Wald in Bayern
© BBV

Stoppt die Diskriminierung regionaler, erneuerbarer Holzenergie

Position des BBV-Präsidiums zur erneuerbarern Holzenergie

23.11.2022 | Verantwortungsvoll handeln und auf Energie aus Holz mit seinen regionalen Kreisläufen setzen – zum Schutz von Klima und Versorgungssicherheit

Position des Präsidiums des Bayerischen Bauernverbandes zu den drohenden, sachwidrigen Einschränkungen und Verboten von Energie aus Holz

Während das Europäische Parlament (EP) Gas und Atomkraft als „grüne Energien“ einstuft, sieht der Beschluss zur Erneuerbare Energie Richtlinie (RED III) vom 14.09.2022 vor, dass Holz aus unserer nachhaltigen Waldbewirtschaftung spätestens ab 2030 als nicht mehr erneuerbar gelten soll. Damit wird eine offensichtliche Unwahrheit – denn wir alle können den jungen Bäumen in unseren Wäldern beim Nachwachsen zusehen – politisch zur Wahrheit erhoben.
Unsere Waldbesitzerfamilien sind fassungslos!

Dieser Beschluss ist nur die Spitze des Eisbergs einer Reihe von politischen Initiativen auf EU- und Bundesebene, welche die bewährte nachhaltige Forstwirtschaft und Holzverwendung, insbesondere die energetische Verwertung von Holz, einschränken und unsere verantwortungsvoll wirtschaftenden Waldbesitzerfamilien gängeln sollen. Das alles geschieht mit der offensichtlich bewusst falschen Begründung, dass der Schutz von Klima und Biodiversität ausschließlich durch Extensivierung der Land- und Forstwirtschaft und durch Nutzungsverbote zu erreichen sei.

Die riesigen Vorteile nachhaltiger Nutzung nachwachsender Biomasse für den Klimaschutz durch die stoffliche und energetische Substitution klimaschädlicher Rohstoffe und Produkte werden einfach ignoriert, weil sie nicht in das ideologische Bild des Käseglockennaturschutzes passen. Auch wird von bestimmten Kreisen die große Naturnähe unserer nachhaltig bewirtschafteten Wälder geleugnet, obwohl das Bundesamt für Naturschutz oder die Ergebnisse der Bundeswaldinventuren die hervorragenden Leistungen unserer Waldbesitzerfamilien für die Biodiversität bestätigen!

Die Bundesregierung greift nun die neuen politischen „Wahrheiten“ Brüssels auf und will sie in Gesetzen, Richtlinien und Strategien manifestieren. Das neueste Beispiel politischer Diskriminierung von Energie aus Holz sind die Eckpunkte der Nationalen Biomassestrategie, den das Bundeswirtschafts-, das Bundeslandwirtschafts- und das Bundesumweltministerium am 06.10.2022 gemeinsam vorgelegt haben. Die Ministerien wolle darin strategische Leitprinzipien für eine nachhaltige Biomasseerzeugung und -nutzung aufstellen, um mehr Anreize und ordnungsrechtliche Vorgaben für einen nachhaltigen Biomasseeinsatz zu setzen.

Als zentrales Leitprinzip wollen die Bundesministerien die strikte Kaskaden- und Mehrfachnutzung von Biomasse verbindlich vorschreiben, d.h. der stofflichen Nutzung ist immer Vorrang zu geben und erst am Ende der Kaskade ist eine energetische Nutzung erlaubt. Unseren Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern wird damit nahezu jeglicher Spielraum für eine marktorientierte Verwertung ihres Holzes genommen. Mit der Einführung einer gesetzlichen Pflicht der Kaskadennutzung würden die Weichen für staatlich gesteuerte Holzmärkte gestellt, die einseitig zu Lasten der Waldbesitzer, aber auch zu Lasten von Klima und Versorgungssicherheit gehen.

Fatale Folgen der geplanten Einschnitte bei der Holzenergie:
1.    Keine Förderung von Waldholz-/Hackschnitzelanlagen und Holzöfen mehr
2.    CO2-Abgabe für Brennholz und Waldhackschnitzel
3.    Verbot von Brennholz aus dem Wald spätestens ab 2050, weil ab dann nur noch erneuerbare Energiequellen erlaubt sind, zu denen Holz nicht mehr zählen soll
4.    Verbleiben die Nebenprodukte im Wald, entstehen durch natürliche Zersetzungsprozesse erhebliche CO2-Emissionen, ohne dass damit klugerweise fossile Energieträger ersetzt werden
5.    Abschaffung der Energie aus dem Wald diskriminiert besonders den Kleinprivatwald, weil es für Kleinmengen keine gangbaren Alternativen zur energetischen Verwendung gibt. Waldumbau und Waldschutz sind ohne Verwertung des Energieholzes aber nicht wirtschaftlich möglich.
6.    Einschränkungen der Holzenergie treffen besonders stark die Menschen und Kommunen im ländlichen Raum. Derzeit wärmen rd. 2,7 Mio. Holzöfen, 280.000 Holzzentralheizungen und 20.000 Nahwärmenetze die Wohnungen und Gebäude. Das heißt, 35% der bayerischen Haushalte setzen auf Holzenergie. Kommunen könnten selbst die bestehenden Holzheizwerke nicht mehr auf ihre CO2-Bilanz anrechnen und müssten in andere Wärmeenergien investieren, damit sie 2045 das verbindliche Ziel der Klimaneutralität erreichen können.

