BBV-Stellungnahme für die Erarbeitung eines Reduktionsprogramms Pflanzenschutz des BMEL
Bayerns Bauern bekennen sich klar zum Ziel, den bedarfsweisen Einsatz chemisch-synthetischer PSM weiter zu reduzieren
Bayerns Bäuerinnen und Bauern bekennen sich klar zum Ziel, den bedarfsweisen Einsatz chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel weiter zu reduzieren sowie insbesondere die Ernten bestmöglich zu sichern und die Erzeugung von hochwertigen Nahrungsmitteln zu gewährleisten. Diesbezüglich wurde und wird bereits viel geleistet und die Landwirtinnen und Landwirte sind bereit, diesen Weg fortzuführen. Hierfür benötigt die Landwirtschaft jedoch geeignete Rahmenbedingungen.
Generell bedarf es in Politik, Gesellschaft, Forschung und Wissenschaft einer stärkeren Verankerung der Phytomedizin als Bestandteil von Nachhaltigkeitsstrategien, um so zu einem echten Green Deal beizutragen. Die vorliegende Diskussionsgrundlage des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) erfüllt diesen Anspruch nicht, sondern erweckt den Eindruck eines Rückschrittsprogramms. Um den Zielen
- Ernährungssicherung,
- grüne Kohlenstoffwirtschaft anstatt fossiler Rohstoffwirtschaft,
- erneuerbare Energien sowie
- Biodiversität und Ressourcenschutz
ausreichend Rechnung zu tragen, sind unseres Erachtens substanzielle Nachbesserungen beim vorliegenden Diskussionspapier des Bundeslandwirtschaftsministeriums erforderlich.
Die vorgelegte Diskussionsgrundlage wird der Aufgabe, die Weichen für einen zukunftsfähigen Pflanzenschutz zu stellen, in keiner Weise gerecht. Die darin enthaltenen Maßnahmen stellen einen Zuwachs an Auflagen und Bürokratie dar. Es nicht zielführend, mit pauschalen Prozentzielen einseitig auf eine Extensivierung der heimischen
Lebensmittelerzeugung abzielen. Stattdessen müssen in einer ausgewogenen Zielsetzung zwingend auch die Aspekte der Versorgungssicherung mit Lebensmitteln, die ökonomische Tragfähigkeit, die praktische Umsetzbarkeit sowie das Resistenzmanagement Berücksichtigung finden.
Pflanzenschutz ermöglicht die Erzeugung qualitativ hochwertiger und regionaler Lebensmittel. Dabei wird nach den Grundsätzen des integrierten Pflanzenschutzes und
nach dem Prinzip „so wenig Pflanzenschutzmittel wie möglich, so viel wie nötig“ gehandelt. Durch ein pauschales Reduktionsziel ohne Berücksichtigung oben genannter Aspekte steigen unweigerlich die Produktionskosten für heimische Lebensmittel, was zu einer noch stärkeren Abhängigkeit von Importen aus Drittstaaten mit niedrigeren ökologischen Produktionsbedingungen führen würde.
Die veröffentlichte Diskussionsgrundlage stellt – vor allem in Bezug auf die Megathemen des 21. Jahrhunderts wie zum Beispiel Klimawandel, nachhaltige Zukunft, Versorgungssicherheit, Ersatz von fossilen Rohstoffen usw. – im Wesentlichen ein Rückschrittsprogramm dar. Stattdessen sind für eine zukunftsfähige Landwirtschaft gangbare kooperative Ansätze und Maßnahmen notwendig, welche die Herausforderungen der Landwirtschaft berücksichtigen und eine ausgewogene Zielsetzung darstellen.
Nachfolgend wird sich auf die einzelnen Maßnahmen der Diskussionsgrundlage bezogen:
Kapitel „II. NAP weiterentwickeln“
Im vorliegenden Diskussionspapier wird genannt, dass die NAP-Aktivitäten klar auf die Themenbereiche ‚Reduktion chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel‘ und ‚Stärkung des Integrierten Pflanzenschutzes‘ ausgerichtet werden sollen, sowie die Leitlinien des Integrierten Pflanzenschutzes aktualisiert werden sollen.
