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Erster Fall von Geflügelpest im Landkreis Ansbach
Verschärfte Biosicherheitsmaßnahmen strikt beachten!
16.03.2023 | Aktuell herrscht bei uns aufgrund der Geflügelpest Stallpflicht für Geflügel in einem Umkreis von 10 km um den Betrieb in Frommetsfelden.
Wir bitten alle Geflügelhalter darum, die behördlichen Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten. Die Stallpflicht ist für alle verpflichtend.
Unser aller Ziel muss es sein, keinen weiteren Fall von H5N1 zuzulassen.
Nur so können die Biosicherheitsmaßnahmen möglichst frühzeitig wieder aufgehoben werden und der Handel mit Produkten (Eier, Junghennen, Schlachtgeflügel) wieder anlaufen.
Bitte denken Sie daran: Für betroffene Betriebe ist das eine sehr schwierige Zeit!
Bitte informieren Sie auch Freunde und Bekannte mit Hobbytierhaltungen.
Helfen wir alle bestmöglich mit!
Auf der Internetseite des Landkreises Ansbach ist eine Karte mit den betroffenen Orten sowie die Allgemeinverfügung mit den Regelungen einzusehen.