Geflügelpest in Bayern
Hobbyhaltung im Lkr. Landshut betroffen
15.02.2024 - Geflügelpest in Hobbyhaltungsbetrieb im Lkr. Landshut
Im nördlichen Landkreis Landshut wurde in einer Hobbyhaltung mit weniger als 30 Tieren der HPAI Subtyp 5 festgestellt. Nach eigener Angabe hatte der Halter keine Tiere zugekauft, deshalb wird Wildvogeleintrag angenommen. Der Betrieb liegt in der Region, in der die Landkreise LA, SR, R und KEH aneinander grenzen. Die Tiere sind gekeult, es gibt keine Sperrzone, es werden derzeit auch keine weiteren Haltungen vom VetAmt beprobt. Darüber hinaus gibt es auch kein Auslauf- oder Einstallungsverbot in der Region.
10.1.2024: Bestätigter Fall von Geflügelpest im Landkreis Dillingen - 19.000 Puten betroffen
Im Landkreis Dillingen a.d. Donau ist in einem Putenbestand in Dattenhausen/Ziertheim am 09.01.2024 ein HPAI-Ausbruch festgestellt. Der betroffene Bestand umfasst ca. 19.000 Tiere in der 12. Lebenswoche. In der Sperrzone im Umkreis von 10 km um den Ausbruchsbetrieb befinden sich ca. 300 Geflügelhaltungen, darunter 6 Wirtschaftsgeflügelhaltungen mit je mehr als 1.000 Tierplätzen (Puten, Hähnchen, Bio-Legehennen). Die entsprechenden Sperrzonen wurden eingerichtet und Tierseuchen-Bekämpfungsmaßnahmen durchgeführt.
14.3.2023: Bestätigter Fall von Geflügelpest im Lkr. Ansbach - 15.000 Puten betroffen
Im Landkreis Ansbach ist in einem Geflügelbetrieb im Bereich der Stadt Leutershausen ein amtlich bestätigter Fall von Geflügelpest (HPAI) – auch Vogelgrippe genannt – festgestellt worden. Das nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) konnte das Virus vom Typ H5N1 nachweisen. Alle rund 15.000 Mastputen der betroffenen Geflügelhaltung wurden gemäß den Vorschriften der bundesweit gültigen Geflügelpest-Verordnung getötet und fachgerecht unschädlich entsorgt.
Um eine Ausbreitung der Geflügelpest auf weitere Bestände zu verhindern, wurden um den Ausbruchsbetrieb eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern und eine Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern festgelegt. Insbesondere für lebendes Geflügel, Eier und Geflügelfleischprodukte gelten in und aus diesen Gebieten Verbringungsverbote.
18.01.2023: 70 000 Enten betroffen - Keulung angewiesen
In Bayern ist ein Fall der Geflügelpest (sog. “Vogelgrippe“) in einem Nutzgeflügelbestand mit rund 70.000 Enten im Landkreis Schwandorf festgestellt worden, den das Friedrich- Loeffler-Institut (FLI) am 17.01.2023 amtlich bestätigt hat. Von der Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV) wurden unmittelbar die gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen ergriffen. Insbesondere wurde der Betrieb gesperrt und die Vorbereitungen für die erforderliche tierschutzgerechte Tötung getroffen. Um den Ausbruchsbetrieb wurde eine Sperrzone, bestehend aus einer inneren Schutzzone und einer äußeren Überwachungszone, festgelegt. Insbesondere für lebendes Geflügel, Eier und Geflügelfleischprodukte gelten in und aus diesen Gebieten Verbringungsverbote und Aufstallungspflichten. Die betroffenen Gemeinden und Ortsteile können dem Amtsblatt des Landkreises Schwandorf entnommen werden: https://bit.ly/3XIKtWI (Amtsblatt Nr.02/2023 vom 18.01.2023).