- Wie bereits zu vorherigen Punkten genannt, muss das Thema gesamtheitlich und objektiv betrachtet werden. Eine ‚klare Fokussierung‘ und Ausrichtung auf Teilaspekte ist deshalb nicht zielführend und somit abzulehnen.
- Wenn von weiterentwickeln gesprochen wird, dürfen nicht nur zusätzliche gesetzliche Verschärfungen und Verbote gemeint sein. Weiterentwickeln muss vielmehr bedeuten, dass Ansätze, die der Verbesserung des Anbaus dienen, z.B. auch die Beratung zum integrierten Pflanzenschutz intensiver in die Breite getragen werden. Eine Politik der Verschärfungen und Verbote ist hier nicht zielführend.
Kapitel „III. Einsatz von Pestiziden reduzieren“
Z. 122 – 129
• Die Förderung bestimmter Strukturen und Landschaftselemente im Rahmen eines kooperativen Ansatzes ist aus landwirtschaftlicher Sicht gangbar. Dies zeigen Bayerns Bäuerinnen und Bauern nicht zuletzt an der regen Teilnahme an Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen. Jeder zweite der rund 100.000 Landwirtschaftsbetriebe in Bayern leistet auf rund jedem dritten Hektar seiner Flächen freiwillig kooperativen Umwelt- und Naturschutz. Dazu kommen weitere 160.000 Hektar, auf denen über das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) besondere Naturschutzmaßnahmen erbracht werden.
- Die Anwendung zugelassener Pflanzenschutzmittel an einen Refugialflächenansatz zu knüpfen, läuft dem kooperativen Ansatz zuwider und ist strikt abzulehnen. Pflanzenschutzmittel werden auf europäischer Ebene bereits umfassend auf ihre ökologische Wirkung getestet.
- Der geschilderte Ansatz würde Kollektivstrafen für Landwirte in betroffenen Regionen gleich kommen. Der Schutz und die Förderung der Biodiversität muss auch weiterhin über freiwillige, kooperative Programme und Maßnahmen verfolgt werden.
Z. 135 – 140:
Das BMEL spricht sich für eine EU-weite, harmonisierte Bewertungsmethode für Biodiversität aus.
- Chemische Pflanzenschutzmittel durchlaufen im Rahmen der Zulassung äußerst strengen Prüfverfahren. Dabei werden sowohl das Umweltverhalten, die toxikologischen Eigenschaften als auch die biologische Wirksamkeit genauestens überprüft.
- Im Fall der Verlängerung der Genehmigung des Wirkstoffs Glyphosat wurden von der EFSA mehrere tausend Studien berücksichtigt. Die Aussage des BMEL, die Entscheidung für die Verlängerung als falsch zu empfinden, stößt deshalb auf vollkommenes Unverständnis. Das BMEL hat die auf Fachinformationen beruhende, politische Entscheidung auf Ebene der EU zu akzeptieren.
- Die Landschaften sowie deren Biodiversität in Europa sind äußerst vielfältig. Dieser Vielfalt wird eine pauschale Biodiversitätsbewertung auf europäischer Ebene nicht gerecht. Vielmehr sollte die Bewertung auf Basis des jeweiligen Naturraums durchgeführt werden, um diesen möglichst gut berücksichtigen zu können.
Z. 141 f:
Das Diskussionspapier sieht eine Weiterführung der in der PflSchAnwV bestehenden Einschränkungen für Glyphosat vor.
- Es wird als fachlich geboten und sinnvoll erachtet, eine kritische Prüfung der besonderen Anwendungsbestimmungen in der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung vorzunehmen.Glyphosat ist unter anderem für eine klimaangepasste und gewässerschonende Bewirtschaftungsweise ein wichtiges Werkzeug, für welches es aktuell keine hinreichende Alternative gibt.