Zahlreiche Fakten sprechen für Energie von Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft:
1.    Holzenergie ist unverzichtbar für den Klimaschutz. Drei Viertel der gesamten erneuerbaren Wärme stellt der Rohstoff Holz bereit und ersetzt durch dessen Einsatz klimaschädliche fossile Energie. Insgesamt werden aktuell mehr als 13 Milliarden Liter Heizöl durch Holz-energie eingespart, das entspricht 8,4 Prozent des gesamten deutschen Mineralölimportes.
2.    Bei der energetischen Holznutzung befinden wir uns im natürlichen CO2-Kreislauf zwischen Atmosphäre und Biosphäre. Es kommt kein neues CO2 hinzu, anders als bei Kohle, Erdöl oder Erdgas
3.    Der Rohstoff Holz ist regional verfügbar, wächst vor unserer Haustür ständig nach und stärkt die Wertschöpfungskette vor Ort. 95 Prozent der Wertschöpfung bleibt in der Region. Die Angst, dass Deutschland entwaldet wird, ist abwegig, denn Neuanpflanzungen und Holzernte halten sich die Waage. Es wächst sogar jährlich mehr Holz nach, als geerntet wird.
4.    Es werden vor allem nicht stofflich verwertbare Sortimente sinnvoll und wertschöpfend als Brennholz genutzt. Der dringend notwendige Baumartenwechsel hin zu wärmetoleranten Baumarten erhöht die Verfügbarkeit von geringwertigen Nebenprodukten für Holzenergie.
5.    Es ist wissenschaftlicher Fakt, dass bewirtschaftete Wälder eine bessere Klimabilanz aufweisen als stillgelegte. Denn junge Bäume nehmen in ihrer Wachstumsphase mehr Kohlenstoff auf als ältere und das geerntete Holz ersetzt fossile und energieintensiv hergestellte Rohstoffe sowie Energieträger. Verbleibt Holz im Wald, wird bei dessen Verrottung CO2 frei, ohne fossile Rohstoffe zu ersetzen.

Das Präsidium des Bayerischen Bauernverbandes appelliert an die Entscheidungsträger in Berlin und Brüssel:
1.    Legen Sie die ideologischen Scheuklappen ab und erkennen Sie endlich den umfassenden Wert nachhaltig genutzter Wälder für Klimaschutz, Versorgungssicherheit, Energiewende und die Bioökonomie an.
2.    Die energetische Nutzung von Waldholz muss uneingeschränkt als erneuerbare Energie eingestuft, förderfähig und anrechenbar auf die erneuerbaren Energien Ziele bleiben. Streichen Sie deshalb den Begriff der „Primären Biomasse“ aus dem Entwurf von RED III.
3.    Statt Holzenergie zu beschränken, sollten Sie Wege fördern, die dabei helfen, das vorhandene zusätzliche Potenzial von mindestens 15 bis 20 Prozent auszuschöpfen.
4.    Eine Kaskadennutzung im Sinne einer ressourceneffizienten Verwendung von Waldholz muss marktgesteuert erfolgen. Streichen Sie aus den Eckpunkten der Biomassestrategie die staatlich verordnete Planwirtschaft, denn diese wird scheitern.
5.    Die CO2-Einsparungspotenziale durch Substitution fossiler Energieträger und Rohstoffe durch Wald und Holz müssen umfassend aktiviert und honoriert werden. Um Klimaneutralität zu erreichen, benötigen wir eine fakten- und wissenschaftsbasierte Klima-, Energie-, Landwirtschafts- und Forstpolitik!
6.    Eine Biomassestrategie darf sich nicht nur mit der energetischen Verwertung von Holz beschäftigen und zum Diktat des Cluster Forst und Holz werden, sondern muss in eine Bioökonomiestrategie mit ganzheitlichem Ansatz eingebettet sein.

Der BBV spricht sich für eine ressourceneffiziente nachhaltige Forstwirtschaft und Holzverwendung zur Stärkung des Klimaschutzes, der Versorgungssicherheit und der regionalen Kreislaufwirtschaft aus, denn jede Sekunde wächst ein Festmeter Holz in Bayern nach, den es bestmöglich zu verwerten gilt. Setzen Sie auf Forst und Holz!

 

Die Position steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung (pdf).