Pflanzenschutz
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Alle drei Jahre ist eine Fortbildung in der Pflanzenschutz-Sachkunde erforderlich!

Neue Termine für den Pflanzenschutz-Sachkundenachweis

Sichern Sie sich Ihren Termin im Herbst 2024

23.07.2024 | Alle drei Jahre muss laut gesetzlicher Vorschrift eine Fortbildungsmaßnahme in der Pflanzenschutz-Sachkunde besucht werden. Überprüfen Sie rechtzeitig, wann Ihr Dreijahreszeitraum ausläuft und Sie die Fortbildung besuchen müssen.

Viele Sachkundige stellen sich derzeit die Frage, wann sie wieder eine Fortbildung besuchen müssen. Die Antwort darauf finden Sie auf der Rückseite Ihres Sachkundenachweises.
Steht dort beispielsweise bei "Beginn erster Fortbildungszeitraum" das Datum 01.01.2013 - beginnt der vierte Fortbildungszeitraum am 01.01.2022 und endet am 31.12.2024. Entscheidend ist das Datum!

Der Bayerische Bauernverband bietet gemeinsam mit dem Kuratorium Bayerischer Maschinen- und Betriebshilferinge, dem Verband für landwirtschaftliche Fachbildung in Bayern und dem Verband landwirtschaftlicher Meister und Ausbilder diese Fortbildung an.

 

© BBV Sachkundenachweis Scheckkarte

Folgende Termine sind im Kreisverband Ansbach geplant:

DatumUhrzeitVeranstaltungsort
Sa, 26.10. 2024 9:00 - 13:00 Uhr       GH Berwirt, Schernberg 1, 91567 Herrieden
Sa, 02.11.20249:00 - 13:00 Uhr    GH Zur Krone, Wirtsgasse 2, 91592 Buch am Wald
Sa, 30.11 20249:00 - 13:00 UhrGH zum Lamm, Lentersheim 40, 91725 Ehingen

 

Bitte beachten Sie:

Eine schriftliche Anmeldung mit anhängendem Anmeldeformular ist zwingend erforderlich.

Die Kursgebühr inklusive Erstellung und Archivierung des Nachweises der Fortbildung beträgt 35,00 € (umsatzsteuerbefreit) pro Teilnehmer/in.

Bitte halten Sie Ihren Pflanzenschutz-Sachkundeausweis im Scheckkartenformat wegen der Registriernummer  (z.B. BY-37-7395226-3 ) für die Fortbildung bereit.