09.01.2023: Aktuelle Risikoeinschätzung vom FLI
Das FLI stuft in seiner aktuellen Bewertung das Risiko einer Ausbreitung von Geflügelpestviren des Subtyps H5 bei Wildvögeln sowie einer Übertragung auf Geflügel in Deutschland als hoch ein. Noch im Juli bestand diese Einschätzung nur für die besonders stark betroffenen Küstenregionen. Es ist derzeit von einem hohen Eintragsrisiko durch Verschleppung des Virus zwischen Haltungen auszugehen. Das Geflügelpestvirus H5N1 dominiert zurzeit nicht nur in Deutschland, sondern weltweit. Da es kaum Möglichkeiten gibt, auf den Verlauf und die Ausbreitung von HPAI-Infektionen in Wildvogelpopulationen Einfluss zu nehmen, bleibt der Schutz des Geflügels weiterhin oberste Priorität. Zur Risikoeinschätzung des FLI gelangen Sie hier: https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/.
05.01.2023: Erster Geflügelpest-Fall des Jahres in Bayern
In der Stadt Waldsassen im Landkreis Tirschenreuth wurde ein Fall von Geflügelpest amtlich bestätigt. Betroffen ist ein Hobbygeflügelzüchter mit ca. 100 Tieren. Informationen zu den Sperr- und Beobachtungsgebieten erhalten Sie unter https://www.kreis-tir.de/buergerservice/aktuelles/news/news/detail/News/gefluegelpest-im-landkreis-tirschenreuth-nachgewiesen-biosicherheitsmassnahmen-angeordnet/.
17.11.2022: Zweiter Landkreis betroffen & Untersuchungspflicht für mobilen Geflügelhandel
Auf einem geflügelhaltenden Betrieb im Landkreis Landshut mit Enten, Hühnern, Fasanen und Nandus ist ein weiterer Fall von Geflügelpest aufgetreten. Die entsprechenden Schutzmaßnahmen sind umgehend erfolgt. Die Meldung des Landratsamts finden Sie hier: https://www.landkreis-landshut.de/aktuelles/aktuelle-meldungen/gefluegelpest-aktueller-fall/.
Da in der Vergangenheit mobile Geflügelhändler aus Nordrhein-Westfalen in ca. 150 Fällen die Geflügelpest u. a. in die Bundesländer Thüringen, Sachsen und Baden-Württemberg verschleppt haben, hat das Bayerische Umweltministerium als vorbeugende Maßnahme eine Untersuchungspflicht für den mobilen Handel eingeführt. Dazu erlassen bayernweit die Kreisverwaltungsbehörden Allgemeinverfügungen. Geflügel im so genannten „Reisegewerbe“ darf dann nur noch verkauft werden, wenn die Tiere längstens vier Tage vor der Abgabe negativ auf das Virus der Geflügelpest untersucht wurden. Ziel ist es, eine Einschleppung der Geflügelpest nach Bayern zu verhindern. Zur Pressemeldung des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) kommen Sie hier: https://www.lgl.bayern.de/presse/pressemitteilungen/detailansicht.htm?ID=A%2Bs3RgSTi2QIxbr1mugFlg%3D%3D
3.11.2022: Erster Fall bei Hausgeflügel in Bayern im Herbst 2022
In Bayern wurde nach einem ruhigen Sommer aktuell der erste Fall von Geflügelpest bei Hausgeflügel bestätigt.
Im letzten Winter ist Bayern mit nur 7 Fällen von Geflügelpest bei Hausgeflügel und 33 Fällen bei Wildvögeln im Vergleich zu Norddeutschland sehr glimpflich davongekommen. Der letzte Nachweis im Frühjahr erfolgte am 26. April. Im vergangenen Sommer wurde in Bayern die Erkrankung nicht nachgewiesen, während in Norddeutschland die Geflügelpest auch in der warmen Jahreszeit nicht zum Erliegen gekommen ist und verheerende Schäden verursacht hat. In Bayern ist nun aktuell ein erster Fall von Geflügelpest in einer Hobbygeflügelhaltung im Landkreis Miltenberg aufgetreten.
