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Bundestagswahl 2025 - Wahlanliegen Des Bayerischen Bauernverbandes
Bundestagswahl 2025 - Wahlanliegen des Bayerischen Bauernverbandes
Für eine zukunftsfähige Standortpolitik der Land- und Forstwirtschaft!
Nach der Entlassung von Finanzminister Christian Lindner und dem Bruch der Ampel-Koalition am 6. November 2024, finden am 23. Februar 2025 vorgezogene Bundestagswahlen in Deutschland statt. Eine Wahl in der endlich wieder Perspektiven und Rahmenbedingungen für die Wettbewerbsfähigkeit von Deutschland, seine Wirtschaft und seiner Landwirtschaft geschaffen werden können.
Bäuerliche Familienbetriebe und ländliche Räume als Stabilitätsanker von Wirtschaft und Gesellschaft stärken!
Zu Beginn der Legislatur muss die neue Bundesregierung bereits klare positive Zeichen in Richtung des land- und forstwirtschaftlichen Sektors als systemrelevante Branche setzen. Das Agribusiness in Deutschland steht mit 4,6 Millionen Erwerbstätigen für jeden 10. Arbeitsplatz. Ein Arbeitsplatz in der Landwirtschaft sichert acht weitere im vor- und nachgelagerten Bereich. Die Bundespolitik muss für die Land- und Forstwirtschaft zukunftsfähige Rahmenbedingungen schaffen. Nur so kann sie Teil der Lösung der gesamtgesellschaftlichen Herausforderungen sein, um bei folgenden Zielen voranzukommen:
Ernährungssicherung Erneuerbare Energien Bioökonomie und Dekarbonisierung Ressourcenschutz und Biodiversität Zukunftsfähige Standortpolitik pro Land- und Forstwirtschaft
Die Bäuerinnen und Bauern sowie gerade auch Junglandwirte/-innen brauchen nationale Rahmenbedingungen, die für familiengeführte land- und forstwirtschaftliche Betriebe Wettbewerbsfähigkeit sowie Planungssicherheit sicherstellen, die wieder zu Investitionen motivieren und die in der vielfältigen Zukunftsbranche Land- und Forstwirtschaft generationenübergreifende Perspektiven bieten.
5-Punkte-Katalog: Sofortmaßmaßnahmen
Der Bayerische Bauernverband hat gemeinsam mit den Landfrauen im Bayerischen Bauernverband nicht nur einen 10 Punkte-Katalog erstellt, sondern auch ein 100-Tage-Programm der neuen Bundesregierung aufgestellt:
Bürokratie- und Auflagenmoratorium für die gesamte Legislatur und auch entsprechender Einsatz auf EU-Ebene; darüber hinaus: Beschluss konkreter Maßnahmen zum Bürokratieabbau in der Land- und Forstwirtschaft Einführung der Pflicht bei Vorhaben und Umsetzungen der Bundesministerien für verbindliche Vorab-Folgeabschätzungen und Praxischecks Aufnahme der Ernährungssicherung als Staatsziel ins Grundgesetz sowie entsprechende Umsetzungsmaßnahmen. Steuerfreistellung von regional erzeugten Biokraftstoffen und nicht-fossilen Kraftstoffen sowie Reduzierung der Dieselsteuer mindestens auf europäisches Durchschnittsniveau jeweils für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge. Einsatz für eine starkes, erweitertes Budget der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) bei den Verhandlungen zum mehrjährigen Finanzrahmen auf EU-Ebene. Schaffung des Bundesministeriums für Ernährung, Land- Forstwirtschaft sowie Ländlicher Raum – künftig mit der Kernaufgabe für eine vor allem ökonomisch nachhaltige Land- und Forstwirtschaft und für wirtschaftlich stabile ländliche Räume sowie mit einem Beirat nur aus praktizierenden Landwirten/-innen für Praxischecks .
