Nein zu noch mehr Bürokratie durch geplantes EU-Bodenüberwachungsgesetz!
Pläne der EU-Kommission würden Landbewirtschaftung deutlich erschweren
Kein zusätzlicher Regelungsbedarf beim Bodenzustand auf EU-Ebene
Die Fruchtbarkeit der Böden zu erhalten liegt im ureigensten Interesse unserer land- und forstwirtschaftlichen Betriebe. Unsere Böden sind die Grundlage für die Erzeugung hochwertiger heimischer Nahrungsmittel, Futtermittel und nachwachsender Rohstoffe. Landwirte und Grundeigentümer denken außerdem in Generationen und sind bestrebt, ihre Höfe und Böden in gutem Zustand an ihre Kinder und Enkel weiterzugeben.
Angesichts der zahlreichen bereits bestehenden, förder-, fach- und umweltrechtlichen Vorgaben auf europäischer und nationaler Ebene, die den Boden direkt oder indirekt schützen, besteht hier keine Regelungslücke. Europaweit gelten zum Beispiel über den „guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustands“ (GLÖZ) im Rahmen der Konditionalität der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) Vorgaben zum Erosionsschutz und der Bodenbedeckung. Hinzu kommt, dass es in Deutschland bereits ein umfassendes Bodenmonitoring gibt – in Bayern sogar seit über 30 Jahren die sogenannte „Bodendauerbeobachtung“. Eine zusätzliche europäische Regelung würde alle Länder bestrafen, die hier ihre Hausaufgaben bereits gemacht haben.
Viele staatliche, verbandliche und private Projekte, Netzwerke und Initiativen arbeiten zudem intensiv daran, mit regional angepassten Maßnahmen den verschiedensten Herausforderungen im Bodenschutz zu begegnen. So ist die Landwirtschaft auch Zielkonflikten ausgesetzt – ein Beispiel: Wenn die EU-Regelung eine Ernte bei schwierigen Bodenbedingungen in Frage stellt , diese aber zum Erhalt der Produktqualität notwendig wäre, würde dies einen schweren Einschnitt in die Entscheidungsfreiheit von Bäuerinnen und Bauern vor Ort darstellen und den Marktfruchtbau massiv erschweren.
Nein zu noch mehr Bürokratie: Kommissionsvorschlag zurückweisen
Das Präsidium des Bayerischen Bauernverbandes fordert aufgrund zahlreicher grundsätzlicher „Webfehler“ im Entwurf der EU-Kommission, die durch die bisherigen Verhandlungen im Trilog auch nicht beseitigt wurden,
- die laufenden Verhandlungen auszusetzen und
- den Kommissionsvorschlag vonseiten des EU-Parlaments an die EU-Kommission zurückzuweisen.
Die EU-Institutionen müssen ihrem erklärten Ziel für Vereinfachungen und für weniger Bürokratie Taten folgen lassen. Bodenschutz wird in Deutschland durch Bund und Länder bereits gewahrt und in der Praxis von Land- und Forstwirtschaft gelebt.