Kitzretter- BEREITS VERGRIFFEN
Förderung der Beschaffung durch BBV
Der Mäh-Knigge
Daher liegt das Hauptaugenmerk dieser Handlungsempfehlung auf dem Thema Wildtierrettung bei der Mahd. Denn bei der Mahd kann es in einzelnen Fällen vorkommen, dass Tiere unbeabsichtigt verletzt oder getötet werden. Der Bewirtschafter ist nach Tierschutzgesetz verpflichtet, dort Maßnahmen zu ergreifen, wo bei Mäharbeiten mit dem Tod oder der Verletzung von Wirbeltieren zu rechnen ist.
In diesem "Mäh-Knigge" sind die wichtigsten Informationen zum Thema Wildtierrettung für die verantwortlichen Bewirtschafter, Jäger und ausführende Dienstleister (z. B. Fahrer, Lohnunternehmer) übersichtlich zusammengefasst.
https://www.lfl.bayern.de/ilt/pflanzenbau/gruenland/224467/index.php
Frühe und gute Kommunikation zwischen Landwirten und Jägern ist der effektivste Jungwildschutz. Die zur Verfügung stehenden Maßnahmen, Mähunfälle zu vermeiden, sind vielfältig. Der Bayerische Bauernverband (BBV) hat für die Landwirte, Jagdgenossenschaften und Jäger erreicht, dass aus Jagdabgabemitteln die Beschaffung von optisch-akustischen Kitzrettern mit einem maximalen Betrag von 112,90 € (inkl. MwSt.) je Gerät mit Akku und Aufsteckpfahl erneut gefördert werden kann.
Antragsteller und Zuwendungsempfänger können Landwirte, Jagdgenossenschaften, Jäger, Hegegemeinschaften und Jägervereine sein. Personen, die bereits eine Förderung bei der letzten Aktion erhalten haben, können keine weitere Förderung beantragen.
Die Mittelausstattung ermöglicht die Förderung von ca. 800 Kitzrettern. Die Mittel werden nach der zeitlichen Reihenfolge der Antragstellungen vergeben. Ausschlaggebend hierfür ist der Eingangsstempel im Generalsekretariat des BBV. Die Förderung ist zeitlich begrenzt bis zum 31. Dezember 2020.
Die Abwicklung der Förderung erfolgt ausschließlich durch das Generalsekretariat des BBV. Die Ansprechpartnerin Frau Alexandra Pfab (FB Erzeugung und Vermarktung) erreichen Sie unter der Telefonnummer 089/55873-113.