Grundsteuerreform: Es gibt einiges zu tun!
Was Sie wissen sollten
Ab 2025 gilt in Bayern ein eigenes Grundsteuergesetz, rund sechs Millionen Grundstücke müssen neu bewertet werden. Auf Haus- und Grundstücksbesitzer kommen bereits ab 2022 einige Aufgaben zu. Sie müssen dann relevante Grundstücksdaten beim zuständigen Finanzamt abgeben.
Folgendes sollten Sie wissen
Warum wird die Grundsteuer reformiert?
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 10.04.2018 entschieden, dass das alte Modell der Grundsteuer verfassungswidrig ist. Die bisherige Berechnung der Grundsteuer basiert auf Werten, die die Wertverhältnisse von 1964 (im Westen) bzw. von 1935 (im Osten) zugrunde legt.
Zeitpunkt der Reform / Ablauf der Reform
Die Grundsteuer musste bis zum 31.12.2019 gesetzlich neu geregelt werden. Zur technischen Umsetzung der Reform ist eine fünfjährige Übergangsfrist vorgesehen, welche mit Ablauf des 31.12.2024 endet. Bis dahin werden die Einheitswerte weiterhin nach den alten Bewertungsvorschriften ermittelt und sind als Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer maßgeblich. Parallel werden neue Grundsteuerwerte zum 01.01.2022 (Stichtag) festgestellt.
Abgabe von Steuererklärungen
Die Eigentümer von Grundbesitz müssen im Zeitraum 01.07.2022 bis 30.04.2023 eine Grundsteuererklärung abgeben.
Wie muss ich die Grundsteuererklärung abgeben? / Neue Empfangsvollmachten?
Die Grundsteuererklärung kann elektronisch oder auf Papier abgegeben werden. Die Erklärung kann auch durch eine beauftragte Steuerberaterin bzw. einen beauftragten Steuerberater oder einer bevollmächtigten Person erstellt und abgegeben werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
In Bayern bestimmt sich die Grundsteuer für Wohngebäude / Gewerbebetriebe nach der Grundstücksgröße und der Wohn- bzw. Nutzfläche. Demenentsprechend sind, sofern die Werte nicht bekannt sind, Baupläne, Grundbuch- bzw. Katasterauszüge nötig. Für die Landwirtschaft wird zusätzlich noch der Jahresabschluss für das Wj. 2020/2021 benötigt, sowie eine Aufstellung der nicht landwirtschaftlich genutzten Gebäude / Flächen (z.B. Freiflächen-PV-Anlagen, Windkraftanlagen, Vermietungsobjekte, Wohngebäude).
Wird die neue Grundsteuer teurer?
Ziel der Grundsteuerreform ist die aufkommensneutrale Erhebung, d.h. die Steuereinnahmen sollen gleichbleiben. Jedoch könnte es sein, dass es zu einer „Umschichtung“ kommt, d.h. es wird Personen geben die weniger- und Personen geben, die mehr Grundsteuer bezahlen müssen. Prinzipiell ist für das Betriebsleiterwohnhaus selbst wohl mit einer höheren Grundsteuer zu rechnen als bisher.
Das müssen Sie jetzt tun
Grundstückseigentümer werden zu Abgabe einer Grundsteuererklärung aufgefordert. Diese sind im Zeitraum Juli 2022 bis April 2023 bei der Finanzverwaltung einzureichen.
Unterstützung erfahren Sie bei der Treukontax Steuerberatung GmbH. Mehr Informationen finden Sie unter https://www.treukontax.de/grundsteuerreform
Bei Bedarf unterstützt auch der Bauernverband seine Mitglieder.