- Insbesondere das Verbot der Anwendung in Wasserschutzgebieten und Heilquellenschutzgebieten ist als fachlich unbegründet zu bewerten und sollte im Sinne des Gewässerschutzes zurück genommen werden. Durch Glyphosat kann in den Wasserschutzgebieten eine konservierende Bodenbearbeitung durchgeführt und Erosion sowie Stickstoffmobilisierung somit minimiert werden.
Z. 143 – 146:
Unterstützung der Erforschung praxisnaher Strategien für konservierende, erosionsmindernde Bodenbearbeitung.
- Die Erforschung solcher Verfahren ist positiv anzumerken. Jedoch muss klar betont werden, dass zuerst praxisreife Alternativen bereitgestellt werden müssen, bevor für die Landwirtinnen und Landwirte durch die Anwendungsauflagen für Glyphosat ein wichtiges Werkzeug beschränkt wird.
Z. 148 ff:
Verbesserung des Risikomanagements für behandeltes Saatgut.
- Für den Umgang mit behandeltem Saatgut gibt es bereits umfassende Vorschriften und Auflagen.
- Es ist darauf zu achten, keine nationalen Alleingänge zu vollziehen und somit die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Lebensmittelproduktion weiter zu beschneiden.
Z. 152 f
- Wir erachten es für besonders wichtig, dass solche Prognose- und Entscheidungshilfen kostenlos für alle Landwirte zur Verfügung gestellt werden. Maßnahme ‚Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel verbessern‘
Z. 159 – 162
- Im Positionspapier ist genannt, dass die Verfahren zur Zulassung risikoarmer Pflanzenschutzmittel verbessert werden soll. Für das Zulassungsverfahren besteht generell Bedarf zur Optimierung:
o Abbau des Zulassungsstaus
o Resistenzmanagement
Zu einer Vermeidung der Resistenzbildung durch Schadorganismen und damit zur Wahrung der nachhaltigen Nutzung von Pflanzenschutzmitteln sollten für jede Indikation (Kulturpflanze-Schadorganismus-Kombination) mindestens drei unterschiedliche Wirkstoffgruppen für den Pflanzenschutz zur Verfügung stehen, damit diese abwechselnd eingesetzt werden können. Einer Studie des Julius-Kühn-Instituts zufolge ist dies für 63,5 % der Kombinationen nicht gegeben (Jeske 2019, Oliveira Garcia et al. 2021). Die Entwicklung und die Zulassung neuer Wirkstoffgruppen ist zudem für viele Anwendungsbereiche in absehbarer Zeit nicht zu erwarten. Die Folge ist der unweigerliche Wirksamkeitsverlust der verbleibenden Wirkstoffgruppen durch die Resistenzbildung der Schaderreger. Dies muss dringend vermieden werden. Deshalb sollte das Resistenzmanagement in der nationalen Regulierung von Pflanzenschutzmitteln eine deutlich stärkere Berücksichtigung finden.
o Wettbewerbsgleichheit und Selbstversorgungsgrad
Bei der nationalen Zulassung sollte die Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen durch unterschiedliche amtliche Anforderungen auf europäischer sowie auf internationaler Ebene stärkere Berücksichtigung finden. Eine weitere Verschärfung der Pflanzenschutzmittelzulassung auf nationaler Ebene ist abzulehnen. Stattdessen muss die zonale Zulassung in Europa in den Fokus gerückt werden, um die Wettbewerbsfähigkeit der Lebensmittelproduktion in Deutschland nicht weiter zu beschneiden. Andernfalls folgt unweigerlich ein Rückgang der heimischen Lebensmittelproduktion, was wiederum zu einem Leakage-Effekt führt: Die Lebensmittel werden aus anderen Ländern und zu niedrigeren ökologischen Produktionsbedingungen importiert.
Z. 163 – 166:
Implementierung einer EFSA-anerkannten Methode zur Bewertung indirekter Auswirkungen auf die Biodiversität durch Nahrungsnetzeffekte.