12.01.2022: Weitere Fälle bei Hausgeflügel
Wie der Auflistung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zu entnehmen ist, sind weitere Fälle von Geflügelpest bei Hausgeflügel aufgetreten: und zwar im Landkreis Weilheim-Schongau (21.12.2021) und im Landkreis Rhön-Grabfeld (06.01.2022). Dies zeigt eindeutig, dass das aktuelle Geflügelpestgeschehen Bayern erreicht hat. Unter Einbezug der Risikoeinschätzung des FLI und der aktuellen, sehr dynamischen Entwicklung der Lage in Deutschland und Europa, schätzt das LGL auch für Bayern das Risiko der HPAIV-Verbreitung in der Wildvogelpopulation und des Eintrages in kleine wie große Geflügelbestände als hoch ein. Bayernweit wurden daher verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen gegen die Geflügelpest zum Schutz von Haus- und Nutzgeflügel angeordnet. Die Anordnung der Maßnahmen wird von den jeweils zuständigen Kreisverwaltungsbehörden vor Ort durch eine Allgemeinverfügung bekannt gegeben.
09.12.2021: Erster Fall bei Hausgeflügel in Bayern
Auch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) schätzt in seiner zentralen Risikobewertung aktuell das Risiko für einen Eintrag von HPAIV in Geflügelbestände bayernweit als hoch ein. Dies hat das bayerische Umweltministerium (StMUV) dazu veranlasst, die Landkreisen/kreisfreien Gemeinden (umgangssprachlich „Veterinärämter“) aufzufordern, bayernweit weitergehende tierseuchenrechtliche Maßnahmen anzuordnen. Diese umfassen betriebsbezogene Biosicherheitsmaßnahmen sowie auch ein Verbot von Ausstellungen, Märkten und Schauen und Veranstaltungen ähnlicher Art, ein Fütterungsverbot von Wildvögeln und einer Untersuchungspflicht für in Gefangenschaft gehaltene Vögel und für im mobilen Handel abgegebenes Geflügel. Nun sind die Veterinärämter gefordert, die Allgemeinverfügungen für den jeweiligen Landkreis / kreisfreie Stadt auszusprechen. (Hier finden Sie die Pressemeldung des StMUV)
Der Geflügelverkauf über einen mobilen Händler aus einem anderen Bundesland hat im Raum Dingolfing-Landau kürzlich für Aufregung gesorgt, da der Verdacht bestand, dass Geflügelpest-Kontakttiere verkauft worden waren. Am Ende gründlicher Nachverfolgung konnten die Behörden allerdings Entwarnung geben.
Ein erster Fall von Geflügelpest bei Hausgeflügel in Bayern in dieser Saison wurde am 1. Dezember 2021 im Landkreis Erding, Oberbayern, vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigt. Betroffen war ein Hausgeflügelbestand mit rund 50 Hühnern, der umgehend gekeult wurde. Das Landratsamt hat dort die erforderlichen tierseuchenrechtlichen Maßnahmen ergriffen.
Das bayernweite Wildvogelmonitoring wird weitergeführt, um Infektionsgeschehen schnellstmöglich zu erkennen. Auch das LGL aktualisiert regelmäßig seine Risikobewertung, aufgrund derer Anordnungen getroffen werden. Desweiteren weist das StMUV darauf hin, dass eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen in Deutschland bislang nicht bekannt geworden sei. Tote oder kranke Tiere sollten von Bürgerinnen und Bürgern nicht berührt oder eingesammelt werden. Entsprechende Funde sollen dem jeweiligen Veterinäramt vor Ort gemeldet werden.
26.11.2021: Hohes Risiko für HPAIV
Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) stuft das Risiko eines erneuten Auftretens von hochpathogenen aviären Influenza Virus (HPAIV) in Deutschland im Laufe der Herbstmonate insgesamt als hoch ein. Über die Sommermonate sei, anders als in den Vorjahren, das Geflügelpestgeschehen in den nordischen Staaten nicht vollständig zum Erliegen gekommen, was die Wahrscheinlichkeit eines Wiederauftretens erhöhe. Während in den anderen Bundesländern teilweise bereits zahlreiche Betriebe betroffen sind, wurde in Bayern bisher nur ein zweiter Fall bei Wildvögeln gemeldet: eine infizierte Stockente im Nürnberger Land. Der Landkreis hat per Allgemeinverfügung verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen angeordnet.
Weiterführende Informationen des FLI finden Sie hier.
