IED: Bäuerliche Tierhaltung nicht gefährden und mehr Tierwohl ermöglichen
Position des Präsidiums zur Abstimmung des Umweltausschusses im Europaparlament über die Industrieemissionsrichtlinie
Dabei muss klar sein, dass Landwirtschaft von natürlichen Prozessen geprägt ist, die nicht vollumfänglich steuerbar sind und auch zu Umweltauswirkungen führen. Hierbei kann es auch zu Zielkonflikten kommen, wobei aber das Tierwohl immer Vorrang haben muss.
Die Vorschläge der EU Kommission zur Novelle der Industrieemissionsrichtlinie vom April 2022 sind ein Pauschalangriff auf die bäuerliche Tierhaltung: Massive Absenkung der Schwellenwerte, Einbeziehung der Rinder, Aggregationsregel für mehrere Ställe eines Betriebe sowie zusätzliche bürokratische Hürden für das Betreiben eines Stalles sind die zentralsten Kritikpunkte des Berufsstandes. Allein in Bayern wären statt bisher 500 dann rund 5.000 Betriebe betroffen. Der
Weiterbetrieb eines Stalles wäre mit zusätzlichen massiven Kosten verbunden, die dann durch die dynamische Nachrüstpflicht mit der „best verfügbaren Technik“ zur Emissionsminderung Vorgabe ist.
Nach der Positionierung des Europäischen Rates hatte der Agrarausschuss im Europaparlament einen Status Quo ohne zusätzliche Verschärfungen gefordert. Der in dieser Thematik aber federführende Umweltausschuss, der am 24. Mai über seine Position abstimmt, die danach in die finale Abstimmung ins Plenum geht liegt aber weit hinter den Anliegen des Berufsstandes zurück und geht in Teilen sogar über die Vorschläge der Kommission hinaus.
Das Präsidium des Bayerischen Bauernverbandes fordert deshalb von den Mitgliedern des Umweltausschusses im Europaparlament:
- Freigelüftete Ställe aus Industrieemissionsrichtlinie heraushalten
- Keine weitere Anhebung der Schwellenwerte für Schweine- und Geflügelbetriebe, die schon jetzt Teil dieser Richtlinie sind
- Keine Einbeziehung der Rinderhaltung
- Streichung der Aggregationsregel
Für den Tierhaltungsstandort Europa und damit Deutschland sowie Bayern wird durch die Industrieemissionsrichtlinie auf übergeordneter Ebene eine zentrale Weichenstellung vollzogen bei der die Abgeordneten nun die Herausforderungen auf den Betrieben und die Umsetzbarkeit berücksichtigen müssen, um bäuerliche Tierhaltung und mehr Tierwohl auch in Zukunft zu ermöglichen. Deshalb darf es keine Verschärfung geben, wozu die bereits beschlossene Position des EU Agrarausschusses eine gute Orientierung bietet.