10-Punkte Katalog - Leitlinie für die künftige Bundespolitik
1. Starkes Europa – Stabilität, Sicherheit, Wohlstand und Zukunft
Einsatz für einen soliden EU-Finanzrahmen und ein höheres Agrarbudget. Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik mit dem Kernziel der Einkommenssicherung vor allem über einkommenswirksame Direktzahlungen für Ernährungssicherung und weitere gesamtgesellschaftliche Leistungen. Bürokratie- und Auflagenmoratorium: keine EU-Gesetzgebung mit zusätzlichen Auflagen und Bürokratie sowie Verschlanken des Rechtsrahmens, zum Beispiel bei EUDR, Soil-Monitoring-Law, NRL, Waldmonitoring. Das Herabsetzen des Schutzstatus beim Wolf ist nach Anpassung in der Berner Konvention in Deutschland umzusetzen. Zudem sind die Grundlagen für ein wirksames Wildtiermanagement zur Lösung der regional überhandnehmenden Probleme mit Biber, Saatkrähen, Fischotter usw. zu schaffen. Entsprechend all dem ist dann auch die FFH-Richtlinie zu überarbeiten. Ukraine: Unterstützung gegen den russischen Angriffskrieg mit dem Ziel eines raschen Endes des Krieges; Handelserleichterungen im Zug des geplanten überarbeiteten Assoziierungsabkommens dürfen die EU-Agrarmärkte nicht überfordern; ausgewogene Annäherung an die EU nur unter der Prämisse von Schutz und Erhalt der vielfältigen, familiengeführten Landwirtschaftsbetriebe der EU-27. In der Handelspolitik der EU müssen die gleichen hohen Anforderungen insbesondere in Tier-, Pflanzen-, Umwelt und Klimaschutz an Importe gestellt werden, wie sie der europäischen Landwirtschaft abverlangt werden. Ohne Absicherung dieser Standards ist zum Beispiel das Mercosur-Abkommen abzulehnen.
2. Eigentum wahren, Flächen erhalten und Landbewirtschaftung sichern
Bekenntnis zu einer selbstbestimmten Land- und Waldbewirtschaftung nach dem Grundsatz Schützen durch Nützen. Eigenverantwortung muss für die Land- und Forstwirtschaft Vorrang haben. Land- und forstwirtschaftliche Qualifikationen müssen mit zusätzlichen Freiheitsgraden im betrieblichen Alltag und mit deutlich weniger Dokumentations- und Verwaltungsbürokratie verknüpft werden. Nachhaltige Landwirtschaft ist auf ausreichende Nährstoffversorgung der Pflanzen, wirksamen Pflanzenschutz und kontinuierliche Züchtung angewiesen. Regulierungsbürokratie muss hier konsequent abgebaut werden. Flächenverbrauch ist auf netto 30 Hektar im Jahr bis 2030 senken. Flächenbedarf für Infrastruktur, Erneuerbare Energien und Hochwasserschutz ist maximal flächenschonend umzusetzen; Projekte der Energiewende, des Hochwasserschutzes und der Land- und Forstwirtschaft sind von Ausgleichserfordernissen freizustellen. Erhalt der landwirtschaftlichen Nutzflächen zum Stand 1.1.2025 sowie Überarbeitung der Ausgleichsmaßstäbe bei Eingriffen. Gesetzlicher Vorrang für die Umsetzung von Flächenausgleich allein durch produktionsintegrierte Kompensation sowie über Flächenaufwertungen bei außerlandwirtschaftlichen und Eh-da-Flächen. Moratorium bei Schutzgebieten und Vorrang für kooperative Maßnahmen.
3. Tierhaltung als Säule nachhaltiger Kreislauflaufwirtschaft
Stärkung einer nachhaltigen und leistungsfähigen Tierhaltung in Deutschland, die die Versorgung der Bevölkerung mit heimischen tierischen Lebensmitteln sicherstellt. Mehr Tierwohl ist nur machbar, wenn es bezahlt wird! Umsetzung eines inhaltlich und finanziell tragfähigen Gesamtkonzepts für eine maßvolle und praktikable Weiterentwicklung der deutschen Tierhaltung: Dies muss unter Einbeziehung der aktuellen gesamtwirtschaftlichen Situation und des Verbraucherverhaltens an der Ladenkasse sowie unter der sich daraus ergebenden Belastbarkeitsgrenzen von Staats- wie Privathaushalten erfolgen. Zudem können die Ergebnisse der Borchert-Kommission Orientierung geben. Keine nationalen Alleingänge in der Gesetzgebung, die die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Tierhaltung im EU-Binnenmarkt schwächt oder gar einer Verlagerung der Tierhaltung ins Ausland Vorschub leistet.
4. Bioökonomie als postfossiles, plastikfreies Wirtschaftsmodell für die ganze Gesellschaft und Wirtschaft konsequent umsetzen
Ersatz fossiler Rohstoffe in der industriellen und handwerklichen Fertigung – stoffliche und energetische Nutzung – durch biogene, nachwachsende Rohstoffe vor allem der Land- und Forstwirtschaft. Finanzielle Unterstützung bei der Umstellung der Fahrzeug- und Maschinenflotte der Land- und Forstwirtschaft auf technologieoffene Antriebe der Zukunft zum Beispiel in Bezug auf regional erzeugte, biogene Kraftstoffe, Wasserstoff usw. Forschungs- und Innovationsoffensive der Bundesregierung und der Europäischen Union sowie Schaffung von Forschung- und Umsetzungsclustern. Dauerhaft attraktiver Rahmen seitens der Bundespolitik für postfossile Energieerzeugung und Stoffverwendung.