25.10.2021: Erlegte Wildente im Landkreis Cham positiv auf H5N1 getestet
Bei einer erlegten Wildente im Landkreis Cham wurde der Nachweis der Geflügelpest (hochpathogenen Geflügelpestvirus H5N1) durch das Friedrich-Loeffler-Institut am 21.10.2021 amtlich bestätigt. Das Tier wurde im Rahmen des bayerischen Wildvogelmonitorings beprobt. In bestimmten Gebieten Bayerns werden deshalb verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen in Haus- und Nutzgeflügelbetrieben gelten. Die Geflügelbetriebe sind aufgerufen, die vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten um die bayerischen Geflügelbetriebe
bestmöglich zu schützen.
Die verstärkten Biosicherheitsmaßnahmen für Haus- und Nutzgeflügelbetriebe werden in Bayern auf Grundlage einer zentralen Risikobewertung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) im Landkreis Cham nach entsprechender Anordnung umgesetzt. Sie gelten sowohl für gewerbsmäßige Geflügelhalter als auch für Züchter und Privatpersonen, die Geflügel halten. Die Anordnung der Maßnahmen und der Erlass der Allgemeinverfügungen liegen in der Zuständigkeit der örtlich zuständigen Kreisverwaltungsbehörden.
Die Geflügelpest breitet sich seit dem 15. Oktober 2021 bundesweit aus. Derzeit sind in Deutschland über 16 Fälle von Geflügelpest amtlich festgestellt worden. Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bislang nicht bekannt geworden.
Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sowie ein Merkblatt für Geflügelhalter gibt es beim LGL ...
29.04.2021: Gute Nachrichten aus dem StMUV für Freilandgeflügelhalter/innen
Wie Umweltminister Thorsten Glauber dem BBV mitteilte, kann es ab jetzt Lockerungen in Sachen Stallpflicht geben. Aufgrund der Ergebnisse der regelmäßig durchgeführten Risikoeinschätzung des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sei die präventive Stallpflicht für Geflügel in Geflügelpest-Risikogebieten nicht mehr erforderlich. Damit seien in diesen Gebieten bis auf weiteres auch wieder Ausstellungen und Märkte möglich – zumindest theoretisch, denn die aktuellen Corona-Bestimmungen stehen dem natürlich weiterhin entgegen.
Für die praktische Umsetzung bedeutet dies, dass es ab jetzt den Kreisverwaltungsbehörden möglich ist, die per Allgemeinverfügung angeordnete Aufstallungspflicht rückgängig zu machen, sofern diese rein präventiv war. Geflügelhalter/innen, die aktuell aufgrund Lage im Risikogebiet aufstallen mussten, können daher i. d. R. zeitnah mit einem Ende der Stallpflicht rechnen. Die verbindliche Information bekommen Geflügelhalter/innen über ihre Kreisverwaltungsbehörde, d. h. Veterinärämter an den Landratsämtern.
Anders sieht es weiterhin für die Geflügelhalter/innen aus, die in einer Restriktionszone aufgrund eines Geflügelpest-Falles liegen: hier bleibt die Zone weiter bestehen, bis alle Maßnahmen abgeschlossen und die gesetzlichen Fristen verstrichen sind. Eine Aufhebung der Stallpflicht kann hier erst nach und nach erfolgen. Das bestehende Wildvogelmonitoring wird intensiv weitergeführt. Sollten neue Fälle von Geflügelpest auftreten, werden hier wieder neue Restriktionszonen mit den bekannten Maßnahmen angelegt werden. Weiterhin gelten die erhöhten Biosicherheitsmaßnahmen auch in Kleinbetrieben.
... zur Pressemitteilung
23.04.2021: Erste Lockerungen der Aufstallungsverpflichtung
Da es in Mecklenburg-Vorpommern seit mehr als zwei Wochen keinen positiven HPAIBefund bei Wildvögeln und seit mehr als drei Wochen bei Hausgeflügel gegeben hat, haben die dortigen Landkreise die Aufstallungspflicht für Geflügel aufgehoben. Ausnahme bildet der Landkreis Rostock, in dem noch bis Ende April zwei Restriktionsgebiete bestehen bleiben. Auf Nachfrage beim bayerischen StMUV erhielt der BBV die Antwort, dass Bayern eine eigene Risikoeinschätzung – zusätzlich zu der bundesweit erfolgenden durch das FLI - durch das LGL erstellen ließe. Diese werde im Moment sehr häufig (alle 14 Tage) aktualisiert. Auf Grundlage dieser Risikoeinschätzung könnten zu gegebener Zeit die Veterinärämter/ Kreisverwaltungsbehörden die Aufstallungsverpflichtung aufheben.
