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Prüfung der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ist verpflichtend
Elektroprüfung - Angebot der TÜV SÜD Industrie Service GmbH
18.06.2024 | Land- und forstwirtschaftliche Betriebe sind dazu verpflichtet, im Abstand von maximal 4 Jahren elektrische Anlagen durch Fachpersonal überprüfen zu lassen, um entsprechende Unfälle und auch Brandschäden zu vermeiden.
Die Verantwortung dafür, dass diese Prüfungen regelmäßig durchgeführt werden, liegt beim Betriebsleiter.
Nähere Informationen zum Angebot finden Mitglieder unter:
https://www.bayerischerbauernverband.de/elektropruefung