© BBV
Vereinfachungen in Europa für weniger Bürokratie auf den land- und forstwirtschaftlichen Betrieben
Geplante Vereinfachungspakete der EU-Kommission
16.04.2025 | Die EU-Kommission hat in diesem Jahr begonnen mit sogenannten Omnibus-Paketen Vereinfachungen für die europäische Wirtschaft in Sachen Bürokratie anzustoßen. Hier muss auch die Land- und Forstwirtschaft umfassend einbezogen werden. Dies soll zudem explizit mit einem Vereinfachungspaket zur EU-Agrarpolitik (GAP) und einem Vereinfachungspaket für die Land- und Forstwirtschaft außerhalb der GAP passieren.
Als Beginn fordert der Bayerische Bauernverband ein Auflagen- und Bürokratiemoratorium, um neben einem Rückbau von Bürokratie parallel keinen Aufbau zu betreiben.
Zudem bitten wir die politisch Verantwortlichen in Bayern, auf Bundes- und EU-Ebene sowie die Europaabgeordneten, unsere nachfolgenden Positionen und Anliegen zu unterstützen und zur Umsetzung zu bringen:
Positionen und Anliegen zu aktuellen Vorschlägen der EU-Kommission
- Bei der geplanten Richtlinie zur Bodenüberwachung und -resilienz (soil monitoring and resilience law) hat das Trilogergebnis nur unzureichend Nachbesserungen ergeben. Dementsprechend fordern Landwirte und Waldbesitzer, dass das Europaparlament und der Rat das Trilogergebnis ablehnen. Angesichts der bestehenden, nationalen Bodenregelungen ist auf ein EU-Gesetz zu verzichten.
- Auf das geplante Waldüberwachungsgesetz (forest monitoring law) der EU ist gänzlich zu verzichten. Die in den Mitgliedstaaten vorhandenen Monitoringsysteme liefern seit Jahrzehnten robuste und zuverlässige Daten. Eine eigene zusätzliche Erhebung schafft lediglich Doppelstrukturen.
- Bei der geplanten Revision der Tiertransportverordnung stehen Überlegungen wie zum Beispiel die verpflichtende Anwesenheit eines Tierarztes beim Auf- und Abladen der Tiere im Raum. Dies ist nicht zielführend und hier muss bereits von der EU-Kommission schon nachgebessert werden.
- Die geplante Revision der Gemeinsamen Marktorganisation (GMO) würde in der aktuell vorliegenden Form mehr Bürokratie bringen und keine höheren Erlöse für die Erzeuger. Deshalb ist der bisherige Vorschlag nochmals grundsätzlich zu überdenken.
- Im für Juni geplanten Paket zur Wasserresilienzstrategie müssen die Land- und Forstwirtschaft sowie Ernährungshandwerk und Ernährungswirtschaft eine Sonderrolle einnehmen. Deshalb dürfen sie umso mehr nicht zusätzlich belastet werden.
Vereinfachungen innerhalb der EU-Agrarpolitik (GAP)
- Im Rahmen der Konditionalität der Gemeinsamen Agrarpolitik müssen weitere komplizierte Regelungen hinterfragt werden. Zum Beispiel sollte die über bürokratische Fünfjahresdefinition von Dauergrünland durch eine Stichtags-regelung für den Bestand von Ackerland samt dessen Status ersetzt werden.
Bestehende Regelungen außerhalb der EU-Agrarpolitik (GAP)
- Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) kann in dieser Form nicht bürokratiearm und nicht ohne massiven Zusatzaufwand umgesetzt werden. Umso mehr gilt es, nach der Verschiebung um ein Jahr die Zeit für grundsätzliche Vereinfachungen zu nutzen. Dies muss zumindest durch die Schaffung einer vierten Risikokategorie (Null Risiko-Kategorie) passieren, die für Länder gelten würde, die durch dort bereits vollzogene Gesetze garantieren können, den Wald in ihrem Land zu erhalten.
- Bei der geplanten Durchführungsverordnung zu Naturwiederherstellungsgesetz (nature restoration law) ist zur Wahrung des Eigentums ein Vorrang von Freiwilligkeit und Kooperation vor weiteren Unterschutzstellungen und zusätzlichem Ordnungsrecht als Grundprinzip der Umsetzung vorzusehen. Bei der Entwicklung und Abstimmung der nationalen Wiederherstellungspläne, bei der die EU-Kommission eingebunden ist, darf es kein Draufsatteln von Vorgaben geben. Vielmehr gilt es,
grundsätzlich nochmals die Inhalte des Gesetzes zu hinterfragen und von Seiten der EU nachzubessern.
- In der EU-27 muss in allen Regionen im Sinne der Subsidiarität und in Eigenverantwortung ein wirksames Wildtiermanagement ermöglicht werden. Die Entnahme von Problemtierarten muss über den Wolf hinaus deutlich erleichtert werden. Hierzu muss die Beschlussfassung auf europäischer Ebene einfacher und schneller funktionieren, um massive Probleme regional zu lösen.
- Bei den Vorgaben zur EU-Taxonomie bedarf es einer substanziellen Revision bei den Dokumentations-, Nachweis-, Begutachtungs- und Zertifizierungspflichten. Hier bedarf es ersatzlose Streichungen bei Dokumentations-, Nachweis-, Begutachtungs- und Zertifizierungspflichten.
- Beim von der EU-Kommission geplanten Datennetz für die Nachhaltigkeit landwirtschaftlicher Betriebe – Farm Sustainability Data Network; FSDN – müssen die bereits vorhandenen Daten ausreichen und es darf keine zusätzlichen Anforderungen für das bewährte Testbetriebsnetz geben. Jedwede Überlegung für neue oder zusätzliche Systeme auf EU-Ebene und auch ein Gold-Plating sind abzulehnen, da die EU-Kommission Vereinfachungen und Bürokratierückbau Priorität eingeräumt hat.
- Für den Landnutzungsbereich (LULUCF) müssen unrealistisch und nicht haltbare Bindungsziele von CO2 revidiert werden. Die vorgegebenen Senkenleistungen sind unrealistisch gesetzt worden und nicht erreichbar.
- Die für 2026 ausstehende Revision der Industrieemissionsrichtlinie (industrial emissions directive) darf nicht verschärft werden. Somit müssen Schwellenwerte gleichbleiben und keine Aufnahme von Rindern erfolgen. Bereits die im letzten Mandat beschlossenen Verschärfungen lassen wesentliche Zielkonflikte unbeantwortet.