18.03.2021: Neue LGL-Internetseite zeigt Fälle auf
Eine neue Website des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) gibt nun endlich den Überblick über die Geflügelpest-Ausbrüche bzw. verendeten Wildvögel in Bayern. Bislang in Bayern aufgetretene Fälle sind dort nach Regierungsbezirken gegliedert. Im Regierungsbezirk Schwaben gab es bisher keine nachgewiesenen Fälle von HPAI.
16.03.2021: Neuer Fall in Kulmbach - Bayernweit kein einheitliches Vorgehen der Behörden
Einen Nachweis von HP AI H5N8 bei Enten und Gänsen (Hausgeflügel, 9 Tiere) meldet das Friedrich-Löffler-Institut im Landkreis Kulmbach. Landkreisweite Stallpflicht wurde angeordnet und Restriktionszonen wurden eingerichtet. Das Beobachtungsgebiet reicht in den Nachbarlandkreis Bayreuth hinein. Aufstallungsgebote gelten mittlerweile bayernweit, allerdings gehen die Verwaltungen hier nicht einheitlich vor. Zum Teil gibt es kreisweite Aufstallpflichen, auch in Landkreisen ohne Nachweise bei Wildvögeln oder Hausgeflügel. In anderen Landkreisen dagegen wurde, auch trotz Nachweisen bei Wildvögeln, Aufstallung nur in sog. Risikogebieten verfügt. Dabei wird z.B. in einem Abstand von 500 m beiderseits von Fließgewässern 1. und 2. Ordnung oder um Stillgewässer Stallpflicht angeordnet. Inwieweit eine 500-m-Distanz den Aktionsradius von wildem Wassergeflügel bei der Futtersuche um die Rastplätze berücksichtigt, ist vermutlich der nicht veröffentlichten Risikobewertung des LGL zu entnehmen. In anderen Landkreisen werden die Risikogebiete anhand von Gemeindegrenzen festgelegt. Auch hier gilt sinngemäß die Überlegung zum tatsächlichen Aktionsradius von potentiellen AI-Überträger unter den Wildvögeln. Eine Übersicht zur geltenden rechtlichen Situation (Restriktionszonen, Aufstallungsverpflichtungen), z. B. in Form einer interaktiven Karte analog vorausgegangener AI-Seuchengeschehen, wurde vom bayerischen Umweltministerium in Aussicht gestellt.
09.03.2021: Wildgänse positiv bestätigt - Schutzmaßnahmen im Landkreis Roth angeordnet
Im Landkreis Roth sind aktuelle Fälle von Geflügelpest (HPAI) – auch Vogelgrippe genannt – amtlich bestätigt: Bei verendeten Wildgänsen wurden Geflügelpest-Viren vom Typ H5N5 und H5N8 vom nationalen Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut nachgewiesen. Im gesamten Landkreis Roth wurden Schutzmaßnahmen angeordnet. Die Betriebe sind verpflichtet, ihr Geflügel aufzustallen und die allgemeinen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten.
04.03.2021: Ausbruch in großem Geflügelbestand im Landkreis Schwandorf
Im Landkreis Schwandorf ist der Ausbruch der Geflügelpest in einem großen Geflügelbestand amtlich bestätigt worden. Um eine Ausbreitung der Geflügelpest auf weitere Nutz- bzw. Haustierbestände in der Region zu verhindern, werden von den zuständigen Behörden vor Ort die gemäß der bundesweit gültigen Geflügelpest-Verordnung erforderlichen Maßnahmen eingeleitet. Zum Schutz der bayerischen Geflügelbestände soll bayernweit eine Stallpflicht in Risikogebieten angeordnet werden. Das hat das Bayerische Umweltministerium aufgrund einer Risikobewertung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) veranlasst.