5. Klimaschutz als Gemeinschaftsaufgabe mit Land- und Forstwirtschaft als Teil der Lösung
Proaktiver Waldumbau sowie stoffliche und energetische Holzverwendung schaffen win-win-Situation für Klimaschutz und klimastabilere Wälder: Stärkung der Waldbewirtschaftung sowie des Waldes und der Holzverwendung (vor allem Holzbau) als wichtigen CO2-Speicher – insbesondere durch die verlässliche Fortsetzung der Förderung des Aufbaus klimastabiler Wälder mindestens auf dem Niveau des Jahres 2024. Zudem muss bei der Jagd auch der Grundsatz „Wald vor Wild“ weiterhin umgesetzt werden.Förderung des Erhalts und Ausbaus der Kohlenstoffspeicherung in Böden, zum Beispiel Dauergrünland-Humusprämie. Bewirtschaftung von Mooren und Feuchtgebieten über freiwillige, kooperative Maßnahmen in Abstimmung mit den regional betroffenen Grundeigentümern und Bewirtschaftern, indem zuerst langfristige Einkommensmöglichkeiten sichergestellt werden. Reformierung des Klimaschutzgesetzes und der LULUCF-Verordnung und dabei sind insbesondere die unrealistischen CO2-Senkenziele für den Wald korrigieren.
6. Energiewende mit allen erneuerbaren Energien umsetzen und fortführen
Verbindliches Zukunftskonzept für Biomasse aus Land- und Forstwirtschaft als zentraler Teil für einer erfolgreichen Energiewende, insbesondere bei Holzenergie und Biogas, zum Beispiel über die Schaffung von Cluster. Förderung der Umsetzung von kommunalen Wärmeplanungen mit lokalen Akteuren insbesondere der Land- und Forstwirtschaft. Vorrang von dezentralen Konzepten der Energie- und Wärmeerzeugung. Förderung von Investitionen in dezentrale Energiespeicher im ländlichen Raum sowie Schaffung einer landwirtschaftlichen Privilegierung solcher Vorhaben in allen dafür erforderlichen Rechtsbereichen und auch bei der Bundesnetzagentur.
7. Natur- und Umweltschutz – Freiwilligkeit und Kooperation statt Verbotspolitik
Grundsatz „Natur- und Umweltschutz geht alle an!“: Nein zu einseitigem Vorgehen. Dementsprechend ist auch das Verbandsklagerecht abzuschaffen. Land- und Forstwirtschaft nehmen Natur- und Umweltschutz sehr ernst und haben selbst größtes Interesse an Artenvielfalt, Ressourcenschutz und Sicherung der Naturkreisläufe. EU-Naturwiederherstellungsgesetz (NRL): Bei der Umsetzung durch den erforderlichen, nationalen Wiederherstellungsplan ist der absolute Vorrang für freiwillige, kooperative Maßnahmen sicherzustellen und es muss der frühzeitige Austausch mit Grundeigentümern und Bewirtschaftern erfolgen. Moorschutz hat über freiwillige, kooperative Maßnahmen in Abstimmung mit den regional betroffenen Grundeigentümern und Bewirtschaftern zu erfolgen und es müssen zuerst langfristig, Einkommensmöglichkeiten geschaffen werden. Ressourcenschutz ist über kooperativen Weg weiter erfolgreich auszubauen. Zielkonflikte sind umfassend zu berücksichtigen.
8. Ländliche Räume: Vitalität und wirtschaftliche Stabilität gemeinsam mit den Menschen vor Ort voranbringen
Stärkung insbesondere von Nahversorgung, Bildungseinrichtungen, Infrastruktur, Nahverkehr, wohnortnahe medizinische Versorgung und Telemedizin, leistungsfähiges Internet. Die Daseinsvorsorge auf dem Land ist in den Mittelpunkt zu stellen und es ist ein entsprechender Rahmen zur politischen Unterstützung zu gewährleisten. Stärkung der Aus- und Weiterbildung in der Land- und Forstwirtschaftsowie der Hauswirtschaft;Schaffung von Angeboten zum lebenslangen Lernen .Einführung eines verpflichtenden Gesellschaftsjahres. Wirtschaftsförderung im Kleinen anstatt im Großen: Fokus vor allem auf Selbstständige, Handwerk, Mittelstand, Land- und Forstwirtschaft, Start-Ups; zudem ist deren Eigenverantwortung zu stärken und die überzogene Regulierung tiefgreifend abzubauen. Vereinfachung und Ausbau der Fördermöglichkeiten für lokal fest verwurzelte Akteure, vor allem Wirtschaftsakteure.
