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Greening-Zwischenfrüchte schlecht aufgelaufen?
Schriftliche Meldung notwendig
22.10.2018 | Wegen der Trockenheit sind in vielen Fällen die eingesäten Greening-Zwischenfrüchte gar nicht oder schlecht aufgelaufen, so dass diese bis zum Vegetationsende nicht die erforderliche 40-prozentige Bodenbedeckung erreichen.
Dies können die Landwirte als „Fall höherer Gewalt“ geltend machen und dadurch Kürzungen der Betriebsprämie vermeiden. Voraussetzung ist aber eine schriftliche formlose Meldung des Landwirts an das zuständige Landwirtschaftsamt. Zu beachten ist aber, dass alle übrigen Auflagen bei den ÖVF-Zwischenfrüchen, ÖVF-Untersaaten und den KULAP-Maßnahmen „Winterbegrünung“ und „Mulch-/Direktsaatverfahren“ unverändert bestehen bleiben. Die BBV-Geschäftsstellen stehen beratend zur Verfügung.