26.02.2021: FLI aktualisiert Risiko-Einschätzung - Fall im Landkreis Würzburg festgestellt
Das Friedrich-Löffler-Institut hat seine Risikoeinschätzung zur Vogelgrippe aktualisiert. Das Risiko der
Ausbreitung in Wasservogelpopulationen und des Eintrags in Geflügelhaltungen und Vogelbeständen wird
als hoch eingestuft. In Gebieten mit einer hohen Dichte von Geflügelhaltungen ist von einem hohen Eintragsrisiko
durch Verschleppung des Viruszwischen Geflügelhaltungen auszugehen. Das akute Geschehen scheint
sich gegenwärtig etwas zu verlangsamen, dennoch steigt die Zahl HPAIV H5-positiv getesteter Vögel täglich in ganz Europa weiter an. So sind in Deutschland seit dem 30.10.2020 über 650 HPAIV H5-Fälle bei Wildvögeln, 66 Ausbrüche bei Geflügel, davon drei bei gehaltenen Vögeln in Tierparks festgestellt worden. Außerdem meldeten 25 europäische Länder Wildvogelfälle bzw. Ausbrüche von HPAIV des Subtyps H5 bei gehaltenen Vögeln.
Geflügelpest bei Hausgeflügel im Landkreis Würzburg festgestellt
Am 25. Februar 2021 wurde der dritte Fall der HPAI in einer Geflügelhaltung in Bayern amtlich bestätigt. Dabei handelt sich um eine kleine Hobbyhaltung in Würzburg. (Mehr zu den Pflichten für Geflügelhalter im Landkreis Würzburg hier). Somit sind in Bayern derzeit drei Fälle in Geflügelhaltungen amtlich bestätigt (Landkreise Bayreuth, Weißenburg-Gunzenhausen und Würzburg). Bei allen drei Haltungen handelt es sich um Kleinhaltungen. Fälle bei Wildvögeln sind in folgenden Landkreisen amtlich bestätigt: Passau, Landsberg am Lech, Hassberge, Starnberg, Neuburg-Schrobenhausen, Erlangen-Höchstad, Stadt Bayreuth und Straubing. Aktuell in Abklärung sind in Cham und Roth Verdachtsfälle bei Wildvögeln.
24.02.2021: Geflügelpest-Fall bei Wildvogel im Landkreis Erlangen-Höchstadt
Im Landkreis Erlangen-Höchstadt ist ein aktueller Fall von Geflügelpest (HPAI) vom Typ H5N8 durch das nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut nachgewiesen. Zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung der Geflügelpest und insbesondere zum Schutz von Haus- und Nutzgeflügel werden deshalb, im gesamten Landkreis Erlangen-Höchstadt und, wegen der räumlichen Nähe auch im Erlanger Stadtgebiet Schutzmaßnahmen angeordnet. Zur Meldung des Landratsamtes ...
15.02.2021: Geflügelpest erreicht Landkreis Neuburg-Schrobenhausen
Die Geflügelpest breitet sich weiter in Bayern aus. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit teilte mit, dass im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen erstmals bei einer am 6. Februar 2021 mit auffälligen Symptomen verendeten Graugans das Virus der Geflügelpest (Subtyp H5N8) nachgewiesen wurde. Um einen Eintrag des Geflügelpestvirus in Hausgeflügelbestände zu verhindern, ist Hausgeflügel ab dem 14. Februar 2021 aufzustallen. Dies gilt für alle privaten und gewerblichen Tierhalter. Wie die Aufstellung zu erfolgen hat und was zur Früherkennung weiterhin verpflichtend ist, lesen sie auf der Webseite des Landkreises. Dort finden Sie auch den Link zur Allgemeinverfügung.
12.02.2021: Stallpflicht herrscht aktuell in 7 Landkreisen
Aktuell herrscht aufgrund infizierter Wildvögel Stallpflicht für Geflügel in den Landkreisen Starnberg, Passau, Rottal-Inn, Landsberg am Lech und Haßberge. Am 29.1.21 wurde in einem Hausgeflügelbestand im Landkreis Bayreuth die Geflügelpest nachgewiesen, so dass daraufhin auch in den Landkreisen Bayreuth und Forchheim (mitbetroffen vom Sperrgebiet) die Stallpflicht angeordnet wurde. Betroffen hiervon sind Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse, die in Gefangenschaft aufgezogen oder gehalten werden (Geflügel im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 der Geflügelpest-Verordnung).
