Rote Gebiete: sachlich nachvollziehbare Gebietskulisse nötig!
BBV-Position zum Referentenentwurf der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift
Mit dem Entwurf der AVV wurde innerhalb kurzer Zeit grundsätzlich ein auf fachlichen Beinen stehendes Gerüst zur Neuabgrenzung der roten Gebiete nach Düngeverordnung erarbeitet, welches die Hoffnung gibt, zukünftig eine sachlich nachvollziehbare und gerechtfertigte Gebietskulisse zu ermöglichen. Der Bayerische Bauernverband (BBV) unterstützt die geplante stärkere Binnendifferenzierung. Wichtig aus Sicht der Landwirte ist, dass die neue Kulisse nachvollziehbar, regional differenziert und verursachergerecht auf die tatsächlich belegbaren Bereiche mit Handlungsbedarf für die Landwirtschaft eingegrenzt wird. Vor dem Hintergrund der deutlich verschärften Maßnahmen für rote Gebiete ab 2021 spricht sich der BBV dafür aus, dass diese nicht mehr auf Basis des Vorsorgeansatzes abgegrenzt werden dürfen, sondern eine Sanierungserfordernis nachgewiesen werden muss. In Gebieten, in denen dies nicht eindeutig belegt werden kann – und sei es nur aufgrund fehlender oder zweifelhafter Daten und Messwerte –, dürfen Betriebe nicht mit den weitreichenden Auflagen der roten Gebiete belastet werden.
Problematisch sieht der BBV die Tatsache, dass die Messnetzdichte für die in der AVV vorgesehenen Regionalisierungsverfahren aktuell vielfach zu gering ist und dass die bundeseinheitlich vorgesehenen Modelle zur Berechnung des landwirtschaftlichen N-Saldos nach wie vor keine für Bayern verwertbaren Daten liefern. Darüber hinaus erachtet der BBV nach wie vor Ansätze für notwendig, um einzelbetriebliche Ausnahmen sowie die Anerkennung der Teilnahme an Wasserkooperationen bei der Ausweisung der roten Gebiete zu berücksichtigen. Ebenso braucht es für die Modellierung spezielle Lösungen, die den Herausforderungen in Gebieten mit wenig Niederschlag gerecht werden.