Kombinationshaltung: Details zur Beschreibung stehen fest
Maßnahmenkatalog veröffentlicht
Anfang Juli wurden die Eckpunkte in einer kleinen Gesprächsrunde Staatsministerin Michaela Kaniber vorgestellt, die diesen Weg unterstützt. Damit ist der Schulterschluss zwischen Landwirtschaft, Milchbranche und Politik in Bayern gelungen.
Im Mittelpunkt der Beschreibung der Kombinationshaltung steht der Umfang an Bewegung für die Milchkühe. Grundsätzlich müssen die Milchkühe an insgesamt mindestens 120 Tagen im Jahr Bewegung erhalten (K120). Bewegung heißt dabei Laufhof, Weide oder Buchten, in denen sich die Tiere frei bewegen können (z.B. Abkalbe- oder Trockensteherbuchten). Wenn Betriebe im Stall besondere Maßnahmen zur Verbesserung des Tierwohls nachweisen können, reichen insgesamt mindestens 90 Tage im Jahr Bewegung aus (K90+).
Aktuell wurde nun der Maßnahmenkatalog für die besonderen Tierwohlmaßnahmen fertiggestellt und veröffentlicht. Sie finden den Maßnahmenkatalog sowie erklärende Erläuterungen nachfolgend zum Download.
Darüber hinaus setzt sich der BBV dafür ein, dass veränderungswilligen Betrieben keine Steine – z.B. durch das Baurecht – in den Weg gelegt werden. Außerdem sind alle, Politik und Wirtschaft, gefordert, sich auch um die Betriebe zu kümmern, denen Weiterentwicklungsmöglichkeiten verwehrt sind.