EU-weit einheitliche verpflichtende Herkunftskennzeichnung für alle Lebensmittel
Position der Landesversammlung des Bayerischen Bauernverbandes
Gerade vor dem Hintergrund deutlich höherer gesetzlicher Anforderungen z.B. bei Sozialstandards sowie im Umwelt-, Klima- und Tierschutz in der EU im Vergleich zu Drittstaaten, aber auch zunehmender Unterschiede zwischen den EU-Staaten (wobei der Bayerische Bauernverband nationale Alleingänge in der EU grundsätzlich ablehnt), gewinnt die Kennzeichnung der Herkunft an Bedeutung und Aussagekraft. Mit Hilfe einer Herkunftskennzeichnung können Verbraucher, denen diese Erzeugungsbedingungen wichtig sind, ihre Kaufentscheidung gezielt treffen.
Aktuelle Situation
Aktuell gibt es in verschiedenen Bereichen eine verpflichtende EU-weit geltende Herkunftskennzeichnung, zum Beispiel für frisches Rind-, Schweine- und Geflügelfleisch, frisches Obst und Gemüse sowie Honig. Einzelne EU-Mitgliedstaaten haben außerdem für weitere Produkte (z.B. Milch) Regelungen auf nationaler Ebene eingeführt, zum Beispiel Frankreich und Italien. Darüber hinaus gibt es freiwillige Herkunftskennzeichnungen, wie zum Beispiel die staatlichen Siegel Geprüfte Qualität Bayern (GQB) und Bayerisches Bio-Siegel (BBS). Diese sind zu stärken und auszubauen. Nicht zuletzt bietet auch der Einkauf direkt beim Erzeuger (Einkaufen auf dem Bauernhof) die Möglichkeit, sich als Verbraucher der Herkunft der Lebensmittel gewiss zu sein. Die bestehenden Kennzeichnungen decken aber nicht den gesamten Lebensmittelmarkt ab. „Blinde Flecken“ sind insbesondere verarbeitete Produkte und das gesamte Segment des Außer-HausVerzehrs, dessen Bedeutung ständig zunimmt. Darüber hinaus ist der Produktbereich Milch und Milchprodukte bisher nicht von einer EU-weit verpflichtenden Herkunftskennzeichnung erfasst.
Position des Bayerischen Bauernverbandes
Der Flickenteppich zu verpflichtenden Regelungen für die Herkunftskennzeichnung innerhalb der Europäischen Union ist mit Blick auf einen EU-weiten Markt und Wettbewerb nicht akzeptabel. Daher fordert der Bayerische Bauernverband eine EU-weit einheitliche verpflichtende Herkunftskennzeichnung für alle Lebensmittel. Dies umfasst auch die Primärzutaten von verarbeiteten Produkten sowie die Lebensmittel im Außer-Haus-Verzehr. Bei der konkreten Ausgestaltung ist auf die Umsetzbarkeit in den jeweiligen Erzeugungs- und Vermarktungsketten zu achten.