Rückerstattung Agrardiesel 2019
Abgabefrist 30.09.2020 unbedingt beachten!
Antrag auf Steuerentlastung (1140) und Vereinfachter Antrag auf Steuerentlastung (1142)
Hier hat es im Vergleich zum Vorjahr keine Änderungen gegeben. Betriebe, die im letzten Jahr einen Agrardieselantrag gestellt haben und bei denen es keine betrieblichen Veränderungen gab, können wie gewohnt den vereinfachten Antrag stellen.
Erstantragsteller (z. B. nach Hofübergabe) müssen das Formular 1140 ausfüllen. Aber auch hier hat es keine Änderungen gegeben.
Gerne stehen wir Ihnen für Fragen zur Verfügung oder sind Ihnen bei der Antragstellung behilflich. Nutzen Sie unseren kompetenten Service und rufen Sie uns an – Tel. 06021- 429420.
Der Agrardieselantrag muss (auch bei Online-Antragstellung) in Papierform bis zum 30.09.2020 eingegangen sein beim
Hauptzollamt Regensburg
- Standort Selb –
Arbeitsgebiet Agrardieselvergütung
Postfach 16 52
95090 Selb
Telefon: 09287 9931200
Fax: 09287 9931260
E-Mail: agrardiesel.hza-regensburg@zoll.bund.de
Es ist nicht ausreichend, den Antrag erst am 30.09. mit der Post zu versenden, da der Poststempel nicht zählt!