- Zur Vermeidung potenzieller Risiken sind die Anforderungen für Pflanzenschutzmittel in den vergangenen Jahren stetig gestiegen.
- Für zahlreiche Indikationen fehlen den Landwirten bereits jetzt wirkungsvolle Maßnahmen, um Ertrag und Qualität schützen zu können.
- Eine weitere Verschärfung der Zulassung von Wirkstoffen ist nicht zielführend. Vielmehr müssen durch Forschung und Innovation wirkungsvolle Alternativen für den Pflanzenschutz bereitgestellt werden.
Kapitel „IV. Wissenstransfer, Forschung und Digitalisierung“
Z. 174 – 180:
Förderung der Entwicklung biologischer Pflanzenschutzmittel und nicht-chemischer Verfahren im Pflanzenschutz; Entwicklung neuer Methoden zur biologischen Regulierung von Schadorganismen.
- Die Förderung der Entwicklung sollte wissenschaftsbasiert und stofflich objektiv entschieden werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass auch die Wirkung von Biologicals auf chemischen Stoffen basiert und diese chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln nicht pauschal vorzuziehen sind. Zudem sind Biologicals als Lebewesen in ihrer schädlingsregulierenden Wirkung stark von der Witterung abhängig und somit nicht immer garantiert.
Z. 181 - 184:
Förderung der Forschung und Entwicklung von Projekten zu digitalen Techniken und Künstlicher Intelligenz.
- Digitalisierung und technische Innovationen bergen ein großes Potenzial zur Einsparung chemischer Pflanzenschutzmittel. Eine Intensivierung der Forschung und der Entwicklung sind dementsprechend zu befürworten. Bereits jetzt gibt es verschiedene technologische Möglichkeiten, den Einsatz deutlich zu reduzieren, z.B. Recyclingspritzen, Spot Spraying oder sensorbasierte Hacken. Mit einer geeigneten Technikförderung könnte diese Technik in die Praxis geführt werden.
Z. 186 – 198
- Die Förderung von Modellregionen und -betrieben ist begrüßenswert. Bei der Ausgestaltung und der Wahl an Maßnahmen ist ein besonderes Augenmerk auf die ökonomische Tragfähigkeit zu legen, da nur solche Maßnahmen von der Praxis angenommen und umgesetzt werden können.
Kapitel „V. Finanzielle Anreize für die Landwirtschaft“
Z. 213 – 217:
Es wird im Diskussionspapier gefordert, dass die Agrarförderung nach 2027 konsequent nach dem Prinzip „öffentliches Geld für öffentliche Güter“ erfolgen soll
- Die europäische Landwirtschaft produziert unter - im internationalen Vergleich - sehr hohen Umwelt- und Klimastandards regionale Lebensmittel. Nach einer Studie von Karl und Noleppa (2017) bedeuten diese öffentlichen Leistungen einen Wettbewerbsnachteil von 246 € pro Hektar für die Landwirtschaft in Deutschland, wobei Unterschiede im Sozialstandard noch gar nicht berücksichtigt wurden. Durch die Basisprämie wird ein Teil dieses Wettbewerbsnachteils ausgeglichen, damit die Landwirtinnen und Landwirte qualitativ und ökologisch wertvolle Lebensmittel produzieren können.
- Schon jetzt hängt ein Großteil der Fördergelder an Umweltmaßnahmen. Würde ausschließlich das Prinzip „öffentliches Geld für öffentliche Leistungen“ verfolgt werden, so wären erhöhte Erzeugerpreise in Europa und ein Leakage-Effekt die Folge: Da die Konsumenten die hohen Umwelt- und Klimaleistungen europäischer Lebensmittel beim Kauf nicht finanziell tragen würden, würde der Import an Lebensmitteln aus Drittstaaten deutlich ansteigen, inklusive der dort herrschenden Defizite bei Umwelt- und Klimastandards.
- Bei der Ausgestaltung der zukünftigen Agrarförderung sollten vielmehr die Vorschläge der ZKL Berücksichtigung finden.
Z. 219 – 223:
Im Papier wird die Förderung des Erschwernisausgleichs Pflanzenschutz auch auf Flächen außerhalb von Natura 2000-Gebieten genannt.
- Die Ausweitung der Förderung ist positiv zu bewerten. Die dafür verwendeten Gelder dürfen jedoch nicht zur Streichung der Fördergelder an anderer Stelle führen. Es ist jedoch anzumerken, dass in Schutzgebieten grundsätzlich kooperative Konzepte Vorrang haben sollten.
Z. 226 ff: „Analog zu bestehenden Regelungen zu Pestiziden in Naturschutzgebieten, bei den Landwirtinnen und Landwirte einen Erschwernisausgleich bekommen, wollen wir Regeln für die Trinkwasserschutzgebiete finden“.
- Die im Papier enthaltene Formulierung ist nicht eindeutig interpretierbar.
- Es ist ein kooperativer Ansatz zu wahren, wie er bereits jetzt flächendeckend in Trinkwasserschutzgebieten gelebt wird. Ordnungsrechtliche Verbote des Pflanzenschutzmitteleinsatzes sind fachlich nicht haltbar und strikt abzulehnen.
Z. 230 – 237:
Ziel des BMEL ist es, externe Kosten von Pflanzenschutzmitteln weiter zu internalisieren.
- Eine Pflanzenschutz-Abgabe oder -Steuer ist grundsätzlich abzulehnen und dessen Wirksamkeit ist zu bezweifeln. Aufgrund von Mindererträgen und qualitativenEinbußen ist lediglich eine Verteuerung der Produktion zu befürchten. Der Selbstversorgungsgrad für Gemüse liegt in Deutschland bei 36 % und für Obst bei unter 23 %. Aufgrund der bereits bestehenden, hohen Disparitäten bei den Umwelt- und Klimastandards zu Drittländern sind zusätzliche Belastungen strikt zu vermeiden.
Kapitel „IX. Evaluierung, Indikatoren und Monitoring“
Z. 274 – 279:
Zwischenevaluierung im Jahr 2026 und abschließende Evaluierung der angestrebten Reduktion chemischer Pflanzenschutzmittel um 50 Prozent.
- Ein pauschales Reduktionsziel von 50 % ist weder auf europäischer, noch auf nationaler Ebene gesetzlich verankert. Wie bereits genannt sind pauschale Prozentziele und nationale Alleingänge nicht zielführend. Vielmehr sollten kooperative Maßnahmen entwickelt werden, die praktisch umsetzbar sind und die Ernährungssicherheit sowie die Selbstversorgung mitdenken.
- Es wird festgestellt, dass in der Diskussionsgrundlage kein Referenzzeitraum genannt ist.
Z. 281 – 285:
Das BMEL sieht vor, die Aufwandmenge und das Risiko von Pflanzenschutzmittel sollen durch Indikatoren ins Verhältnis gesetzt werden, um eine aussagekräftige Fortschrittsmessung der Reduktion zu schaffen.
- Anstatt sich auf Aufwandmenge und Risiko zu beschränken, sollten auch andere Aspekte Berücksichtigung finden. Beispielsweise der Selbstversorgungsgrad und welche Alternativen für die Indikation vorhanden sind.
Z. 292 – 295:
Aufbau einer Datenbank mit Daten der Pflanzenschutzmittel-Anwendung, Kleingewässermonitoring, Monitoring luftverfrachteter PSM und das Monitoring der biologischen Vielfalt in Agrarlandschaften.
- Da Pflanzenschutz-Anwenderdaten höchst sensibel sind, sollen diese wie bisher mit dem freiwilligen Ansatz und nur im rechtlich notwendigen Umfang erhoben werden.
- Es gilt dringend zu vermeiden, dass in einer solchen Datenbank einzelbetriebliche Anwenderdaten einsehbar sind.