Nachbauerklärung
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Nicht Vergessen: Nachbau bis zum 30.06.2019 melden!

Nachbauerklärung Herbst 2018/Frühjahr 2019

14.06.2019 | Landwirte, die Saatgut eigenständig nachbauen, sind verpflichtet, hierfür Nachbaugebühren zu entrichten.

Die Saatguttreuhandverwaltung (STV) weist darauf hin, dass Landwirte, die Saatgut aus eigenem Anbau zum Nachbau verwenden, eine Nachbauerklärung abgeben müssen. Die Abgabefrist für den Nachbau von Getreide, Grobleguminosen und Kartoffeln ist der 30.06.2019. Die Auskunftspflicht gilt auch für Kleinlandwirte, die in Bayern weniger als 20,07 ha Ackerfläche oder weniger als 5 ha Kartoffeln anbauen. Kleinlandwirte sind allerdings von der Zahlung der Nachbaugebühren befreit. Die Nachbaugebühren stehen den Züchtern zu und sind eine Investition in den Züchtererfolg. Der EuGH hat im Fall Vogel klargestellt, dass den Sor-tenschutzinhabern die Gebühren zustehen und Auskünfte zu erteilen sind. Die Nachbauerklärung für die Aussaat Herbst 2018 / Frühjahr 2019 erfolgt über das Meldeverfahren der STV. Weitere Informationen unter www.stv-bonn.de