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Unser Dienstleistungsangebot im Überblick
Düngeverordnung, Mehrfachantrag & Co. - kompetent und nah
16.04.2018 | Freundlich, kompetent und nah - die Agrarberatung des BBV exklusiv für Sie, unsere Mitglieder!
Dienstleistungen zur Düngeverordnung
Beratung zur Düngebedarfsermittlung
- Betriebe über 15 ha und Betriebe die organischen Dünger aufnehmen
- Berechnung und Dokumentation je Bewirtschaftungseinheit ab Januar 2018bis vor der ersten Düngung 2018
für das aktuelle Anbaujahr und ab Herbst 2018 für das Anbaujahr 2019
- Bewertung der Düngebedarfsermittlung mit Aufzeigen von Möglichkeiten
- Hochrechnung der Einhaltung der 170-kg-Regelung
Berechnung und Dokumentation des Nährstoffvergleichs
- Bis 31.03.2018 nach alter DüV
- Betriebe über 10 ha, 500 kg N Anfall aus Wirtschaftsdünger
- Zum 31.03.2019 nach neuer DüV
- Betriebe über 15 ha, 750 kg N Anfall aus Wirtschaftsdünger
Mehrfachantrag 2018 – Papierform nicht mehr möglich
Komplette Erfassung des Mehrfachantrages mit Übermittlung an das AELF
- Beantragung der Basisprämie durch Aktivierung der Zahlungsansprüche, der Greeningprämie,
- der Umverteilungsprämie, der Junglandwirteprämie, der Ausgleichzulage für benachteiligte Gebiete,
- der Auszahlung für KULAP und VNP/EA und der Weideprämie
- Aufzeigen von Möglichkeiten zur Erfüllung der Greeningprämie
- Beantragung von Zahlungs ansprüchen aus der nationalen Reserve für Neueinsteiger, Junglandwirte undin Fällen höherer Gewalt
- Ausfüllen des Viehverzeichnisses und Flächen- und Nutzungsnachweises
- Aushändigung in Papierform für Ihre eigenen Unterlagen
Zahlungsansprüche
- Börse für Zahlungsansprüche: Verkaufsangebote und Kaufgesuche für ZAs
- Übertragung: Meldung der Abgabe und Aktivierung beim Übernehmer
Vereinbaren Sie einen Termin in unserer Geschäftsstelle und profitieren von kompetenter Beratung und Unterstützung, die ihr Geld wert ist!