Braugerste (zweizeilig)
© Anton Huber / BBV

Braugerste: Erster deutscher Standardvertrag stärkt heimischen Anbau und Eigenversorgung

Vertragsunterzeichnung nach erfolgreichen Verhandlungen zwischen Erzeugergemeinschaften, Bauernverband und Mälzerbund

14.03.2025 | Mit der heutigen Unterzeichnung des ersten Standardvertrags für Braugerste setzen der Deutsche Bauernverband (DBV), der Deutsche Mälzerbund und die Vereinigung der Erzeugergemeinschaften in Bayern ein starkes Zeichen für die Zukunft der Braugerstenproduktion in Deutschland.

Ziel des Vertrags, der mithilfe des Bayerischen Bauernverbands ausgehandelt worden war, ist es, die Eigenversorgung mit Braugerste zu verbessern, die regionale Wertschöpfung zu stärken und die Wirtschaftlichkeit des Anbaus langfristig zu sichern, indem das Vermarktungsrisiko für die Braugerste gesenkt wird.

© BBV Vertragsunterzeichnung Standardvertrag Braugerste
Meilenstein für den heimischen Braugerstenanbau: Den ersten deutschen Standardvertrag für Braugerste unterzeichneten am Freitag: Hermann Greif (Vorsitzender des BBV-Landesfachausschusses für pflanzliche Erzeugung und Vermarktung und Vorsitzender der Vereinigung der Erzeugergemeinschaften für Qualitätsgetreide in Bayern), Markus Burteisen (Präsident des Deutschen Mälzerbunds) und Torsten Krawczyk (Vorsitzender des DBV-Fachausschusses für Getreide). Bild: BBV

Bekenntnis zur heimischen Braugerste

„Der neue Standardvertrag ist ein entscheidender Schritt, um den Braugerstenanbau in Deutschland zukunftsfähig zu machen. Er schafft verbindliche Rahmenbedingungen und gibt Landwirten mehr Planungssicherheit“, betont Hermann Greif, Vorsitzender des BBV-Landesfachausschusses für pflanzliche Erzeugung und Vermarktung und Vorsitzender der Vereinigung der Erzeugergemeinschaften für Qualitätsgetreide in Bayern, bei der Vertragsunterzeichnung in Bamberg. Mit dem neuen Vertragsmodell wird eine verlässliche Grundlage für den Anbau von Braugerste geschaffen. „Die Vereinbarungen schaffen verlässliche Rahmenbedingungen für die gesamte Wertschöpfungskette“, unterstreicht Torsten Krawczyk, Vorsitzender des DBV-Fachausschusses für Getreide, die Bedeutung dieser Entwicklung: „Wir bauen auf eine langfristige Partnerschaft zwischen Landwirtschaft und Malzindustrie.“ Auch aus Sicht der Mälzereien ist der Vertrag ein Meilenstein. „Mit diesem Vertrag sichern wir uns die Rohstoffbasis und setzen auf regional erzeugte Qualität“, so Markus Burteisen, Präsident des Deutschen Mälzerbundes. 

Neue Qualitätsvereinbarungen geben Landwirten mehr Sicherheit

Der Standardvertrag bekennt sich zu den drei Säulen des Braugerstenanbaus – Sommerbraugerste, Sommerbraugerste im Herbstanbau und Winterbraugerste. Dies unterstützt die Anpassung der Produktion an neue agronomische und klimatische Herausforderungen. Wesentlicher Bestandteil des Vertrags sind neue Qualitätsregelungen:

  • Proteingehalt: 8,5 % – 11,5 % ohne Abzug, Abschläge: 1,5 €/t pro Zehntel Prozentpunkt außerhalb der Range (bis max. 12,5 %)
  • Vollgerstenanteil: Basis 90 %, jeder fehlende Prozentpunkt wird 1:1 abgerechnet (Stoßgrenze: 75 %)

Diese Vereinbarungen senken das Vermarktungsrisiko für die Landwirte, weil Gerste auch dann noch Braugerste bleibt, wenn sie die engen Qualitätsparameter leicht überschreitet. Bei großen Preisabständen zwischen Brau- und Futtergerste bedeutet dies bares Geld. Die Vertragsparteien möchten so wieder mehr Landwirte für den Braugerstenanbau gewinnen. Die heutige Unterzeichnung legt daher einen wichtigen Grundstein für die Zukunft des Braugerstenanbaus in Deutschland. Auch künftig soll die enge Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft und Malzindustrie fortgeführt und weiter ausgebaut werden.