Land- und forstwirtschaftlicher Flächenerwerb
Lassen Sie sich in die Kaufinteressentenliste eintragen
Wir können jedoch nicht die Gewähr übernehmen, dass Kaufinteressenten im Fall frei werdender Flächen auch tatsächlich berücksichtigt werden. Widerspricht eine geplante Veräußerung land- und forstwirtschaftlicher Flächen über einem Hektar Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur, zum Beispiel bei Erwerbsinteresse von Nichtlandwirten, so kann unter Umständen das gesetzliche Vorkaufsrecht durch das zuständige Siedlungsunternehmen ausgeübt werden. Wird das Vorkaufsrecht ausgeübt, veräußert das Siedlungsunternehmen die Fläche an den geeignetsten Interessenten weiter.
Um uns im Veräußerungsfall die Suche nach Kaufinteressenten zu erleichtern, bitten wir Sie, von der Möglichkeit der Vormerkung Gebrauch zu machen.
Dafür können Sie sich in eine Kaufinteressentenliste der BBV Landsiedlung direkt selber online eintragen oder Sie wenden sich an Ihre BBV Geschäftsstelle.
Übrigens - dieses Angebot steht nicht nur den Mitgliedern des Bayerischen Bauernverbandes offen, sondern allen Interessenten aus dem land- und forstwirtschaftlichen Bereich.
Nähere Auskünfte erhalten Sie an jeder Geschäftsstelle des Bayerischen Bauernverbandes.