Walzen
© M.Mayer

Walzverbot verschoben!

Regierung von Mittelfranken verschiebt das Walzverbot im Bezirk vom 15. März auf den 1. April

14.03.2025 | Um die Ertragsfähigkeit im Grünland zu sichern ist eine regelmäßige Pflege der Wiesen erforderlich. Eine dieser Pflegemaßnahmen ist das Walzen. Nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz ist es jedoch verboten, Grünlandflächen zwischen dem 15. März und dem ersten Schnitt zu walzen.

Zugangsbeschränkung

Dieser Inhalt steht exklusiv BBV-Mitgliedern zur Verfügung.

Bitte melden Sie sich an oder werden Sie Mitglied um ihn zu lesen.

oder