Am 29.1.12 hat das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) zum Schutz der bayerischen Geflügelhaltungen verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen für Haus- und Nutzgeflügel bayernweit angeordnet und bezieht ausdrücklich die Halter mit weniger als 1000 Tieren incl. Hobbyhalter mit ein. Erforderliche Maßnahmen werden von den zuständigen Kreisverwaltungsbehörden vor Ort durch eine Allgemeinverfügung bekannt gegeben. Darin werden abhängig von den konkreten örtlichen Gegebenheiten Maßnahmen geregelt wie die Sicherung gegen unbefugtes Betreten, das Tragen von Schutzkleidung sowie konsequente Reinigung und Desinfektion.
--> Folgende Maßnahmen gelten
Anordnungen erfolgen anhand einer für Bayern entwickelten Risikobewertung auf Grundlage bundeseinheitlicher Beurteilungskriterien. Durch die konsequente Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen soll der Kontakt zwischen Wildvögeln und Haus- und Nutzgeflügel vermieden und so eine Einschleppung in die Geflügelhaltungen verhindert werden. Von einer bayernweiten Stallpflicht wurde bislang abgesehen.
Das sagt der BBV: Die risikobasierte Vorgehensweise des StMUV ohne pauschale Stallpflicht, aber mit flächendeckender Erhöhung der Biosicherheitsmaßnahmen ist aus unserer Sicht in der aktuellen Situation ein guter Kompromiss zwischen den Erschwernissen für die Geflügelhalter und dem bestmöglichen Schutz der Geflügelbestände.
01.02.2021: Ausbruch in kleinem Hausgeflügelbestand im Landkreis Bayreuth
Das Umweltministerium hat den ersten Vogelgrippeausbruch in einem kleinen Hausgeflügelbestand mit rund 20 Hühnern im Landkreis Bayreuth bestätigt. Der Betrieb wurde von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde gesperrt und die Tiere gemäß der bundesweit gültigen Geflügelpest-Verordnung gekeult. Die weiteren ergriffenen Maßnahmen vor Ort, darunter auch die Anordnung der Stallpflicht, sind in einer Allgemeinverfügung des Landratsamts geregelt.
27.01.2021: Neuer Fall in Herrsching/Ammersee
Im Landkreis Starnberg wurde ein aktueller Fall von Geflügelpest amtlich bestätigt. Bei einer Möwe aus dem Gemeindegebiet Herrsching wurde vom Friedrich-Löffler-Institut das hochpathogene Geflügelpestvirus, Subtyp H5, nachgewiesen. Zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung der Geflügelpest und zum Schutz von Haus- und Nutzgeflügel werden deshalb für das gesamte Landkreisgebiet Schutzmaßnahmen, insbesondere die Aufstallung von Geflügel, angeordnet.
Lesen Sie hier die Mitteilung des Landratsamtes.
26.01.2021: Drei Schwäne im Landkreis Haßberge betroffen
Im Landkreis Haßberge ist ein aktueller Fall von Geflügelpest (HPAI) – auch Vogelgrippe genannt – amtlich bestätigt: Bei drei Schwänen wurde das Geflügelpest-Virus vom Typ H5N8 vom nationalen Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut nachgewiesen. Der Landkreis hat Schutzmaßnahmen für den gesamten Landkreis Haßberge angeordnet und eine allgemeine Stallpflicht erlassen. Mehr dazu lesen online Sie auf der Seite des Landkreises Haßberge. Dort finden Sie auch den Link zur Allgemeinverfügung.
