.

Alle Infos zusammengefasst in der Sonderinfo zu BTV-3 Impfstoffzulassungen
28.02.2025: Zwei Impfstoffe gegen BTV-3 zugelassen
Am 20.02.2025 wurden die beiden spanischen Impfstoffe Syvazul BTV 3 (Laboratorios Syva S.A.) und Bluevac-3 (CZ Vaccines S.A.U.) zugelassen. Die EU-Kommission hat eine Genehmigung "unter außergewöhnlichen Umständen" für die beiden Impstoffe erteilt. Diese gilt daher zunächst für ein Jahr. Da die Zulassung des Weiteren ohne Daten zur Immunitätsdauer erfolgt ist, gibt es keine Erleichterung beim Handel von Tieren in andere Länder.
Bislang waren die beiden spanischen Impfstoffe sowie der deutsche Impfstoff BULTAVO 3 von Boehringer Ingelheim bis zur Zulassung eines Impfstoffes zur Anwendung gestattet. Für alle drei Impfstoffe wurde eine Zulassung beantragt. Die Genehmigungen für Syvazul BTV 3 und Bluevac-3 erfolgten in einem zentralem EU-Zulassungsverfahren. Der Impfstoff von Boehringer wird dagegen in einem dezentralem Verfahren bearbeitet, da bereits eine Zulassung des Impfstoffes in Tschechien vorliegt.
Aufgrund der Zulassung, ist die bisher geltende Impfgestattung aufgehoben. Boehringer hat daraufhin seine Kunden informiert, dass der Vertrieb von BULTAVO 3 bis auf Weiteres eingestellt wird.
Da die spanischen Impfstoffe jedoch vorerst nicht lieferbar sind, hat sich der BBV zusammen mit weiteren Verbänden mit Nachdruck für eine schnelle Lösung für die Tierhalter eingesetzt.
Aktuell arbeitet das BMEL an einer Eilverordnung, um die Impfung des bereits gestatteten Impfstoffes BULTAVO 3 für weitere sechs Monate zu ermöglichen.
Der Antrag auf das dezentrale Zulassungsverfahren von Boehringer läuft weiterhin.
Unabhängig von der akuten Problematik um die Impfzulassung gilt weiterhin: Tiere schützen durch Impfen!
