Ruhe bewahren! Streuobstwiesen
Volksbegehren Artenschutz
Wird die Nutzung einer Streuobstwiesen mit Hochstammbäumen eingeschränkt, wenn diese durch Gesetz zum Biotop erklärt wird? Agrarförderung gibt es für landwirtschaftliche Flächen mit Nutzungsmöglichkeit zum 15. Mai. Gibt es diese Förderung auch für Biotope?
Gerne würden wir Ihnen anstehende Fragen zur Bewirtschaftung von Dauergrünland usw. beantworten. Da sich aktuell noch sehr viel in Fluss befindet und politisch aufgearbeitet werden muss, können wir Ihnen an dieser Stelle vorerst nur versichern, dass wir umsetzbare Vorschläge in die Diskussion einbringen. Schützen durch Nutzen hat sich in den vergangenen Jahrzehnten bewährt und für den Erhalt unserer reizvollen Kulturlandschaft gesorgt. Wir haben kein Verständnis, wenn Obstbaumbesitzer zur Sicherung des Eigentums voreilig Obstbäume fällen, um den Status zu erhalten. Der „Runde Tisch“ hatte praktikable Lösungen gefunden, mit denen alle Teilnehmer einverstanden waren. Hoffen wir auf göttliche Eingebungen im Staatsministerium bei der Umsetzung des Gesetzes zur Artenvielfalt und Erhalt der Naturschönheiten.