05.01.2021: Geflügelpest im Landkreis Landsberg am Lech nachgewiesen
Für sämtliche Geflügelhaltungen im Landkreis Landsberg gilt ab sofort die Stallpflicht. Weil an den großen Wasserflächen des Landkreises Landsberg viele Wasservögel verschiedenster Arten überwintern, geht der Leiter des Veterinäramtes, Dr. Michael Veith, davon aus, "dass das Virus sich bereits in der Umgebung ausgebreitet hat. Aus diesem Grund hat der Landkreis am 04.01.2021 per Allgemeinverfügung eine kreisweite Stallpflicht für alle Arten der Geflügelhaltung verfügt. Diese gilt für gewerbliche Haltungen genauso wie für Hobbyhaltungen. Kontakte von Hausgeflügel mit Wildvögeln, insbesondere wildlebenden Wasservögeln, müssen unbedingt verhindert werden.“
Worauf Geflügelhalter jetzt achten müssen
Geflügelhalter sollten ihre Tiere möglichst in geschlossenen Ställen auf stallen. Wo kein Stall verfügbar ist, müsse die Haltung mindestens unter einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung erfolgen. Gitter oder Netze als Überdachung reichen nicht aus. Futter, Wasser und Geräte, die im Geflügelbestand eingesetzt werden, dürfen nicht mit Wildvögeln in Berührung kommen. Außerdem ist auf eine strikte Zugangsbeschränkung zu achten. An den Eingängen zu den Geflügelhaltungen ist eine Schuhdesinfektion durchzuführen. Beim Betreten der Geflügelhaltung ist Schutzkleidung (einschließlich Stiefel) anzulegen, Einwegkleidung ist anschließend unverzüglich im Hausmüll zu entsorgen. Es ist eine Möglichkeit zum Waschen der Hände vor und nach Betreten des Stalles vorzusehen.
Hier lesen Sie die Mitteilung des Veterinäramtes
21.11.2020: Geflügelpest im Landkreis Passau
Nachdem zunächst vor allem Wildvögel in Küstennähe an der Geflügelpest verendet waren, wies das FLI das aviäre Influenza-Virus bei Wildenten im Landkreis Passau am 19.11.2020 nach. In den Landkreisen Passau (großteils) und Rottal-Inn (gesamt) besteht ein Aufstallungsgebot für Haus-/Nutzgeflügel. Um ein Übergreifen der Tierseuche auf Hausgeflügelbestände zu verhindern, gilt s in einem Großteil des Landkreises Passau sowie im gesamten Landkreis Rottal-Inn ein Aufstallungsgebot. Betroffen sind circa 1000 private und landwirtschaftliche Geflügelhaltungen. Gerade Hobbyhalter und Besitzer von Kleinstbeständen an Geflügel empfinden es als große Einschränkung, ihren Bestand aufzustallen und mit oftmals entstehenden Verhaltensstörungen der Tiere umzugehen. Andererseits geht laut Aussage des StMUV gerade von diesen Beständen die höchste Gefährdung der Einschleppung aus.
Es ist daher – abgesehen von der bestehenden Verpflichtung – ein Gebot der Solidarität, die Aufstallungspflicht sowie die Biosicherheitsmaßnahmen ernst zu nehmen, denn die Folgen einer Infektion betreffen nicht nur den Bestand direkt, sondern auch das landwirtschaftliche Umfeld: Im Falle einer Infektion mit HPAI in einem Hausgeflügelbestand wird der Bestand getötet und ein Sperrbezirk von ca. 3 km angelegt, in welchem umfangreiche Schutzmaßnahmen durchgeführt werden (ggf. mit weiteren Keulungen) sowie Transportbeschränkungen bestehen, die u. U. auch für Futtermittel sowie Säugetiere gelten. Dadurch ist je nach Lage der Geflügelhaltung die Mit-Betroffenheit der kompletten landwirtschaftlichen Nachbarschaft gegeben.
Große Sorge bereitet die Aufstallungsverpflichtung ebenso den Erzeugern von Freilandprodukten, denn sollte die Stallpflicht mehr als 16 Wochen (neu! früher 12 Wochen) andauern, dürfen die Produkte nicht mehr als Freiland-Produkte verkauft werden, z. B. Freiland-Eier müssen als Bodenhaltungs-Eier deklariert werden und somit empfindliche Preisabschläge hingenommen werden.
Um den Verlauf der Tierseuche gut verfolgen zu können, hat das StMUV das Wildvogel-Monitoring ausgeweitet und wird bei Bedarf die Aufstallungsverpflichtung risikoorientiert ausdehnen.
Weitere Informationen - auch zu den Fallzahlen - erhalten Sie auf der Seite des LGL.