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Landwirtschaftsflächen und Ausbaupläne für Freiflächen-PV-Anlagen
Aktualisierung der Position des BBV
19.09.2023 | Die Landwirtschaft hat viele Aufgaben, die Nahrungsmittelsicherung, die Bereitstellung von Bioökonomie, Erneuerbaren Energien, Artenvielfalt und Biodiversität bis hin zur Kohlenstoffbindung. Die Mitglieder des BBV-Präsidiums bekräftigen folgende Grundpfeiler als Leitlinie für die Beratungen, Planungen und Umsetzungen in den Kommunen und in der Landespolitik.
Angesichts der vielfältigen Ansprüche an die Landnutzung insgesamt, tragen Kommunalpolitik und Landespolitik für eine zukunftsorientierte und nachhaltige Balance eine große Verantwortung. Vor dem Hintergrund bekräftigen die Mitglieder des Präsidiums des Bayerischen Bauernverbandes nachfolgende Eckpunkte als Leitlinie für die Beratungen, Planungen und Umsetzungen in den Kommunen und in der Landespolitik.
Regenerative Energien - Grundsätzliches
- Die Stärkung dezentraler Energiebereitstellung und -versorgung sind zentrale Anliegen an die Politik in München und Berlin.
- Die Umsetzung der erneuerbaren Energien und die Bereitstellung von nachwachsenden Rohstoffen finden vorrangig im ländlichen Raum statt und stärken ihn sowie die Land- und Forstwirtschaft.
- Wesentliche Leitlinie für die Bereitstellung regenerativer Energien muss eine regionale Wertschöpfung für die Landwirtschaft in Bayern sein.
- Bei Projekten der dezentralen Energieerzeugung über regenerative Quellen müssen
- Bürger-Bauern-Projekte,
- Kooperationsprojekte oder
- genossenschaftliche Projekte
Vorrang in der Planung, Genehmigung und Umsetzung haben.
Photovoltaik-Projekte und Landwirtschaftsflächen
- Ein grundsätzlicher Abwägungsaspekt muss für die Politik auf kommunaler Ebene und Landesebene bei allen Planungen sein, dass die Landwirtschaft in Bayern seit 2010 jährlich rund 4.000 Hektar Nutzfläche verliert. Landwirtschaftsflächen sind grundsätzlich zu erhalten.
- Wir sagen Ja zu Photovoltaik (PV) und zur dezentralen Energieerzeugung, aber es sind Leitplanken zu beachten:
- Das Potential der Dach-PV-Anlagen in Bayern auszuschöpfen, hat absoluten Vorrang. Der nötige Netzausbau ist bereitzustellen.
- Für bestehende Ü 20-Dach-PV-Anlagen, deren Förderung über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ausgelaufen ist, müssen dringend attraktive Rahmenbedingungen seitens der Politik geschaffen werden, damit diese Bestandsanlagen weiter zur Stromerzeugung genutzt werden.
- Die Politik muss rasch Rahmenbedingungen schaffen, damit ausreichend Verteilnetze bereitgestellt werden. Zudem sind die Netzbetreiber gefordert, in zukunftsorientierte Netze zu investieren.
- Der BBV lehnt jede Art einer gesetzlichen Duldungsplicht für Leitungen ab. Freiwilligkeit muss weiter Vorrang haben.
- Flächennutzungspläne sollen der Privilegierung der 200m-PV-Streifen vorgehen (Ergänzung §35 Absatz 3 Satz 3BauGB).
- Der BBV fordert eine Außenbereichsprivilegierung für 1MW/1ha PV-Freifläche, 2,5 ha /Agri-Biodiversitäts-PV im räumlich-funktionellen Zusammenhang zur land-wirtschaftlichen Hofstelle (Ergänzung §35 Absatz 1 BauGB)
- Naturschutzrechtlicher Ausgleich und Ersatzmaßnahmen im Zusammenhang mit PV-Freiflächenanlagen müssen entfallen, der Artenschutzrechtliche Ausgleich soll auf der Maßnahmenfläche durchgeführt werden.
- Freiflächen PV müssen als jagdbare Fläche gelten.
- Rückholklausel für PV-Freiflächen muss gesichert sein, hierfür müssen gesetzliche Grundlagen geschaffen werden:
Bei der bestehenden Rückholklausel in § 14 Absatz 3 BNatSchG, wonach unter bestimmten Bedingungen die Wiederaufnahme der landwirtschaftlichen Nutzung nicht als Eingriff in Natur und Landschaft gilt, muss eine Ergänzung vorgenommen werden, dass auch die Wiederaufnahme der Nutzung nach Abbau einer Freiflächen-PV-Anlage keinen Eingriff in Natur und Landschaft darstellt. Naturschutz und Biodiversitätsmaßnahmen auf diesen Flächen werden „auf Zeit“ geschaffen und müssen nach einer Beendigung der PV-Nutzung rückgängig gemacht werden können. Die Rückholklausel muss auch für den strengen Artenschutz nach europäischem Naturschutzrecht gelten. - Steuerliche Klarstellung: Wie bei AGRI-PV muss eine mit einer Freiflächen-PV bebaute landwirtschaftliche Fläche bewertungsrechtlich für Zwecke der Grundsteuer sowie der Erbschaft- und Schenkungssteuer weiter dem Land und forstwirtschaftlichen Vermögen zugeordnet bleiben.
Für Freiflächen-PV-Anlagen müssen in Bayern flächendeckend folgende Prioritäten gelten:
- vorrangig auf ertragsschwachen Standorten sowie auf nicht landwirtschaftlichen Nutzflächen innerhalb der Gemeinden und den Gemarkungen.
- Landwirte, die Flächen bereitstellen, sowie Landwirte, die Pachtflächen verlieren, müssen die Möglichkeit einer Beteiligung an den Freiflächen-PV-Anlagen erhalten.
- vorrangig als regionale Kooperationsprojekte (Bürgergenossenschaften usw.)
- vorrangig Multifunktions-PV-Anlagenprojekte wie Agri-PV oder Biodiversitäts-PV (Kombination mit zum Beispiel Landbewirtschaftung oder Biodiversitätsleistungen von Landwirten gegen Bezahlung).
- ausgewogene Verteilung des künftigen Zubaus von Frei-Flächen-PV-Anlagen über ganz Bayern durch regional angepasste Planungsgrenzen. Gemeinden tragen mit Ihrer Planungshoheit in der Bauleitplanung große Verantwortung. Es dürfen keine agrarstrukturellen Verwerfungen ausgelöst werden, die Landwirte in ihrer Existenz gefährden.