9. Steuer- und Sozialpolitik für die Land- und Forstwirtschaft
Steuerfreie Risikorücklage: Diese Maßnahme ist zur Stärkung des einzelbetrieblichen Risikomanagements einzuführen. Umsatzsteuerpauschalierung gemäß § 24 UstG: Reaktivierung der bisherigen Wirksamkeit über eine Erhöhung der Umsatzsteuergrenze auf 800.000 Euro analog dem Wachstumschancengesetz und grundsätzlich über einen MwSt.-Pauschalsatz, der das reale Vorsteueraufkommen ausreichend abdeckt und ein wirksames Vereinfachungsverfahren gewährleistet. Anpassung der steuerlichen Vieheinheitengrenze an die aktuelle Situation der landwirtschaftlichen Familienbetriebe angesichts ihrer betrieblichen und wirtschaftlichen Weiterentwicklung in den letzten Jahren und Jahrzehnten. Stärkung der landwirtschaftlichen Sozialversicherung mit langfristig gesicherten Bundesmitteln; Unterstützung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung mit einem Bundeszuschuss von mindestens 200 Mio. Euro/Jahr ab 2025 und über eine Revision der sachlich unbegründeten Einstufung von Parkinson als Berufskrankheit. Erbschaft- und Schenkungsteuer: Einführung von zumindest regionalisierten Freibeträgen, die zum Beispiel in Bayern mindestens den örtlich vergleichbaren Werten von Einfamilienhäusern entsprechen – bzw. Einführung einer generellen Freistellungsregel für die steuerfreie Übertragung eines selbstgenutzten Wohnhauses an die Kinder. Befreiung von der Energiesteuer bei in der Land- und Forstwirtschaft eingesetzten, regional erzeugten Biokraftstoffen/-energien und nicht-fossile Kraftstoffen. Reduzierung der Dieselsteuer mindestens auf europäisches Durchschnittsniveau für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge. Mindestlohn: Sicherstellen der Autonomie der Tarifkommission; Festlegungen stets mit Augenmaß sowie im Kontext des europäischen Binnenmarktes, des Erhalts einer heimischen Erzeugung von hochwertigem Obst, Gemüse und anderer arbeitsintensiver Sonderkulturen. Grundsteuer: Einsatz der Bundespolitik für die allseits zugesagte Aufkommensneutralität bei der jährlichen Umsetzungsentscheidung durch die Kommunen bezüglich land- und forstwirtschaftlicher Betriebe.
10. Ernährungspolitik und Verbraucherschutz mit Mehrwert
Die Entscheidungsfreiheit der Bürger/-innen bei ihrer Ernährung ist sicherzustellen. Der Vorrang für eine vielfältige Ernährung mit tierischen und pflanzlichen Lebensmitteln – am besten aus regionaler Erzeugung – muss umgesetzt werden. Lebensmittelverschwendung ist konkret und konsequent in den der Landwirtschaft nachgelagerten Sektoren anzugehen. Stärkung der praxisnahen Ernährungs- und Verbraucherbildung sowie hauswirtschaftlicher Kompetenzen – Alltagskompetenz – von klein auf, vor allem mit Blick auf eine höhere Wertschätzung für regionale Lebensmittel. Förderung von Regionalität und Saisonalität in der Gemeinschaftsverpflegung und eine Informations- und Marketingoffensive für Regionalität und Saisonalität im privaten Konsum. Prüfung einer Herkunftskennzeichnung für wesentliche Zutaten wie Fleisch-, Milch-, Ei- und Kartoffelprodukte in der Gemeinschaftsverpflegung. Gegen Verbrauchertäuschung und für mehr Klarheit bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln. Ausbau der Qualitäts- und Herkunftssicherungssysteme zur Stärkung der regionalen Produktvielfalt mit ihren Erzeugerinnen und Erzeugern und den Wirtschaftskreisläufen.
Hier stehen Ihnen die Wahlanliegen und der 5-Punkte-Katalog zur Bundestagswahl 2025 des BBV zum Download bereit:
Ergänzend zu den Wahlanliegen für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 sind die Positionspapiere des Bayerischen Bauernverbandes zu speziellen Themen und in Bezug auf Detailanliegen zu berücksichtigen, die im Internet zu finden sind: www.bayerischerbauernverband.de/positionen