Baustelle hinter dem Maisfeld
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Inanspruchnahme land- und forstwirtschaftlicher Flächen im Landesentwicklungsprogramm begrenzen

BBV-Präsidium zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms

19.04.2022 | Die Bayerische Staatsregierung hat bereits im Jahr 2019 eine Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes beschlossen, womit die Vision eines Gesamtkonzepts für die räumliche Entwicklung und Ordnung Bayerns in einem mittelfristigen Zeitraum festgelegt werden soll.

Aktuell liegt dazu ein Entwurf der Teilfortschreibung aus dem Dezember 2021 zur Stellungnahme vor. Mit dem Entwurf sollen die Festlegungen in den Bereichen „Gleichwertige Lebensverhältnisse und starke Kommunen“, „Nachhaltige Anpassung an den Klimawandel und gesunde Umwelt“ und „nachhaltige Mobilität“ geändert werden.


Das Präsidium des Bayerischen Bauernverbandes hat sich in seiner heutigen Sitzung mit diesem Entwurf auseinandergesetzt, da die Festlegungen der Landesplanung auch von großer Bedeutung für die Land- und Forstwirtschaft in Bayern sind.
Eine deutliche Auswirkung auf die Entwicklung Bayerns hat der Rückgang der landwirtschaftlichen Nutzflächen. Seit 1960 wurden der bayerischen Landwirtschaft bereits mehr als 840.000 Hektar landwirtschaftlicher Flächen entzogen, vor allem für Siedlungs- und Verkehrsprojekte, aber auch für die damit verbundenen Ausgleichsflächen. Der anhaltende Verlust land- und forstwirtschaftlicher Nutzflächen durch planerische Inanspruchnahme und Ausgleichsflächen stellt auch ein Risiko für die sichere Versorgung mit Lebensmitteln in Bayern dar.


Mit den nun geplanten Festlegungen im Landesentwicklungsprogramm wird der Grundsatz aufgestellt, dass land- und forstwirtschaftliche Gebiete in ihrer Flächensubstanz zu erhalten sind und insbesondere für die Landwirtschaft besonders geeignete Flächen nur in dem unbedingt notwendigen Umfang für andere Nutzungen in Anspruch genommen werden sollen. Zudem ist es zu begrüßen, dass jetzt erstmals im Landesentwicklungsprogramm festgelegt werden soll, dass in den Regionalplänen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Landwirtschaft festgelegt werden können. Wichtig ist in der Folge, dass diese Möglichkeit in den Regionalplänen dann auch rasch genutzt wird, um landwirtschaftliche Nutzflächen für die Bewirtschaftung zu sichern.


Weiterhin fordern die Mitglieder des Präsidiums des Bayerischen Bauernverbandes die Bayerische Staatsregierung auf, in der jetzigen Teilfortschreibung zusätzliche wirksame Festlegungen im Landesentwicklungsprogramm aufzunehmen, um den heutigen Stand der land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen dauerhaft zu erhalten, die Flächeninanspruchnahme zu begrenzen und dringend notwendige Projekte und Vorhaben flächenschonend umzusetzen. Daneben ist es auch erforderlich, dass eine innovative und für die Landwirtschaft verträgliche Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen, wie PiK-Maßnahmen oder Ökopunkte, vorgenommen wird.

Ebenfalls ist es von eminenter Bedeutung bei den Festlegungen im Landesentwicklungsprogramm zur Wasserwirtschaft zum einen die Nutzung von Grundwasser für die Bewässerung und damit Erzeugung von Lebensmitteln zu priorisieren und zum anderen unter Einbeziehung der Interessen der Grundstückseigentümer und Bewirtschafter flächenschonende Maßnahmen zum Schutz vor Hochwasser und Starkregenereignissen zu ermöglichen, wo sie zwingend erforderlich sind.


Der Entwurf für die Teilfortschreibung sieht auch vor, dass erneuerbare Energien dezentral in allen Teilräumen verstärkt zu erschließen und zu nutzen sind. Hierzu bedarf es im Bereich der Erzeugung von Strom aus Sonnenenergie - vor dem Hintergrund der dringend erforderlichen Begrenzung der Flächeninanspruchnahme - einer vorrangigen Ausschöpfung des Potenzials von Dachphotovoltaikanlagen. In diesem Zusammenhang verweisen wir auch auf unsere Position zu regenerativen Energien und den Ausbauplänen für Freiflächen-PV-Anlagen unter https://www.bayerischerbauernverband.de/sites/default/files/2021-09/2021-09-07_freiflaechen-pv_und_landwirtschaftsflaechen.pdf.


Das Präsidium des Bayerischen Bauernverbandes fordert daher die Staatsregierung auf, mit Änderungen beim Landesentwicklungsprogramm noch deutlicher dem Verlust landwirtschaftlicher Nutzflächen entgegen zu wirken und dringend erforderliche landwirtschaftliche Nutzflächen zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit in Bayern zu erhalten.

Hier können Sie die Position als PDF herunterladen