Sachkundenachweis Pflanzenschutz
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Sachkunde im Pflanzenschutz

Online- und Präsenzschulung

30.10.2024, 18:00 Uhr - 22:00 Uhr, Kurs-Nr. 301-51, Gasthaus Schmidt, Aichazandt 1, 92278 Illschwang
12.11.2024, 18:00 Uhr - 22.00 Uhr, Kurs-Nr. 301-52, ONLINE
30.11.2024, 09:30 Uhr - 14:30 Uhr, Kurs-Nr. 301-53, Gasthaus Aschenbrenner, Schmiedgaß 5, 92272 Freudenberg

Sachkunde im Pflanzenschutz
Erfüllen Sie die aktuellen gesetzlichen Vorgaben?

Jede Person, die Pflanzenschutzmittel für den professionellen Einsatz erwerben und ausbringen will, braucht einen speziellen Sachkundenachweis in Form einer Scheckkarte. Fort- und Weiterbildung ist gesetzlich vorgeschrieben.
Wer braucht den Sachkundenachweis?
Personen, die
•    beruflich Pflanzenschutzmittel (chemisch / biologisch) anwenden
•    über den Pflanzenschutz beraten (chemisch / biologisch)
•    andere anleiten oder beaufsichtigen, die Pflanzenschutzmittel im Rahmen einer Ausbildung oder einer Hilfstätigkeit anwenden  •    Pflanzenschutzmittel gewerbsmäßig in Verkehr bringen oder auch über das Internet in Verkehr bringen

Kosten
35,00 € je Teilnehmer
Kursgebühr, inkl. Erstellung und Archivierung des Nachweises der Fortbildung
Der Betrag ist von der Umsatzsteuer befreit.
 
Inhalte der Fortbildung
Rechtsgrundlagen:
•    Hintergründe
•    Kontrollen im Pflanzenschutz
•    Konkrete Vorgaben
•    Aktuelle Themen: Änderungen der Pflanzenschutzanwendungsverordnung
Anwenderschutz:
•    Notwendigkeit von persönlichen Schutzmaßnahmen erkennen
•    Umgang mit Gefahrstoffen
•    TOP-Modell
Umgang mit Pflanzenschutzmittel:
•    Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nach den gesetzlichen Bestimmungen, z. B. Gebrauchsanweisung, Aufzeichnungspflicht und Entsorgung
Integrierter Pflanzenschutz:
•    Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes
•    Aktuelle und regionale Beispiele
•    Methoden des integrierten Pflanzenschutzes in der Praxis einsetzen
 
Weitere Informationen
Voraussetzungen für die Ausstellung des Sachkundenachweises
•    Anerkannte Berufsausbildung oder
•    Bestandene Sachkundeprüfung oder
•    Studienabschluss mit Bescheinigung der Hochschule über die in der Sachkundeverordnung geforderten Kenntnisse und Fähigkeiten
Beantragung des Sachkundenachweises
Beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bzw. unter www.pflanzenschutz-skn.de

© BBV Grafik Fortbildungszeitraum (3-Jahres-Zyklus)
Bitte prüfen Sie den für Sie gültigen Fortbildungszeitraum!

Anmeldeformular

Informationen für Teilnehmer:

Technische Anleitung für Teilnehmer einer Online-Fortbildung: