Heimische Tierhaltung statt Importe tierischer Lebensmittel
Position der BBV-Kreisobmänner zu aktuellen Herausforderungen für die bayerische Tierhaltung
Viele Menschen möchten jetzt und weiterhin tierische Lebensmittel genießen und wünschen sich dafür heimische Produkte. Die bayerischen Bauernfamilien wollen und können diese erzeugen. Aber es gilt, jetzt die nötigen politischen Rahmenbedingungen zu setzen, um Weiterentwicklungen zu ermöglichen und zu unterstützen. Statt die heimische Tierhaltung zu zerstören und durch Importe aus Ländern mit niedrigeren Standards in Tier-, Umwelt- und Klimaschutz zu ersetzen.
Geplante Änderungen im Tierschutzgesetz: Es droht das Aus für viele kleine Betriebe
Der vorliegende inoffizielle Entwurf zur Novellierung des Tierschutzgesetzes versetzt die BBV-Kreisobmänner aber in Alarmstimmung. Insbesondere die Pläne zur grundsätzlichen Beendigung der Möglichkeit, Tiere angebunden oder anderweitig fixiert zu halten, sind völlig inakzeptabel und kontraproduktiv. Dazu gehört nicht nur ein Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung mit einer Übergangsfrist von fünf Jahren, sondern auch eine nur vorübergehende Duldung einer Kombinationshaltung mit für viele Betriebe nicht umsetzbaren Kriterien (Weide plus Auslauf im Winter). Die geplanten Gesetzesänderungen werden nicht zu einem besseren Tierschutz führen, sondern dazu führen, dass mehr Tiere im Ausland unter weniger strengen Regeln gehalten werden. Allein in Bayern steht dadurch die Existenz von über 10.000, kleinen Milchviehbetrieben auf dem Spiel, darunter zahlreiche Ökobetriebe. Besonders in Grünlandregionen droht ein massiver Strukturbruch, der Verlust von Biodiversität und regionaler Wertschöpfung. Die BBV-Kreisobmänner fordern erhebliche Änderungen an dem Entwurf, damit den Betrieben der Weg zur Weiterentwicklung geebnet statt erschwert oder unmöglich gemacht wird. Konkret muss die seit Jahren definierte und im Markt etablierte Kombinationshaltung mit 120 Tagen Bewegung pro Jahr zukunftsfähig sein. Zudem müssen Betriebsleiter auch nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung Betriebe mit Kombinationshaltung noch übergeben können. Und die Obergrenze von maximal 50 Tieren muss aufgehoben werden. Außerdem müssen veränderungswillige Betriebe durch gezielte Beratung, Bauförderung, Bürokratieabbau und Erleichterungen im Baurecht unterstützt werden.
Der inoffizielle Entwurf des Tierschutzgesetzes enthält weitere Knackpunkte, an denen deutlicher Korrekturbedarf besteht. Die BBV-Kreisobmänner setzen sich dafür ein, dass das etablierte und schonende Verfahren zum Veröden der Hornanlagen mittels Schmerzmittelgabe und Sedierung sowie Durchführung zum optimalen Zeitpunkt beibehalten wird. Abgelehnt wird eine Verschärfung bei der Umsetzung des Aktionsplans Kupierverzicht bei Schweinen. Dies würde die Schweinehalter, die ohnehin schon vor großen Herausforderungen in den kommenden Jahren stehen, massiv überfordern sowie den Import von Ferkeln mit im Ausland gekürzten Schwänzen deutlich ankurbeln. Des Weiteren muss die Möglichkeit zum Kürzen der Schwänze bei Lämmern auf eine Mindestlänge von 15 cm so lange erlaubt bleiben, bis züchterisch kürzere Schwänze erreicht sind.
Regionale Wertschöpfungsketten erhalten und stärken
Sorge bereiteten den BBV-Kreisobmännern auch die drohenden Konsequenzen aus einem durch die aktuellen bundespolitischen Vorhaben forcierten Rückgang der Tierhaltung für die regionalen Wertschöpfungsketten. Einerseits sind regionale Schlachtung und Verarbeitung sowie kurze Transportwege sowohl gesellschaftlich als auch politisch erwünscht. Andererseits werden bestehende Strukturen - ob Schlachthöfe, Molkereien oder Metzgereien - nur dann eine Zukunft haben, wenn auch weiterhin Nutztiere in entsprechendem Umfang in Bayern gehalten werden. Die BBV-Kreisobmänner fordern daher durch politische Rahmenbedingungen und Förderansätze klare Signale für Erhaltung und Stärkung regionaler, leistungsfähiger Wertschöpfungsketten zu setzen. Dies dient dem Tierschutz als auch der Qualität des Fleischs.